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UFSS RV/0290-S/09Ort der Vermittlung von Sportwetten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.11.2009Teil 1/2

…auf Kredit anzunehmen. § 4 Rechte und Pflichten der Firma WettveranstalterA 1. Aufgaben von WettveranstalterA a) WettveranstalterA ist Veranstalter der Sportwetten. b) WettveranstalterA erstellt die Quoten in eigener Verantwortung. Es werden wöchentlich bis zu 2000 und mehr Wettmöglichkeiten von WettveranstalterA angeboten. WettveranstalterA erstellt Quoten für alle…

UFSS RV/0290-S/09Ort der Vermittlung von Sportwetten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.11.2009Teil 2/2

…Leistungen von der Umsatzsteuer Gebrauch gemacht hat, zu verlegen (RN 23). Diese Gefahr kann im gegenständlichen Fall schon deshalb ausgeschlossen werden, weil die Leistungen der Sportwettenanbieter EU-weit zu befreien und damit gleich zu behandeln sind (Art. 135 Abs. 1 Buchstabe i MwStSystem-RL 2006…

UFSW RV/2243-W/101. Umsatzsteuerpflicht von Provisionen (aus Sportwetten) 2. Griffweise Zuschätzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2012

…vorgelegt. Diese Einnahmen wurden bisher gem. § 6 Abs. 1 Z 9 lit.a erklärt. Nach Ansicht der BP ist die Leistung der Bw. an beide Buchmacher nicht als Vermittlungsleistung von Sportwettern bzw. Glücksspiele zu qualifizieren. Vielmehr bewirkt die Bw. eine sonstige Leistung, die darin besteht…

UFSI RV/0343-I/10"Wetten" auf aufgezeichnete Hunde- oder Pferderennen: Mangels Wette auf ein zukünftiges Ereignis und Kenntnis über Rahmenbedingungen sowie aufgrund zufallsgenerierter Auswahl der Rennen und der Höhe der Quote liegt keine Sportwette, sondern Glücksspiel iSd § 1 Abs. 1 GSpG vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2013

…werden keinerlei Informationen (zB Name der Hunde, Zeitpunkt des Originalrennens, Name der Rennbahn etc.) an den Spieler vermittelt. Bisher wurden durch die Gesellschaft diese Spiele als Sportwetten angesehen und dementsprechend im Rahmen der Selbst-Abrechnung gem. § 33 TP 17 Abs. 2 GebG mit 2 % vom…

UFSW RV/1925-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (50 Monate) 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…Rechte für Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die…

UFSW RV/1925-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (50 Monate) 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…sind die Vertragspunkte c) und d) ein Bestandverhältnis. Die Vertragspunkte 2.1.a) und b) "Fernsehübertragungsrechte und Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art" entsprechen grundsätzlich als Nutzung von Rechten auf gewisse Zeit gegen Entgelt ebenso den bürgerlich-rechtlichen Vorgaben für Bestandverträge. Ergänzend wird untersucht…

UFSW RV/1924-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde? (Umsatzsteuer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…Rechte für Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die…

UFSW RV/1924-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde? (Umsatzsteuer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…sind die Vertragspunkte c) und d) ein Bestandverhältnis. Die Vertragspunkte 2.1.a) und b) "Fernsehübertragungsrechte und Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art" entsprechen grundsätzlich als Nutzung von Rechten auf gewisse Zeit gegen Entgelt ebenso den bürgerlich-rechtlichen Vorgaben für Bestandverträge. Ergänzend wird untersucht…

UFSW RV/1922-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernsehrechten, Rundfunkübertragungsrechten, Rechten für Tonträgeraufnahmen, Rechten zur Verwertung über Internet Online Dienste, Rechten im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zu Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (hier: keine Markennutzungsrechte) 2. Ist der Vertrag unwiksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde. (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, sämtliche Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art und nicht exklusive Merchsandising -Rechte von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei…

