…keine Aufwendungen die durch Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit verursacht worden sind. Es ist daher naheliegend anzunehmen, dass der Aufenthalt in der Seniorenwohnanlage zwar aus Altersgründen, nicht aber aufgrund Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit der Mutter des Bw. erfolgt. Da dem Sachverhalt weiters keine Anhaltspunkte für das…
…Bereitstellungspauschale" (vom Bw. abzuführen, zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung ATS 800 pro Wohnung) sowie den Bewohnern der Seniorenwohnanlage in Rechnung gestellte Entgelte für Wahlleistungen an. Aufnahmerichtlinien für Betreubares Wohnen in gegenständlicher Wohnanlage: Demnach wird über eine Aufnahme von einem "Team", dem ua. auch ein…
…c um einen Gesamtkaufpreis von ATS 3.700.00,--. Die Bw. begannen, das Gebäude in eine Seniorenwohnanlage umzubauen. Die Finanzierung der Kosten für den Erwerb der Liegenschaft erfolgte durch einen Abstattungskredit, der im Jahr 1996 bei der Raiba L aufgenommen worden ist. Am 16. 2…
…wird in abgabenrechtlichen Angelegenheit von der Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Dr. Rebekka Stern vertreten. Strittig ist, ob die Kosten für die Beherbergung und Verpflegung in der Seniorenwohnanlage für die Jahre 2001 bis 2004 eine außergewöhnliche Belastung gem. § 34 EStG 1988 darstellen. Die Bw. bejahte diese Rechtsmeinung…
…Abs. 6 EStG 1988 und § 35 EStG 1988 zu. In der Begründung der Berufungsvorentscheidung werde darauf hingewiesen, dass von einer Pflegebedürftigkeit auszugehen sei, wenn die Unterbringung in einem Pflegeheim erfolge. Die Seniorenwohnanlage der N. XXXXXXXXXXXXXX umfimiert in A. B. C. sei ein Senioren- und Pflegeheim…
…wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können (siehe etwa das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juli 2006, 2003/15/0016). Aus folgenden Gründen war die gegenständliche Berufung als unbegründet abzuweisen: Amtsbekannt ist der Bestand einer Seniorenwohnanlage an der Adresse 0000 Wien, A-Str.. Kenntnis davon…
…2004: "Ein Pflegegeldanspruch wegen eigener Pflegebedürftigkeit besteht laut nachgereichtem Bescheid erst ab 1. Juni 2005. Der eigene Anteil Beherbergung/Verpflegung in einer Seniorenwohnanlage sind daher mangels Zwangsläufigkeit (§ 34 EStG) keine außergewöhnliche Belastung. An Stelle der von Ihnen angesetzten Haushaltsersparnis (€ 2.354,40) wird vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr., vom 16. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel vom 25. August 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der Erklärung…