…festzustellen, ob dieser Irrtum vom Zollschuldner nicht erkannt werden konnte. Bei der Beurteilung, ob der Irrtum der Zollbehörden von einem im guten Glauben handelnden Zollschuldner vernünftigerweise erkannt werden konnte, sind insbesondere die Art des Irrtums sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Zollschuldners zu berücksichtigen…
…wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag auf Grund eines Irrtums der Zollbehörde nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Um die Bestimmungen des Art. 220 Abs…
…erkennen gewesen wäre. Bei der Beurteilung, ob ein Irrtum vernünftigerweise erkannt werden konnte, sind nach der Rechtsprechung insbesondere die Art des Irrtums sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Zollschuldners zu berücksichtigen (vgl. EuGH vom 26.6.1990, Rs C-64/89 "Deutsche Fernsprecher GmbH…
…der gutgläubige Bürger nach dem Willen des Gesetzgebers geschützt werden solle. Gemäß Art. 212a ZK müssen für die Gewährung der Abgabenfreiheit vier Voraussetzungen erfüllt sein. Neben der an sich möglichen Befreiung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 184 bis 187 ZK und der vermeintlichen Zollschuldentstehung nach Art…
…Irrtum vom Zollschuldner nicht erkannt werden konnte. Bei der Beurteilung, ob der Irrtum der Zollbehörden von einem Zollschuldner vernünftigerweise erkannt werden konnte, sind insbesondere die Art des Irrtums sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Zollschuldners zu berücksichtigen. Konkret sind hiefür alle Umstände des jeweiligen…
…Ergebnis einer Beschau darstellen, ein aktiver Irrtum der Zollbehörde im Sinne des Art.220 Abs.2 Buchstabe b vor. Ein aktiver Irrtum der Zollbehörde führt u.a. dann zur Abstandsnahme von einer Nachforderung, wenn der Zollschuldner diesen Irrtum vernünftigerweise nicht erkennen konnte. Zur Feststellung der…
…in gute Glauben handelnden Zollschuldner vernünftigerweise erkannt werden konnte, sind insbesondere die Art des Irrtums sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Zollschuldners zu berücksichtigen. Konkret sind hierfür alle Umstände des jeweiligen Falles zu prüfen. 1.2.2. Was die genaue Art des Irrtums angeht…
…Bei der Beurteilung, ob ein etwaiger Irrtum der Zollbehörden von einem Zollschuldner vernünftigerweise erkannt werden konnte, sind insbesondere die Art des Irrtums sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Zollschuldners zu berücksichtigen. Konkret sind hierfür alle Umstände des jeweiligen Falles zu prüfen. Es ist festzuhalten…
…Bf mit der Übernahme des Versandgutes auch die Sendungsunterlagen, insbesondere den Versandschein-T1 übernommen hat und daher wusste, dass sich der angewiesene LKW im Versandverfahren befunden hat. Im Zusammenhang mit Versandverfahren seien Handlungen und/oder Unterlassungen wie im Gegenstand geradezu typisch für Zollschuldentstehungen nach Art…
…sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. 2) Die Zollschuld entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Pflicht, deren Nichterfüllung die Zollschuld entstehen lässt, nicht mehr erfüllt wird, ... 3) Zollschuldner ist die Person…
…48/94, festgehalten, dass dies von der Komplexität der einzuhaltenden Vorschriften, der Erfahrungen sowie der an den Tag gelegten Sorgfalt des betreffenden Wirtschaftsbeteiligten abhänge. Bezüglich der "Komplexität der Vorschrift" werde für den vorliegenden Fall festgestellt, dass in der Anlage 1 der oberwähnten Bewilligung, insbesondere in…
…48/94, festgehalten, dass dies von der Komplexität der einzuhaltenden Vorschriften, der Erfahrungen sowie der an den Tag gelegten Sorgfalt des betreffenden Wirtschaftsbeteiligten abhänge. Bezüglich der "Komplexität der Vorschrift" werde für den vorliegenden Fall festgestellt, dass in der Anlage 1 der oberwähnten Bewilligung, insbesondere in…
…48/94, festgehalten, dass dies von der Komplexität der einzuhaltenden Vorschriften, der Erfahrungen sowie der an den Tag gelegten Sorgfalt des betreffenden Wirtschaftsbeteiligten abhänge. Bezüglich der "Komplexität der Vorschrift" werde für den vorliegenden Fall festgestellt, dass in der Anlage 1 der oberwähnten Bewilligung, insbesondere in…
…der Vorschriften kann sich die Beschwerdeführerin aufgrund der eindeutigen Anordnungen in der Lagerbewilligung verschuldensmindernd ebenso wenig berufen, wie auf mangelnde Erfahrung im Importgeschäft. Als Kriterium der Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers wird genannt, ob der Beteiligte sich, sobald er Zweifel an der richtigen Anwendung der Vorschrift hat…
…Rahmen des Art. 212a ZK kann bereits auf die Entstehung der Zollschuld eingewirkt werden, weil vor allem der gutgläubige Bürger geschützt werden soll. Vier Voraussetzungen sind für die Gewährung der Abgabenfreiheit zu erfüllen. Neben der an sich möglichen Befreiung von Einfuhrabgaben und der vermeintlichen Zollschuldentstehung…
…Rahmen des Art. 212a ZK kann bereits auf die Entstehung der Zollschuld eingewirkt werden, weil vor allem der gutgläubige Bürger geschützt werden soll. Vier Voraussetzungen sind für die Gewährung der Abgabenfreiheit zu erfüllen. Neben der an sich möglichen Befreiung von Einfuhrabgaben und der vermeintlichen Zollschuldentstehung…
…des Art. 859 ZK-DVO (EuGH, Urteil vom 11.11.1999, C 48/98). Bei der Beantwortung der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit im Sinne der genannten Vorschriften vorliegt, müssen insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt…
…Das Zollamt vermeinte, die Bf. hätte bei Wahrung der ihr zumutbaren Sorgfalt vor der Einbringung des Fahrzeuges hinreichende Auskünfte über die erforderlichen Verfahrensschritte einholen müssen, damit es nicht zur vorschriftswidrigen Verbringung und sohin zur Entstehung der Zollschuld nach Art 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK…
…Das Zollamt vermeinte, die Bf. hätte bei Wahrung der ihr zumutbaren Sorgfalt vor der Einbringung des Fahrzeuges hinreichende Auskünfte über die erforderlichen Verfahrensschritte einholen müssen, damit es nicht zur vorschriftswidrigen Verbringung und sohin zur Entstehung der Zollschuld nach Art 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK…
…ein absoluter Einzelfall. Die Bf. und Herr G. M. seien den Zollbehörden als ordentliche und sorgfältig agierende Personen bekannt. Der Fehler des Zolldeklaranten stelle sich in seiner langjährigen Tätigkeit als absoluter Ausnahmefall dar. Herr G. M. sei sich der Konsequenzen und der Alternativen, die eine…