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11 Treffer1593 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3049-W/02Qualifikation des Entgelts für die Errichtung einer Funkübertragungsstation (eines Handymastes)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2004

…von ATS 500.000,- handle es sich um eine Mietvorauszahlung , wobei ATS 250.000,- nach Unterfertigung des Standortmietvertrages durch alle Miteigentümer und ATS 250.000,- vereinbarungsgemäß im Jänner 2001 ausbezahlt worden seien. Diese Abschlagszahlung sei für die Nutzung des zur Aufstellung der Telekommunikationsanlage zur Verfügung…

UFSL RV/0514-L/07Aufwendungen sind nur dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn ein Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen Einkunftsart besteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2008

…40m² einen Container einschließlich der erforderlichen Antennenanlage zu errichten (zum Betrieb einer Funkstelle für Mobilfunkdienste). Gemäß Standortmietvertrag wurde dies auch der Firma T Service GmbH gestattet. | | 2001 ATS | 2002 EUR | 2003 EUR | 2004 EUR | 2005 EUR | Miete t…

UFSS RV/0144-K/05Handymast; pauschale Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.12.2007

…Frühstückspension; Fragebogen anlässlich der Eröffnung eines Gewerbebetriebes mit Einlaufstempel des Finanzamtes vom 3.6.1993). Der Mobilfunkanbieter MEA GmbH hat auf Grund eines Standortmietvertrages vom 5.3.1998 auf dem Boden des Grundstückes 763/1 der oben genannten Liegenschaft eine Mobilfunkübertragungsstelle einschließlich Antennenanlage ("Handy"mast)…

UFSL RV/0066-L/04Schätzung bei Aufzeichnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006Teil 2/4

…in den anderen Verträgen mit den beiden anderen Mobilfunkbetreibern. Lt. "Standortmietvertrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Telekommunikationsanlage durch Max. Mobil" räume die Vermieterin das Recht zur Errichtung und zum Betrieb einer Telekommunikationsanlage ein und vermiete die dafür erforderlichen Liegenschaftsteile. Die monatliche Miete betrage lt…

UFSL RV/0066-L/04Schätzung bei Aufzeichnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006Teil 4/4

…zur Leistung dieser Zahlungen von den Mietern, dh. den Mobilfunkbetreibern, im Hinblick auf die im Standortmietvertrag getroffene Nutzungsvereinbarung übernommen. (vgl. auch UFS Wien, RV/3049-W/02) Da die Behörde im Rahmen der freien Beweiswürdigung zur Überzeugung gelangte, dass es sich bei den Einmalzahlungen nicht…

UFSW RV/3347-W/02Einnahmen aus der teilweisen Überlassung eines Grundstückes für einen Handymast
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.06.2003

…Nr. 50 zur Aufstellung und Nutzung des Mastes des MM und des dazugehörigen Platzes.   Der Vertrag mit MM wird als Standortmietvertrag zur Errichtung und Betrieb einer Funkübertragungsstation durch MM bezeichnet und vereinbart in den für die Berufung wesent-lichen Punkten folgendes: § 1: Vertragsgegenstand: 1…

UFSW RV/2076-W/12Mietvertrag über Geschäftslokal zum Betrieb einer Tabaktrafik unter der Bedingung der Bestellung durch die Monopolverwaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn BW, ADR, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 24. April 2012 betreffend Rechtsgebühr zu ErfNr.***, StNr.*** entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird insofern abgeändert als…

UFSW RV/0339-W/071. Nutzungsdauer der Ablöse von Mieterinvestitionen 2. Ausschließliche (überwiegende) betriebliche Nutzung eines an die Ordination angeschlossenen Gartens?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.03.2011Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Mag. Belinda Maria Eder und Felicitas Seebach im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik über die Berufung des Bw., vertreten durch Dorda, Brugger, Jordis RA GmbH, 1010 Wien…

UFSW RV/1971-W/03Mietvertrag auf 10 Jahre abgeschlossen, einmalige Kündigungs- möglichkeit der Mieterin nach 2 Jahren vereinbart
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch F., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. September 2003, St. Nr. XY betreffend Gebühren entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…

UFSG RV/0686-G/02Gewerbliche oder vermögensverwaltende Vermietung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des T, als ehemaliger Beteiligter der L und A atypisch stillen Gesellschaft, vertreten durch Hopmeier, Sauerzopf & Partner, Rechtsanwälte, 1010 Wien, Rathausstraße 15, vom 28. November 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg vom 25. Oktober 2002 betreffend…

UFSW RV/0935-W/081. Bemessung der Gebühr für einen auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Bestandvertrag, obwohl der Vertrag als auf unbestimmmte Dauer abgeschlossen bezeichnet worden ist, und ein einseitiger Kündigungsverzicht hineingeschrieben worden ist. 2. Ein Vertrag über die Vermietung von Nutzungsflächen zum Betrieb eines Pflegeheims ist kein Wohnungsmietvertrag iSd § 33 TP 5 Abs. 3 3. Satz GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2011Teil 2/2

- Verzicht auf die zumindest aliquote Rückzahlung der Mietzinsvorauszahlungen im Falle der Kündigung der Vermieterin innerhalb der ersten sechzehn Jahre. - Entrichtung eines Mietzinses von € 97.730,11 monatlich. - Entrichtung eines Finanzierungsbeitrages von € 8.220.408,00 Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine Mieterin…