…mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen sind (Standortvermutung). Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist…
…Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen sind, ist abzuleiten, dass diese Standortvermutung nicht nur auf von Privatpersonen verwendete Fahrzeuge, sondern auch von Unternehmungen verwendete Fahrzeuge anzuwenden ist. § 82 Abs…
…aufzuheben." In der am 5. November 2010 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt: Der Bw. brachte ergänzend vor, dass seiner Meinung nach hinsichtlich des streitgegenständlichen Fahrzeuges die Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG eindeutig widerlegt sei. Der Vertreter der Amtspartei behauptete hingegen, dass der diesbezügliche Gegenbeweis…
…in das Bundesgebiet zulässig (VwGH 25.1.2006, 2001/14/0170). Aus den vorhin dargestellten gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass die sog. Standortvermutung entgegen der vom Finanzamt vertretenen Auffassung jedenfalls widerlegt werden kann. Weiters ist festzuhalten, dass § 40 KFG nur das Verfahren bei der Zulassung…
…davon aus, dass der dauernde Standort des Fahrzeuges deshalb im Bundesgebiet liegt und sich daraus selbst dann eine Zulassungsverpflichtung in Österreich ergibt, wenn das Fahrzeug überwiegend im Ausland verwendet wird. Nach ständiger Rechtsprechung ist die gesetzliche Standortvermutung des § 82 Abs 8 KFG 1967 widerlegbar. Die…
…dass sie gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 aufgrund ihres Hauptwohnsitzes in Österreich und der daran anknüpfenden Standortvermutung ihr Fahrzeug in Österreich binnen eines Monats ab der Einbringung hätte zulassen müssen. Wenn dieser Verpflichtung nicht entsprochen werde, werde das Fahrzeug im Inland widerrechtlich verwendet und…
…deutschen Unternehmen, den Mitteilungen der Bw in anderen Verfahren gegenüber dem Finanzamt sowie persönlicher Wahrnehmungen der Prüfer. Da auch nach ihren eigenen Angaben der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bw im Inland sei, seien die Voraussetzungen der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 gegeben. Die…
…NoVA vorgeschrieben. In der Begründung dazu wurde festgehalten, dass hinsichtlich der Bw aufgrund deren inländischem Hauptwohnsitz und der Verwendung des Fahrzeuges im Inland die Standortvermutung des KFG 1967 greife. Da die Bw trotz Aufforderung die überwiegende Verwendung des Fahrzeuges im Ausland nicht nachgewiesen hätte, greife…
…Kraftfahrgesetz (KFG) sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen (Standortvermutung). Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. …
…2002 sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen (Standortvermutung). Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. …
…widerrechtliche Verwendung liege vor, wenn ein Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne kraftfahrrechtliche Zulassung verwendet werde. Für solch ein Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen gelte bei Verwendung des Fahrzeuges durch eine Person mit Hauptwohnsitz in Österreich die Standortvermutung im Inland. Gemäß § 3 Z…
… 82 Abs. 9 KFG der Grenzpolizeiinspektion N vom 2. Februar 2011). Mit Vorhalt des Finanzamtes vom 5. Jänner 2012 wurde der Bw. auf die gesetzliche Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG hingewiesen. Daraufhin übermittelte er dem Finanzamt eine Kopie seines am 19. Juli 2002 ausgestellten…
…123/2002 sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dauerndem Standort im Inland anzusehen (Standortvermutung). Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn H.Z., X., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 3. November 2011 betreffend Kraftfahrzeugsteuer 12/2007 bis 6/2011 und Verspätungszuschläge für die Jahre 2008 bis 2010 dazu entschieden: Die…
…Oktober 2012, RV/0642-S/09, vor. Diese Entscheidung würde nach Ansicht der Bw ihre Auffassung entscheidend stützen. Die Kernaussage der angeführten Entscheidung besteht darin, dass die Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 dadurch widerlegbar ist, dass zweifelsfrei mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen wird, dass…
…82 und 86 eingehalten werden. § 82 Abs. 8 KFG 1967 bestimmt neben der bereits dargestellten Standortvermutung und deren Widerlegbarkeit, dass die Verwendung von Fahrzeugen mit dauerndem Standort im Inland ohne Zulassung gemäß § 37 im Regelfall nur während eines unmittelbar auf ihre Einbringung in das Bundesgebiet…
…Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen wäre daher ein im Inland verwendetes Kraftfahrzeug je nachdem, ob die einbringende oder verwendende Person einen Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland hat und ob ein allfälliger Gegenbeweis zur gesetzlichen Standortvermutung in § 82 Abs…
…Bw sei Zulassungsbesitzer; 8. Die Verwendung des Fahrzeuges sei nur einen Monat nach Einbringung ins Bundesgebiet zulässig, welche Monatsfrist durch Besuche bei den Eltern nicht unterbrochen werde. Insgesamt sei daher die Standortvermutung nach § 82 Abs. 8 KFG nicht widerlegt worden und die Vorschreibung gem. § 1…
…8 KFG, sowie auf die Judikatur ausgeführt, dass bei Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen durch eine Person mit Hauptwohnsitz in Österreich grundsätzlich die Standortvermutung greife. Werde das Kraftfahrzeug über einen Monat hinaus auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet, unterbleibe jedoch die kraftfahrechtlich…
…zulässig." Habe das Fahrzeug sohin seinen dauernden Standort in Österreich, was nach § 82 Abs. 8 KFG bei Verwendung durch eine Person mit dem Hauptwohnsitz im Inland grundsätzlich (Standortvermutung) anzunehmen sei, so sei die Verwendung ohne inländische Zulassung nur drei Tage (§ 82 Abs. 8 aF) bzw…