…darin, dass die Berufungswerberin Personen zur Teilnahme an den Spielen im österreichischen "Lotto 6 aus 45" in Form von so genannten Spielgemeinschaften geworben hat. Die Spielgemeinschaft war zwar in den allgemeinen Geschäftbedingungen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen den einzelnen Spielteilnehmern umschrieben, trat jedoch tatsächlich nach…
…die Gewinnchance mit der Anzahl der abgegebenen Tipps bzw. der Teilnahme an mehreren Runden bzw. der Zusammenfassung mehrerer Spieler zu Spielgemeinschaften steige, sei auf mathematische Grundsätze und nicht auf eine von der Bw erbrachte Leistung zurückzuführen. Insofern bestehe kein Unterschied zur Teilnahme im Wege der…
…hinsichtlich des Leistungsinhaltes. Dies umso mehr, als die vom Initiator abgegebenen Spieltipps nicht den einzelnen Mitgliedern der so genannten - nach außen hin keine Rechtswirkung entfaltenden - Spielgemeinschaft zugeordnet werden können. Die Leistung der Lottogesellschaft kommt daher nicht inhaltsgleich dem Auftraggeber des Initiators zugute. Der Lottogesellschaft ist…
…sind die Provisionsempfänger der Lotteriegesellschaft) abstellt und zum anderen keine in wirtschaftlicher Hinsicht gleichwertige Leistung der Berufungswerberin (das ist im wesentlichen die Organisation der Spielgemeinschaften für eine Teilnahme an den "Lotto"- und "Euromillionen"-Ausspielungen verbunden mit der Abgabe der entsprechenden Tippscheinen bei den Annahmestellen) mit…
…Der Initiator übernimmt die weitere organisatorische Abwicklung des Spiels (Aufstellung der Spielgemeinschaften, Ausfüllen der Tippscheine, Übermittlung der Tipps und der darauf entfallenden Wetteinsätze an die Lottogesellschaft, Kontrolle der Gewinnscheine, Anforderung der Gewinne bei der Lottogesellschaft, Berechnung und Verteilung der Gewinnanteile an jedes Mitglied der Spielgemeinschaft…
…sei gegenüber der Lotteriegesellschaft das Vermittlungsverhältnis offen zu legen, womit der Lotteriegesellschaft dokumentiert werde, dass die Spielgemeinschaft der Vertragspartner und Auftraggeber des Spielauftrages sei (unmittelbare Rechtsbeziehung). Daher sei das von der Bw vereinnahmte Spielentgelt ein durchlaufender Posten. Der Hinweis im Bescheid, dass keine Besorgungsleistung iSd …
…Identität hinsichtlich des Leistungsinhaltes. Dies umso mehr, als die vom Initiator abgegebenen Spieltipps nicht den einzelnen Mitgliedern der so genannten - nach außenhin keine Rechtswirkung entfaltenden - Spielgemeinschaft zugeordnet werden können. Die Leistung der Lottogesellschaft kommt daher nicht inhaltsgleich dem Auftraggeber des Initiators zugute. Der Lottogesellschaft ist…
…Der Berufungswerber bezog im Berufungszeitraum Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und erklärte für die Jahre 2004 bis 2005 darüberhinaus negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese streitgegenständliche Tätigkeit des Berufungswerbers besteht in der Verwaltung einer Spielgemeinschaft. Ausgaben in Zusammenhang mit dieser Tätigkeit sind erstmals im Jahr 2003 angefallen…
…der A-GmbH habe einen Lottogewinn in der Höhe von mehr als ATS 3 Millionen vereinnahmt. Die belangte Behörde sei völlig zu Unrecht von einer aus 4 Spielern bestehenden Spielgemeinschaft ausgegangen, bloß weil ungefähre Viertelbeträge des Gesamtgewinnes von Sammelsparbüchern aus durch Überweisung abgezogen worden seien…
…den Körperschaftsteuerbescheid 2005 vom 27. Juli 2009 wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine nach österreichischem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (FN anonymX) und bot die Bildung von Lotto-Spielergemeinschaften an. Strittig ist ausschließlich, in welcher Höhe das…
…aber aufgrund dieses Sachverhaltes bei diesen Institutionen oder Vereinen "eingemeindet". Beispiele dafür seien die Rettung L, der Fußballverband R, die S Spielgemeinschaft, die Musikkapelle S sowie die Sonnwendfeier N. Da hier jeweils die Bürger der Gemeinde B willkommen seien, würden Spenden an derart "gemeindeübergreifende" Institutionen…
…Betriebsprüfung vorgelegt worden. Der restliche Betrag sei auf ein anonym geführtes Überbringersparbuch einbezahlt, dieses aber weggeworfen worden. Nach Ansicht der Betriebsprüfung handle es sich um eine Spielgemeinschaft, die aus vier Personen bestanden habe. Nur ein Viertel des Geldflusses habe belegt werden können. Es sei daher…
…Firmenbezeichnung Trad. GmbH. Zum Sachverhalt wird ergänzend festgehalten, dass die Fa. Trad. GmbH mit Sitz in St. den Betriebsgegenstand des internationalen X.handel und zuletzt betreffend Werbung von Spielgemeinschaften tätig war. Der steuerliche Vertreter war Dr. H.H., Geschäftsführer war NameGf.Trad., geb. c.c…