…ehemalige Form der Zufahrt verändert, noch deren Breite oder Ausdehnung abgeändert worden sei. Daraus und aus der bodenphysikalischen Stellungnahme von DI H.G. ergebe sich kein baugesetzmäßiger Handlungsbedarf und kein behördliches Bewilligungsverfahren. Über Nachfrage des Zollamtes Graz, vom 19. Dezember 2007, welche gesetzliche Bestimmung des…
…Bürgermeisters der Marktgemeinde A. vom 8. Februar 2005, GZ. 11111, wurde der Beschwerdeführerin (Bf.) gemäß § 29 Abs.1 Steiermärkisches Baugesetz (Stmk. BauG) die Baubewilligung für die Errichtung eines Bürogebäudes, einer Halle und überdachten Lagerflächen auf den Grundstück Nr. 22222, KG B., erteilt. Der Bewilligungsbescheid enthielt…
…Bürgermeisters der Marktgemeinde H. vom 8. Februar 2005, GZ. 11111, wurde der Beschwerdeführerin (Bf.) gemäß § 29 Abs.1 Steiermärkisches Baugesetz (Stmk. BauG) die Baubewilligung für die Errichtung eines Bürogebäudes, einer Halle und überdachten Lagerflächen auf den Grundstück Nr. 22222, KG A., erteilt. Der Bewilligungsbescheid enthielt…
…dass es sich bei der Verfüllung um ein Bauvorhaben, konkret eine bauliche Anlage im Sinne des § 41 Abs. 3 Steiermärkisches Baugesetz (Stmk. BauG) handle, welches dem Bürgermeister der Gemeinde A. als Baubehörde erster Instanz nicht angezeigt worden sei, weshalb die Einbringung der Baurestmassen altlastenbeitragspflichtig sei…
…gemäß § 135 BAO ein Verspätungszuschlag in Höhe von € 66,56 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die gegenständliche Parkplatzanlage ein baubewilligungspflichtiges Bauvorhaben im Sinne des Steiermärkischen Baugesetzes darstelle, eine derartige Bewilligung sei aber vom Bürgermeister der Gemeinde E. nicht erteilt worden…
…gemäß § 135 BAO ein Verspätungszuschlag in Höhe von € 66,56 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die gegenständliche Parkplatzanlage ein baubewilligungspflichtiges Bauvorhaben im Sinne des Steiermärkischen Baugesetzes darstelle, eine derartige Bewilligung sei aber vom Bürgermeister der Gemeinde E. nicht erteilt worden…
…Vermurung, Steinschlag, Erdrutsch oder Lawinen und dergleichen gefährdet sind, ersichtlich zu machen. Diese ersichtlich gemachten Gefährdungen sind wichtige Hinweise für die Baubehörde. Gemäß § 5 Abs. 1 Z 5 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl. Nr. 59/1995 idgF, ist eine Grundstücksfläche für die vorgesehene Bebauung geeignet, wenn…
…Veränderung des natürlichen Geländes von nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland gelegenen Grundflächen sowie von im Freiland gelegenen Grundflächen, die an das Bauland angrenzen, um ein bewilligungspflichtiges Vorhaben nach § 19 Z.5 Steiermärkischen Baugesetz (Stmk. BauG) handelt. Mittels Einreichplan vom 15. Oktober 2005 ersuchte der Bf…
…818, 820, .156, .280 und .281 der KG A. vorgenommenen Geländeanhebung übrig, welche im Sinne des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG) als eine Geländeanhebung im Bauland bzw. im Freiland angrenzend an ein bestehendes Bauland anzusehen ist. Ob der Baufreistellungsbescheid der Gemeinde F. vom 12. Jänner 2006…
…des AWG entsprochen. Mit Vorhaltschreiben vom 24.10.2001 erging an Ing. W. das Ersuchen, die nach dem Steiermärkischen Baugesetz erforderliche(n) Baubewilligung(en) für die Manipulations- und Lagerfläche vorzulegen. Als Antwort wurde übermittelt eine Stellungnahme des Bürgermeisters von YY. vom 30.10.2001, yyy…