UFSW RV/1922-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernsehrechten, Rundfunkübertragungsrechten, Rechten für Tonträgeraufnahmen, Rechten zur Verwertung über Internet Online Dienste, Rechten im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zu Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (hier: keine Markennutzungsrechte) 2. Ist der Vertrag unwiksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde. (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…33 TP 5 GebG fallen. Die Bw. beruft gegen die Festsetzung der Bestandvertragsgebühr bezüglich Punkt 2.1.lit.b), dass "ein Recht auf Durchführung von Sportwetten" nicht bestünde. Diese Ansicht der Bw. entspricht der von Marhold/Friedrich, Zur Existenz eines Wettrechts und die wettbewerbsrechtlichen Folgen…

UFSW RV/1817-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger- Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag vor? 2. § 26 GebG im Fall der Erhöhung des Entgelts? 3. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…Rechte für Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die…

UFSW RV/1817-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger- Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag vor? 2. § 26 GebG im Fall der Erhöhung des Entgelts? 3. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…sind die Vertragspunkte c) und d) ein Bestandverhältnis. Die Vertragspunkte 2.1.a) und b) "Fernsehübertragungsrechte und Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art" entsprechen grundsätzlich als Nutzung von Rechten auf gewisse Zeit gegen Entgelt ebenso den bürgerlich-rechtlichen Vorgaben für Bestandverträge. Ergänzend wird untersucht…

UFSW RV/1810-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…Rechte für Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die…

UFSW RV/1810-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…sind die Vertragspunkte c) und d) ein Bestandverhältnis. Die Vertragspunkte 2.1.a) und b) "Fernsehübertragungsrechte und Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art" entsprechen grundsätzlich als Nutzung von Rechten auf gewisse Zeit gegen Entgelt ebenso den bürgerlich-rechtlichen Vorgaben für Bestandverträge. Ergänzend wird untersucht…

UFSW RV/1809-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag vor? 2. § 26 GebG im Fall der Erhöhung des Entgelts? 3. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…Rechte für Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die…

UFSW RV/1809-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag vor? 2. § 26 GebG im Fall der Erhöhung des Entgelts? 3. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 2/2

…sind die Vertragspunkte c) und d) ein Bestandverhältnis. Die Vertragspunkte 2.1.a) und b) "Fernsehübertragungsrechte und Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art" entsprechen grundsätzlich als Nutzung von Rechten auf gewisse Zeit gegen Entgelt ebenso den bürgerlich-rechtlichen Vorgaben für Bestandverträge. Ergänzend wird untersucht…

UFSG RV/0600-G/08Aufgezeichnete Hundewetten fallen nicht unter die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. d UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2010Teil 1/2

…besprochen) auf zwei Arten: 1. Ein eigener Hundewettautomat (ev. auch mit anderen Sportwetten) befindet sich in einem Wettlokal. Beim Aufruf einer Wette "Hunderennen" erscheint am Bildschirm entweder ein derzeit abgespieltes Rennen oder die Vorschau auf das nächste Rennen. Der Spieler sucht sich einen oder maximal…

UFSG RV/0600-G/08Aufgezeichnete Hundewetten fallen nicht unter die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. d UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2010Teil 2/2

…und Gewinntriebs sowie die Attraktivität für Kriminelle auch den Wettbereich als gefährlich erscheinen lassen, liegt auf der Hand (Burgstaller, RZ 2004, 214). Sportwetten gelten nach übereinstimmender Meinung namhafter Autoren, wenn auch mit unterschiedlicher Begründung als nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes unterliegende Wetten (Schwartz/Wohlfahrt, GSpG, …

UFSW RV/1668-W/06Das Kartenpokerspiel, Concord Aces und Lucky 9 unterliegen infolge ihrer Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007Teil 3/4

…weil die Sportwette den Tatbestand eines Glücksspieles im Sinne der angeführten Gesetzesbestimmung nicht erfülle und begründete dies wie folgt: "Beim Glücksspiel wird die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen und vom Grade der Aufmerksamkeit der Spieler…

UFSW RV/1667-W/061.) Das Kartenpokerspiel, Concord Aces und Lucky 9 unterliegen infolge ihrer Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr. 2.) Auflassung der Erhöhung gemäß § 9 Abs. 2 GebG betreffend Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 17 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007Teil 3/4

…weil die Sportwette den Tatbestand eines Glücksspieles im Sinne der angeführten Gesetzesbestimmung nicht erfülle und begründete dies wie folgt: "Beim Glücksspiel wird die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen und vom Grade der Aufmerksamkeit der Spieler…