…3. Semester begonnen. Für das vorherige Studium wurde für 3 Semester Familienbeihilfe bezogen, daher sind in diesem Fall 3 Stehsemester vom September 2004 bis Februar 2006 heranzuziehen. Für die restliche vorgesehene Studienzeit besteht ab Sommersemester 2006 Anspruch auf Familienbeihilfe." Der Bw. erhob mit Schreiben vom…
…hat das Studium N202 (Humanmedizin) nach 3 inskribierten Semestern abgebrochen (Feber 2006) und im Oktober 2006 ein neues Studium begonnen. In diesem Fall sind daher 3 Stehsemester heranzuziehen (Oktober 2006 - Feber 2008). Für die verbleibende vorgesehene Studienzeit besteht ab 1.3.2008 Anspruch auf Familienbeihilfe…
…die ganze Vorstudienzeit (30 angerechnete ECTS ergeben ein Anrechnungssemester) angerechnet wurde, besteht ab dem Studienwechsel kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Auf Grund der Anrechnung von 5 ECTS verringern sich die Stehsemester von 4 auf drei." Die Bw. erhob gegen den Rückforderungsbescheid mit folgender Begründung Berufung: "Wie…
…Wartezeit von zwei Semestern. Da der Sohn des Berufungswerbers erst "mit" Wintersemester 2009/2010 einen positiven Studienerfolg nachweisen habe können, seien die zwei Stehsemester erst ab Sommersemester 2010 zu berücksichtigen. Somit bestehe ab "10/09" (richtig: 10/10) kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Eventuell wäre ein…
…gewährte die Familienbeihilfe für das ab 1. Oktober 2007 betriebene Studium ab 1. Oktober 2007 (ohne Stehsemester) und kürzte die Studienzeit des ab 1. Oktober 2007 betriebenen Bachelorstudiums um drei Semester. Das Finanzamt wies den Antrag vom 8. März 2010 auf Weitergewährung von Familienbeihilfe ab…
…der Familienbeihilfe nach dem 1. Studienjahr ist, vorgelegt. In Ihrem Fall kann nach einer Wartezeit von 4 Semester (= so genannten Stehsemester, bereits inskribierten Semester im Vorstudium), also ab dem Studienjahr 2006/07 im Rahmen der vorgesehenen Gesamtstudiendauerzeit und unter Beachtung der Altersgrenze (26. bzw…
…2003 eingestellt worden sei. Nach Ablauf der drei "Stehsemester" habe der Berufungswerber ab Oktober 2003 wieder Anspruch auf Familienbeihilfe für seinen studierenden Sohn. Mit Schreiben vom 10.2.2004 wurde vom Berufungswerber die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt. Im Wesentlichen wurden…
…Sohnes seien die gesamten Vorstudienzeiten zu berücksichtigen. Es sei daher unverständlich, weshalb eine Gewährung der Familienbeihilfe erst wieder nach drei Stehsemestern möglich sein solle. Beigelegt wurde dem Schreiben die Bestätigung der Universität, in der die Prüfungen aufgelistet waren, die bescheidmäßig für das Lehramtsstudium Physik und…
…ersten beiden Semester ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestand, bewirkt lediglich, dass sich die Anzahl der Stehsemester verringert. Ihre Berufung war daher vollinhaltlich abzuweisen." Die Bw. stellte fristgerecht einen Vorlageantrag und führte darin begründend aus: "Meine Tochter K. inskribierte im Oktober 2009 an der Universität Wien…
…besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe erst dann wieder, wenn im nunmehr gewählten Studium so viele Semester (= Stehsemester) zurückgelegt wurde, als in den bisherigen Studien zurückgelegt wurden. Im Falle Ihres Sohnes wurden aus dem Studium an der Universität 2 Prüfungen im Ausmaß von 2 bzw…
…abgebrochen (0900), nach dem 3. Semester (0300) jedoch das Studium der Betriebswirtschaft als Nebenstudium begonnen. In diesem Fall sind daher 3 Stehsemester heranzuziehen (1000-0202). Für die restliche vorgesehene Studienzeit (0302-0203) besteht daher Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach Beendigung des 1. Studienabschnittes mit Diplomprüfung besteht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vom 24. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 19. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2005, 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 20. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 9. November 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 13. Jänner 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 5. Jänner 2005, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind Michael, geboren am nn.nn.nn., ab 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 26. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 29. Juni 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. März 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…