…Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen sei gemäß § 79 Abs. 1 KFG nur dann zulässig, wenn sie im Inland keinen dauernden Standort haben. Werde aber das Fahrzeug überwiegend im Inland benutzt, führe dies auf Grund der tatsächlichen Verwendung zu einem Standort im Inland und müsste…
…im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug (Kfz) im Inland ohne österreichische Zulassung verwendet werden darf, kommt es also darauf an, wo das Fahrzeug seinen dauernden Standort hat. Dafür ist entscheidend, wer das Kfz im Inland verwendet: Ist dies eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland und gelingt der…
…Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. Gemäß § 79 KFG 1967 ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften) u.a. nur zulässig, wenn…
…über die Verwendung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischen Kennzeichen finden sich in § 79 KFG; danach ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur zulässig…
…82. Verwendung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen ... (8) Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland…
…aus einer Normverbrauchsgrundabgabe in Höhe von 318 € und einem Zuschlag zur Grundabgabe gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG in Höhe von 64 € zusammen. Begründend führte das Finanzamt dazu aus, dass gemäß § 1 Z 3 NoVAG die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland…
…Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. § 37 KFG ist nur während eines Monats ab Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (siehe zB Erkenntnis 21.5.1996, 95/11/0378) ist das Lenken von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen (und zwar in einem…
… 79 KFG ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden und die Vorschriften der §§ 62,82 und 86 KFG eingehalten wurden. Gemäß…
…Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. § 37 KFG ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. § 79 KFG legt fest, dass das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, nur zulässig ist…
…der Zulassung oder bei der Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, mit dem Tag, an dem die Zulassung zu erfolgen hat. Gemäß § 79 KFG 1967 ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort…
…sich das Fahrzeug im Betriebsvermögen einer KG mit Sitz in Deutschland befinde. Mit dem Fahrzeug würden neben den betrieblichen Fahrten in Deutschland auch Mitarbeiter aus dem Talkessel [OrtÖsterreich] von und zum Standort [OrtDeutschland] befördert. Zwischen den Fahrten werde das Kraftfahrzeug deshalb wiederholt, nur über Nacht…
…der Antrag innerhalb der Verjährungsfrist von fünf Jahren möglich. Die Festsetzung der österr. Kraftfahrzeugsteuer verstoße aufgrund des Urteiles des EuGH vom 2.7.2002, RS C 115/00, Hoves, gegen Gemeinschaftsrecht (Kfz-Steuer in Österreich und Kfz-Steuer in Deutschland aufgrund der Zulassung). Das Finanzamt…
…Hauptwohnsitz und in weiterer Folge auf den Standort des KFZ im Inland geschlossen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Meldezettel angegeben ist, dass es sich beim Wohnsitz im Inland um den Hauptwohnsitz handle. Gemäß § 1 Z. 3 NoVAG unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen…
…3. Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder Z 2 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 oder § 12a erfolgt ist. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges…
…Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist sind der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren öffentlichen Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt diesbezüglich folgende Rechtsansicht (vgl. VwGH 12. 5. 1996, 95/11/0378): " Das Lenken von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen (und…
…der EuGH nicht auf eine ununterbrochene Nutzung im Inland sondern auf die Möglichkeit der Erfüllung der Zulassungsverpflichtungen abstellte. Der EuGH hatte die Versteuerung am "Verbrauchsort" für zulässig erklärt und lediglich die Frist von drei Tagen für die Erledigung der Anmeldeformalitäten als zu kurz erkannt. Gem. …
…als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland (Standortvermutung) anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung sei nur innerhalb einer Frist von einem Monat zulässig. Da die Bw. das gegenständliche Fahrzeug am 29. März 2007 in das Bundesgebiet eingebracht habe und sie ihren Hauptwohnsitz im…
…August 2002 laute: "Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. …
…Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. § 37 KFG ist nur während eines Monats ab Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (siehe zB Erkenntnis 21.5.1996, 95/11/0378) ist das Lenken von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen (und zwar in einem…
…dauernden Standort ankomme und nicht auf den Haupt- bzw. Nebenwohnsitz. Die §§ 36 ff KFG könnten bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen, die durch Personen mit inländischem Hauptwohnsitz im Bundesgebiet verwendet würden, erst nach Feststellung des dauernden Standortes im Inland greifen. Die Bestimmungen über die Zulassung von…