…Nr. 382/2001. ausgenommen und können demnach Werbungskosten nur in tatsächlicher Höhe geltend machen. Nicht als Hausbesorger gelten Portiere, Schulwarte und andere Personen, auch wenn sie Tätigkeiten verrichten, die der eines Hausbesorgers ähnlich sind. Das Hausbesorgergesetz wurde mit Wirkung 1.7.2000 ersatzlos aufgehoben. Das…
…im Sinne des § 2 Abs. 3 leg.cit geführten Betriebe gewerblicher Art: Wasserversorgung, Kanal, Kindergarten, Müllentsorgung, Schulwartwohnung, Anteil Bauhof. Über die Berufung wurde erwogen: Ad. A) Gem. § 12 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 kann der Unternehmer als Vorsteuerbeträge die von Unternehmern in einer Rechnung…
…der Bw. war 57 und als Schulwart tätig. Die bis zur Übergabe an die Tochter im Alleineigentum der Ehegattin des Bw. befindliche Liegenschaft mit der Ehewohnung wurde bisher gemeinsam von den Ehegatten benützt und stellt die Einräumung des Wohnungsrechtes eine Fortsetzung und Sicherung der bisherigen…
…Nr. 382/2001, ausgenommen und können demnach Werbungskosten nur in tatsächlicher Höhe geltend machen. Nicht als Hausbesorger gelten Portiere, Schulwarte und andere Personen, auch wenn sie Tätigkeiten verrichten, die der eines Hausbesorgers ähnlich sind. Das Hausbesorgergesetz wurde mit Wirkung 1.7.2000 ersatzlos aufgehoben. Das…
…Dachabdichtungsarbeiten erbringt die Bw. selbst und ist kein Grund ersichtlich, warum nicht direkt mit dem besagten Unternehmen Kontakt aufgenommen wird. Schuldirektionen und Schulwarte schlagen mitunter eine Firma vor, die letztlich den Auftrag erhält. In diesem Fall bekommt dieses Unternehmen ebenso direkt den Auftrag. Diese Vorgangsweise…
…die Aufteilung des unternehmerischen (Wasserversorgung, Kanal, Kindergarten, Müllentsorgung, Schulwartwohnung, Anteil Bauhof) und des hoheitlichen Anteils betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 2004 wie folgt entschieden: Zu unterscheiden sei zwischen unternehmensfremden (Privatnutzung) und nichtunternehmerischen, aber nicht unternehmensfremden Zwecken. Soweit ein Gegenstand für nichtunternehmerische, aber nicht unternehmensfremde Zwecke Verwendung…
…die nicht dem HGB unterliegen, können dieses Pauschale nicht mehr beanspruchen, die Aufwendungen sind daher nachzuweisen. Nicht als Hausbesorger gelten Portiere, Schulwarte und andere Personen, auch wenn sie Tätigkeiten verrichten, die der eines Hausbesorgers ähnlich sind. Das Hausbesorgergesetz wurde mit Wirkung 1.7.2000 ersatzlos…