…betragen). 7. Der Umstand, dass der Schulderlass zu keiner abgabenbehördlichen Korrektur des Gewinns der Kapitalgesellschaft geführt hat (weil eine Hinzurechnung in der Mehr-Weniger-Rechnung des Wirtschaftsjahrs 2005/2006 bereits vorgenommen wurde), steht der Vorschreibung von KESt - auf einer zweiten Besteuerungsebene - nicht entgegen. Im Gegenteil…
…sei nicht behauptet worden; vom Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit sei aufgrund des Antragsvorbringens nicht auszugehen. Die im § 36 EStG geregelte Steuerpflicht des aus einem Schulderlass resultierenden Gewinnes hätte dem Bw. bekannt sein müssen, sodass die Steuerbelastung "im Zahlungsplan" zu berücksichtigen gewesen wäre. Im Übrigen könne…
…die Einkommensteuer 2005 nachzusehen. Die Bw habe im Jahr 2005 einen beträchtlichen Nachlass der Hausbank erhalten und diesen als Sanierungsgewinn erklärt. Nachdem die steuerliche Behandlung von Gewinnen auf Grund eines Schulderlasses erst ab 2006 Gültigkeit habe, werde ersucht, diese Behandlung bereits auf den nunmehr vorliegenden…
…die Einkommensteuer 2005 nachzusehen. Der Bw habe im Jahr 2005 einen beträchtlichen Nachlass der Hausbank erhalten und diesen als Sanierungsgewinn erklärt. Nachdem die steuerliche Behandlung von Gewinnen auf Grund eines Schulderlasses erst ab 2006 Gültigkeit habe, werde ersucht, diese Behandlung bereits auf den nunmehr vorliegenden…
…bzw. ab 2003 in Adresse5). Im Berufungszeitraum bezog er nur mehr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Folge kam es zur Insolvenz des Unternehmens mit Schulderlässen (2003 -Ausgleichsverfahren (Nichterfüllung der vollständigen gerichtlichen Quote) sowie 2006 Konkursverfahren zu GZ XXX mit Abschluss durch Zwangsausgleich -Konkursquote 20 %…
…eines Sanierungskonzeptes und nicht zur Rettung etwaiger Restforderungen vorgenommen werde. Wie bereits ausgeführt sei bereits im Jahr davor die Betriebsaufgabe erfolgt. Eine Sanierungsabsicht der Schulderlassenden könne somit nicht gegeben sein. Im gegenständlichen Fall liege demnach im Jahr 2007 kein Sanierungsgewinn vor, auf den die in …
…95/14/0018, ist nicht analog anwendbar. Der Veranlassungszusammenhang zwischen dem Schuldenerlass und den Verbindlichkeiten aus dem ehemaligen Gewerbebetrieb des Berufungswerbers ist durch das abgewickelte Schuldenregulierungsverfahren bzw. durch den Privatkonkurs mit Annahme des Zahlungsplanes durch die Gläubiger nicht durchbrochen. Für den Fall, dass der Schuldner…
…BGBl. I 161/2005, mit Wirkung ab der Veranlagung 2006 geändert und begünstigt Gewinne aus Schulderlässen im Rahmen gesetzlicher Insolvenzverfahren. Weitere Voraussetzungen - wie ua. auch die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens - müssen nicht mehr erfüllt sein. Da außergerichtliche Schulderlässe von § 36 Abs. 2 EStG idgF nicht erfasst…
…ist sein Einzelunternehmen nach wie vor überschuldet, auch wenn in den Jahren nach Zustandekommens des außergerichtlichen Schulderlasses durch die Bank mit Ausnahme des Jahres 2009 Gewinne erzielt werden konnten (Gewinn im Jahr 2007: 8.798,15 €; Gewinn im Jahr 2008: 5.036,07 €…
…Wenn die Bw. einen Mitunternehmeranteil veräußert und mit dem Veräußerungserlös eine Abschlagszahlung zur Tilgung von Bankschulden geleistet habe, so sei die Besteuerung des aus dem teilweisen Schulderlass resultierenden Gewinnes eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage, von der jeder Steuerpflichtige gleichermaßen betroffen sei. Da die gesetzlichen Voraussetzungen…
