…worden. Es sei eine Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens erfolgt. Der Arbeitgeber sei zu den Schwarzlohnzahlungen geständig (ebenso andere Dienstnehmer des Arbeitgebers) und wurden hinsichtlich der Höhe der Zahlungen Daten in den Programmen B1 und B23 vorgefunden. Das seitens des Landesgerichts angeforderte Gutachten des Sachverständigen Dr. Matthias…
…Niederschrift am 1. März 2010 als Beweismittel in Kopie ausgehändigt. Eine Stellungnahme dazu erfolgte aufgrund der Aussageverweigerung nicht. Schwarzlohnzahlungen 2008: Im Rahmen der Hausdurchsuchung bei der Firma Fa P GmbH wurden händische Aufzeichnungen beschlagnahmt, aus denen die Schwarzzahlungen an Herrn B bzw. an dessen Partie…
…80, 2007 € 10.939,95 und 2008 € 16.864,30 Zu diesen Beträgen sind aber noch die festgestellten Schwarzlohnzahlungen (Punkt 2 der BE) zu addieren. Zudem ist eine angenommene Sparleistung für eine Jungfamilie in Höhe von € 5000,-- jährlich zu hoch gegriffen, zumal…
…den einzelnen Arbeitnehmern erstellt, die die Grundlage für die ergangenen Einkommensteuerbescheide bilden. Der Arbeitgeber ist zu den Schwarzlohnzahlungen geständig (ebenso weitere Dienstnehmer des Arbeitgebers) und es wurden hinsichtlich der Höhe der Zahlungen Daten in den Programmen Bauprofi 3000 und Bauprofi 3002 vorgefunden. Das seitens des…
…der Folge wurde beim Arbeitgeber eine Betriebsprüfung vorgenommen, die aufgrund festgestellter Schwarzlohnzahlungen zur Erstellung berichtigter Lohnzettel führte. Das Finanzamt nahm die Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 2000 bis 2003 und 2005 und 2006 wieder auf und erließ neue Einkommensteuerbescheide. Sie berücksichtigte bei der Bescheiderstellung für die neuen…
…2 FinStrG betreffend die Jahre 2000 bis 2004 durchgeführt. Dabei wurden für die Jahre 2001 und 2002 Schwarzlohnzahlungen an verschiedene Dienstnehmer der GmbH und nicht über die Lohnverrechnung abgerechnete Lohnzahlungen an so genannte "Taxitänzer" festgestellt. Weiters wurden die Bezüge wesentlich beteiligter Gesellschafter dem Dienstgeberbeitrag samt…
…2 FinStrG betreffend die Jahre 2000 bis 2004 durchgeführt. Dabei wurden für das Jahr 2000 Schwarzlohnzahlungen an verschiedene Dienstnehmer der GmbH und unversteuerte Lohnzahlungen an so genannte "...tänzer" festgestellt. Weiters wurden als sonstige Bezüge behandelte Lohnzahlungen als laufende Bezüge nachversteuert und die Bezüge wesentlich beteiligter…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Christine Seim-Summerer, in 2340 Mödling, Griesgasse 2, vom 3. Dezember 1999, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften in Wien vom 25. Oktober 1999 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 13. Juli 1998 des Bw., vertreten durch Woditschka & Partner Wirtschaftstreuhand GesmbH, in 2130 Mistelbach, Bahnstraße 26, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf vom 22. Juni 1998 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, Vorschreibung des…
…anonymisiert Aus diesem ist ersichtlich, dass der Geschäftsführer ihres Arbeitgebers zu den Schwarzlohnzahlungen geständig ist. Beilage 4: Aussagen anderer Dienstnehmer, die das System bestätigen (anonymisiert) Beilage 5: Auszüge Sachverständigengutachten K Seite 13 und Seiten 29-54 Beilage 6: Ihre Beschuldigtenvernehmung vom 11.2.2010 Aus…
…ersichtlich, der Zeitraum, für den Schwarzlohnzahlungen und auch eine bescheidmäßige Festsetzung der Lohnabgaben erfolgte, auf den Monat September 2006 (statt 1-9/2006 im Erkenntnis des Spruchsenates) zu berichtigen. Keine Einwendungen enthält die gegenständliche Berufung in Bezug auf Schuldspruch B.) 3.) des erstinstanzlichen Erkenntnisses, unter…
…an sich höchst ungewöhnlich ist und damit auch unwahrscheinlich erscheint, neben den vorliegenden konkreten Anzeigen über "Schwarzumsätze" der GesmbH schon der bisher erhobene Umfang und das Ausmaß der Schwarzlohnzahlungen - allein im Kalenderjahr 2000 wurden laut den vorgefundenen Aufzeichnungen 444 Stunden a 280,00 ATS, d…
…UFS-Referenten, an Hand welcher Fakten für das Finanzamt nun erkennbar bzw. überprüfbar sein solle, dass "alle Schwarzlohnzahlungen" in den vorgefundenen Auszahlungsbelegen ihre Richtigkeit (Vollständigkeit) gefunden hätten und aus welchen Gründen ab Oktober 2010 diese Auszahlungsbelege aufbewahrt worden seien, gab der GF A. an, dass…
…hin, da es auch der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass Schwarzlohnzahlungen aus unversteuerten Erlösen aus dem Betrieb erfolgen. In diesem Sinn war die Abgabenbehörde im gegenständlichen Fall grundsätzlich zur Schätzung des Umsatzes sowie der sich daraus ergebenden geänderten Gewinne berechtigt. Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Kurt Wolfmair, Rechtsanwaltskanzlei, 4020 Linz, Landstraße 47, vom 21. September 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 18. August 2007 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds…
…Programmen des Arbeitgebers ergeben den im Lohnzettel berücksichtigten Betrag. Dass die vorgefundenen Unterlagen unterschiedliche Beträge bei den einzelnen Arbeitnehmern ergeben ist richtig. Die Unterlagen wurden vom Arbeitgeber erstellt. Die dort vorgefundenen Beträge stellen nach Ansicht der Referentin jedenfalls Schwarzlohnzahlungen dar. Ob die Aufzeichnungen vollständig sind…
…Euro pro Monat betragen. Da davon auszugehen ist, dass sich bestimmte Auszahlungsmodalitäten nicht geändert haben, und die Personen welche die höchsten "Schwarzlohnzahlungen" erhielten, auch im Prüfungszeitraum großteils tätig waren werden für 1999-2005 die zusätzlich ausbezahlten Löhne, mit 10.000 Euro pro Jahr geschätzt. Für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin. , vom 29. März 2006, gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 28. Februar 2006, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer gemäß § 202 BAO für den Zeitraum vom 1. Mai 2004 bis 30. April 2005…
…Es sei eine Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens erfolgt. Der Arbeitgeber sei zu den Schwarzlohnzahlungen geständig (ebenso andere Dienstnehmer des Arbeitgebers) und wurden hinsichtlich der Höhe der Zahlungen Daten in den Programmen B1 und B2 vorgefunden. Das seitens des Landesgerichts angeforderte Gutachten des Sachverständigen K bestätigt das…
…Von dieser Scheinrechnungsbetragssumme sei vom Bw. ein Betrag von € 100.000,-- für Provisionen an die Scheinrechnungsaussteller und ein Betrag in Höhe von € 350.000,-- für Schwarzlohnzahlungen an Mitarbeiter der GmbH verwendet worden. Der sohin nicht gewidmete Rest des Scheinrechnungsbetrages in Höhe von €…