Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 28. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel je vom 25. November 2010 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…
…BGBl. I Nr. 84/2002, regelt "Steuerliche Sonderregelungen für Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften und hat folgenden Wortlaut: " § 1. (1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die…
…auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde mit Abänderungsprotokoll vom 21.03.2006 geändert. Die bis dahin geltende Sonderregelung für Grenzgänger wurde ersatzlos gestrichen. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wechselte Österreich ab 01.01.2007 bei den unselbständigen Einkünften von der Befreiungs…
…Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 27. Oktober 2003 ab und führte begründend aus, dass die Sonderregelung betreffend Mietshauseigentümer bzw. Wohnungseigentumsgemeinschaften zur Entrichtung der Umsatzsteuerzahllast bis zum Abgabetermin der Jahreserklärung dann außer Kraft treten würde, wenn für das vorangegangene Kalenderjahr die zu entrichtende…
…mit der Begründung fest, dass Sicherungsgeschäfte zu einem Beteiligungserwerb nicht die Gebührenfreiheit nach § 2 der Sonderregelung zur Mittelstandsfinanzierung genießen. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung meinte die Bw. sinngemäß, dass Rechtsvorgänge über den Erwerb von Beteiligungen im Finanzierungsbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften von Stempel und Rechtsgebühren gemäß…
…BGBl. I Nr. 84/2002, regelt "Steuerliche Sonderregelungen für Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften" und hat folgenden Wortlaut: "§ 1. (1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die…
…BGBl. I Nr. 84/2002, regelt "Steuerliche Sonderregelungen für Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften" und hat folgenden Wortlaut: "§ 1. (1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die…
…BGBl. I Nr. 84/2002, regelt "Steuerliche Sonderregelungen für Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften" und hat folgenden Wortlaut: "§ 1. (1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die…
…Berufung wurde erwogen: Art. 27 Steuerreformgesetz 1993, BGBl. 1993/818, Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern in der derzeitigen Fassung lautet: § 1 Die Ausgabe von Aktien und Genussrechten (§ 174 des Aktiengesetzes) durch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z. 14 des Körperschaftsteuergesetzes 1988) sowie…
…dass die Bw. eine statutenwidrige Finanzierung beabsichtigte. Zu den Rechtsvorgängen über den Erwerb von Beteiligungen im Sinne des § 2 der Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung zählt nicht nur das Erfüllungsgeschäft, sondern auch schon das Verpflichtungsgeschäft zur Herbeiführung eines Erwerbes einer Beteiligung im Sinne des gemäß § 6 Abs…
…erfolgt. Weiters meinte die Bw., dass eine Bürgschaft auf Grund des § 2 der Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung gebührenfrei wäre. Mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Mai 2003 wies das FAG die Berufung als unbegründet ab. Neben einer Klarstellung des Betreffs führte das FAG in der Begründung aus, dass…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. Oktober 2002, ErfNr. betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Die Gebühr wird gemäß…
…Miete und Pacht von beweglichem Vermögen." Im Punkt 11 Abs. 3 der Errichtungserklärung wurde Folgendes festgehalten: "Die Gesellschaft nimmt die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten Rechts, da sie unter beherrschendem Einfluss der STADT steht…
Was die übertragenen Aufgaben anbelangt, so sind uE hoheitliche und nichthoheitliche Aufgaben gleichermaßen erfasst. Das ergibt sich zum einen aus dem Begriff der Ausgliederung, der nicht zwischen diesen beiden Kategorien von Aufgaben differenziert, und zum anderen aus dem systematischen Zusammenhang des Gesetzes. Nach Satz 2…
…27 Steuerreformgesetz 1993, BGBl. 1993/818, Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern in der für den Fall maßgeblichen Fassung lautet: § 1 Die Ausgabe von Aktien und Genussrechten (§ 174 des Aktiengesetzes) durch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z 14 des Körperschaftsteuergesetzes 1988) sowie sonstige…
…Z. 4 lit. a KVG der Gesellschaftsteuer, wenn sie geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Gemäß § 2 des Bundesgesetzes über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren und Verkehrsteuern idF des Artikels XXVII des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, (kurz Art…
…BGBl. I Nr. 84/2002, regelt "Steuerliche Sonderregelungen für Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften und hat folgenden Wortlaut: "§ 1. (1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die…
....Besonders bedeutsam erscheint dem Unabhängigen Finanzsenat die vom VwGH vorgenommene Auslegung des Begriffes "unmittelbar", und zwar "ohne Dazwischenkunft eines dritten Dinges". Daraus erhellt, dass es sich um Rechtsvorgänge oder Rechtsgeschäfte handeln muss, die zwischen den an der Ausgliederung Beteiligten, nämlich der Körperschaft öffentlichen Rechts, welche…
…ein Kind (§ 8 Abs. 2) entspricht. § 2 Abs. 6 FLAG 1967 enthält somit eine konkrete Sonderregelung für den Fall, dass der Unterhalt des Kindes zum Teil aus eigenen, jedoch einkommensteuerfreien Einkünften (wie zB Studienbeihilfe, Schulbeihilfe, Heimbeihilfe und Bezüge als Präsenzdiener) bestritten werden. In diesem Fall…
…Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten". § 2 FLAG Abs. 1 lit. b enthält also keine Sonderregelung für Doppel- bzw. Zweitstudien. Auch die Bestimmungen über Studienwechsel kommen nicht zur Anwendung. Daraus folgt einerseits…