…Grund der wirtschaftlichen Situation gar nicht in der Lage gewesen die Gegenleistung von 50.000 S ab Beginn der Übernahme zu bezahlen. Der Verzicht sei wie ein Schuldenerlass zu sehen. Die angeführten Bilanzzahlen (negatives Kapital zum 31.5.2001 von 5,531.388,91 S…
…für Sanierungsgewinne zulässig, die in Folge eines gerichtlichen Ausgleichs bzw. Zwangsausgleichs entstanden sind. Bei gegenständlicher "Sanierung" handelt es sich zwar um einen Schuldenerlass durch den Hauptgläubiger, jedoch gibt es keinen gerichtlichen Hintergrund. Weiters würde in diesem Zusammenhang auch die Frage zu stellen sein, ob objektiv…
…Weise auslege. Könne in seinem solchen Fall eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit auch nicht im Wege einer verfassungskonformen Auslegung beseitigt werden, habe die Behörde die entsprechende Bestimmung unangewendet zu lassen. Aus diesem Grund sei der Gewinn aus dem Schulderlass in verfassungskonformer Auslegung des § 2 Abs. 2b Z…
…Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) in der für den gegenständlichen Fall anzuwendenden Fassung des BGBl. I Nr. 161/2005 sind aus dem Schulderlass resultierende Gewinne solche, die entstanden sind durch: 1. Erfüllung der Ausgleichsquote nach Abschluss eines gerichtlichen Ausgleichs im Sinne der Ausgleichsordnung oder durch 2…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des Dw., vom 8. Juli 2011 (betreffend "Neuveranlagung Einkommensteuer 1997 auf Grund § 295 BAO iVm. § 209a BAO") entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Der Devolutionswerber (Dw.) war im Jahr 1997 ua. atypisch stiller Gesellschafter der…
…2005 begehrt die Bw iZm den Einkünften aus dieser Beteiligung die Berücksichtigung eines Sanierungsgewinnes. Dieser "Sanierungsgewinn" resultiert aus einem außergerichtlichen Schulderlass zweier Banken gegenüber der KG im Jahr 2005. Im Bescheid gemäß § 188 BAO über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte betreffend die KG…
…2005 begehrt die Bw iZm den Einkünften aus dieser Beteiligung die Berücksichtigung eines Sanierungsgewinnes. Dieser "Sanierungsgewinn" resultiert aus einem außergerichtlichen Schulderlass zweier Banken gegenüber der KG im Jahr 2005. Im Bescheid gemäß § 188 BAO über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte betreffend die KG…
…begehrt der Bw iZm den Einkünften aus dieser Beteiligung die Berücksichtigung eines "Sanierungsgewinnes". Dieser "Sanierungsgewinn" resultiert aus einem außergerichtlichen Schulderlass zweier Banken gegenüber der KG im Jahr 2005. Im Bescheid gemäß § 188 BAO über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte betreffend die KG wurde…
…Nachsicht eines Betrages in Höhe von € 1.906,86. Zur Begründung führte er aus, der Schulderlass von der S.-Bank im Jahr 2004 hätte € 95.499,59 betragen. Dies entspreche einer Quote von 55,94%. Die Einkommensteuernachzahlung daraus betrage € 4.327,53.…
…der atypisch stillen Mitunternehmerschaft per 30. Juni 1981 anerkennen würde. Mögen die Stillen auch zur "vorsorglichen" Kündigung der Gesellschaft aus welchen Gründen immer geschwiegen haben - der Schulderlass kam ihnen nach dem Willen der Gläubigerin nicht erst per 30. Juni 2001, sondern mit der öffentlichen Bilanz…