…handle. Bei der Ermittlung "wirtschaftlicher Eigentümer" handle es sich um einen Ausfluss der Geldwäscherichtlinie (im Folgenden: GW-RL). Liechtenstein habe diese RL mit dem Sorgfaltspflichtgesetz und der dazu ergangenen Sorgfaltspflichtverordnung umgesetzt. Kommentierungen zur EU- Richtlinie könnten daher zur Würdigung auch des liechtensteinischen Gesetzes herangezogen werden…
…FL und die daraus erwirtschafteten Erträge sind der Bw seit dem Erbgang 1991 zuzurechnen. Der als Stiftungsorgan handelnde Stiftungsrat (Vertragspartner der LGT) hat gemäß den Sorgfaltspflichtvereinbarungen 1977 bzw. 1991 sowie gemäß den Vorschriften des liechtensteinischen Sorgfaltspflichtgesetzes 1996 (Art. 4 Abs 1 und Art. 5 SPG…
8. Es liegt auf der Hand, dass die Bw über den Sorgfaltspflichtakt der im Stiftungsauftrag agierenden Bank (LGT) Bescheid wusste, insbesondere über den vom Stiftungsrat selbst initiierten, gemäß liechtensteinischem PGR erforderlichen Vermerk ihrer Stellung als "wirtschaftlich (allein) berechtigte" Person (zur Relevanz dieses Vermerkes iSd liechtensteinischen…
…anders §§ 41ff StPO, LGBl1988, Nr. 62). Die vorgelegten Urteile tragen daher zur Lösung der Zurechnungsfrage durch die inländischen Abgabenbehörden nichts Entscheidendes bei. 4.2.4.9. Keine Offenlegung der Sorgfaltspflichtakten: Nach den Vorschriften des liechtensteinischen Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG), LGBl. 1996, Nr. 116, geändert mit LGBl. 2005…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
(2) Die Vorsorgevollmacht muss vom Vollmachtgeber eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Hat der Vollmachtgeber die Vollmacht zwar eigenhändig unterschrieben, nicht aber eigenhändig geschrieben, so muss er in Gegenwart dreier unbefangener, eigenberechtigter und sprachkundiger Zeugen bekräftigen, dass der Inhalt der von ihm unterschriebenen Vollmachtsurkunde seinem Willen…