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UFSG RV/0340-G/07Absetzbarkeit von Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2007

…Rechnungsnachweis in Höhe von 3.367,10 Euro und 359,60 Euro (zusammen 3.726,70 Euro) stellen auch nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates als Kosten für die Beseitigung von Schäden, die anlässlich der Schneekatastrophe entstanden sind, eine außergewöhnliche Belastung dar. 2.) Der vom Bw…

UFSL RV/0029-L/09Aufwendungen zur Beseitigung von "Katastrophenschäden" (hier: außergewöhnliche Belastung - Schadensereignis unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2009

…in den Wintern davor keinerlei Schaden dieser Art entstanden seien, hätten die Fachleute diesen Schaden auf die Schneekatastrophe des Winters 2005/06 zurückgeführt. Deshalb ersuche er um Berücksichtigung dieser Ausgaben in seiner Arbeitnehmerveranlagung 2007 unter außergewöhnliche Belastungen/Katastrophenschäden! Beilagen: Rechnung über das Abtragen und Abtransportieren…

UFSL RV/1393-L/10Im Falle der nachgewiesenen Dachumdeckung (annähernde Kostenneutralität im Vergleich zum Austausch der großflächigen beschädigten Welleternitplatten) sind derartige Kosten nach Abzug von Versicherungsleistungen und etwaigen Landeszuschüssen aus dem Katastrophenhilfsfonds grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt zu berücksichtigen. Im konkreten Fall einigten sich die Parteien der Höhe nach (50 % Anerkennung als angenommene erforderliche Ersatzbeschaffung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2011

…Erdbeben, Felsstürzen, Steinschlägen, Flächenbränden oder Strahlungseinwirkungen, weiters aufgrund von Schneekatastrophen (LStR Rz 838 alt),Hagel, Blitz (Quantschnigg/Schuch § 34 Rz 21)... Derselbe weiters in Rz 60, Punkt lit c) Abzugsfähige Aufwendungen: Ein bloßer Vermögensschaden stellt noch keine außergewöhnliche Belastung dar. Es können erst die Aufwendungen…

UFSL RV/1488-L/101) Kanal- und Wasseranschlussergänzungsgebühren als Sonderausgaben 2) Brandschaden als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2011

…jedenfalls nicht umfasst. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen-, Schneekatastrophen und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht (vgl. VwGH 19.2.1992…

UFSW RV/0835-W/08Kanalanschluss bzw. -umleitung als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2008

…Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen-, Schneekatastrophen- und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht. Da die Kosten der Sanierung des Kanals nicht als Katastrophenschaden anerkannt werden können, ist in weiterer Folge zu…

UFSW RV/1912-W/061) Keine Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten im abgeleiteten Bescheid 2) Keine außergewöhnliche Belastung, wenn Aufwendungen dem Grunde nach Werbungskosten sind 3) Prozesskosten iZm einer Verpachtung (Schadenersatzforderungen wegen vom Mieter verursachter Schäden bei den Nachbarn)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2007

…vom Begriff des "Katastrophenschadens" jedenfalls nicht umfasst. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch, Vermurungs-, Lawinen-, Schneekatastrophen- und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht (vgl…