…darstelle, welcher grundsätzlich beitragsbefreiende Wirkung zukommt, eine solche aber nicht in Betracht komme, da im Zeitpunkt der Verfüllung der Baurestmassen die dafür notwendige Baubewilligung nach dem Steiermärkischen Baugesetz (Stmk. BauG) noch nicht vorgelegen habe. Gegen diesen Bescheid hat die Bf. mit Eingabe vom 16. Februar…
…darstelle, welcher grundsätzlich beitragsbefreiende Wirkung zukommt, eine solche aber nicht in Betracht komme, da im Zeitpunkt der Verfüllung der Baurestmassen die dafür notwendige Baubewilligung nach dem Steiermärkischen Baugesetz (Stmk. BauG) noch nicht vorgelegen habe. Gegen diesen Bescheid hat die Bf. mit Eingabe vom 16. Februar…
…einem ausgetrockneten Löschteich errichtet worden sei, sei weder eine Anmeldung noch eine Bewilligung nach dem Forstgesetz erforderlich gewesen. Auch finde das Steiermärkische Naturschutzgesetz keine Anwendung, da Bewilligungen nur in Landschaftsschutzgebieten erforderlich seien. Auch das Steiermärkische Baugesetz (Stmk. BauG) gelte gemäß § 3 insbesondere nicht für bauliche…
…dass weder der vorliegende Baubewilligungsbescheid der Stadt Graz vom 20.2.2007 ausdrücklich eine sich (auf Grund des Steuermärkischen Baugesetzes in diesem Fall erforderliche) auf den Einbau von Abfällen als Recyclingprodukte beziehende Bewilligung enthalte noch aus dem Bescheid der Stadt Graz vom 22.6.2001…
…Finanzamt für diesen Erwerbsvorgang Grunderwerbsteuer in Höhe von 2.589,83 € fest. Gegen diese Erledigung wurde Berufung eingelegt und die Aufhebung der Grunderwerbsteuer mit der Begründung begehrt, dass die Gemeinde auf Grund einer Anordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung verpflichtet gewesen sei, Grundstücke anzuschaffen…
…Genehmigungs- oder Anzeigepflichten nur ein Indiz, aber keine unbedingte Voraussetzung für eine übergeordnete Baumaßnahme sein können. Die aus einem Erlass des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zu entnehmende Rechtsansicht, wonach der Ausnahmetatbestand der übergeordneten Baumaßnahme nur dann zur Anwendung käme, wenn der Beitragsschuldner vor Durchführung der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 23.12.1994 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird dahingehend Folge gegeben, dass der Bescheid lautet: Gemäß § 7 Z 3 GrEStG 1987 wird die Grunderwerbsteuer mit 3,5…
…Risiko der Bauführung habe allein der Berufungswerber getragen. So habe er alle anfallenden Kosten der Baustelle selbst getragen, alle Ansprüche auf Gewährleistung gegen die beauftragten Baugesellschaften selbst geltend gemacht. Die Rechnungen der Bauunternehmen seien ausschließlich ihm gelegt worden. Gegen die Firma So habe keinerlei Anspruch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des CH, Adr, vertreten durch Dr. Gerhard Götschhofer, Rechtsanwalt, 4655 Vorchdorf, Schloßplatz 15, vom 30. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10. September 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Überdies wurde mit dem Bw. im Bauvertrag vom 28. April 1992 ein "unveränderlicher Pauschalpreis" vereinbart. Somit ist ein finanzielles Risiko des Bw. aus dieser Vertragskonstruktion nicht ersichtlich. Aus dem Umstand, dass der Bw. selbst gegenüber Unternehmen aufgetreten ist, kann noch keine Bauherreneigenschaft abgeleitet werden. Demnach…