…hilfreich und wesentlich bewertet. Auch die mit dieser Fortbildung verbundenen Gruppensupervisions- und Selbsterfahrungseinheiten stellen eine professionelle, lehrreiche (im Sinne der geforderten Weiterbildung für LehrerInnen) Reflexion und Hilfestellung für meine tägliche Arbeit am Sonderpädagogischen Zentrum B. dar und beinhalteten ausschließlich "Fälle", Situationen und Fragestellungen meine Tätigkeit…
…von allgemeinem Interesse seien. In Ihrem Vorlageantrag sind Sie hierauf nicht eingegangen. Der unabhängige Finanzsenat richtet daher die Frage an Sie, ob die besuchten Seminare speziell auf Sonderpädagogen, somit Angehörige Ihrer Berufsgruppe, zugeschnitten und nur diesem Personenkreis zugänglich waren. Falls nein, geben Sie bitte Aufschluss…
…Therapie (Medikamente, Therapien - Frequenz): psychologische Betreuung Untersuchungsbefund: 5 11/12 Jahre altes Mädchen, 120cm KL, 19kg KG, intern-pädiatrisch unauffällig. Status psychicus / Entwicklungsstand: besucht regulären KG, mit sonderpädagogischer Betreuung, Probleme der Gruppenintegration und Kommunikation, auffälliges Essverhalten mit Wutausbrüchen, sehr geruchsempfindlich, empfindlich gegen bestimmte Texturen, nicht…
…Für Kinder, die in der Entwicklung beeinträchtigt sind oder Sprachauffälligkeiten aufweisen, kommt in der Regel einmal in der Woche eine Sonderpädagogin in den Kindergarten in N.. Die gesamte Dokumentation nimmt ca. 5 Stunden je Woche in Anspruch. Beispiele dieser Dokumentation wurden vorgelegt. Zu den von…
… Um entsprechende konkrete Nachweisführung (zB. durch Einnahmen- Ausgabenrechnung) dazu wird gebeten. 4) Waren Sie in den Kalenderjahren 2001 und 2002 in einer Integrationsklasse als klassenführende Lehrerin oder als Sonderpädagogin tätig? 5) Haben Sie für die Absolvierung der in Rede stehenden Seminar- bzw. Kursbesuche in den…
…und steuerliche Vertreter der Bw. Folgendes mit: Seine Tochter habe das Pädagogikstudium mittlerweile abgeschlossen, sie bleibe Volksschullehrerin, wolle aber mit verhaltensauffälligen Kindern selbst zu Rande kommen können, ohne eine/n Sonderpädagogin/en anfordern zu müssen. Die Bw. habe nach dem Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl. 302/1984…
…Schreiben aus, dass die Kindergartenleiterin völlig vom Kinderdienst freigestellt ist, um sich ausschließlich den Koordinations- und Beratungsaufgaben widmen zu können. Neben Beratungsgesprächen mit Eltern und Sonderpädagoginnen, werde die Leiterin mit sämtlichen Konfliktsituationen im Team konfrontiert. Sie müsse daher über Fähigkeiten im Konfliktmanagement verfügen und Kenntnisse…