…Rechnungsnachweis in Höhe von 3.367,10 Euro und 359,60 Euro (zusammen 3.726,70 Euro) stellen auch nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates als Kosten für die Beseitigung von Schäden, die anlässlich der Schneekatastrophe entstanden sind, eine außergewöhnliche Belastung dar. 2.) Der vom Bw…
…in den Wintern davor keinerlei Schaden dieser Art entstanden seien, hätten die Fachleute diesen Schaden auf die Schneekatastrophe des Winters 2005/06 zurückgeführt. Deshalb ersuche er um Berücksichtigung dieser Ausgaben in seiner Arbeitnehmerveranlagung 2007 unter außergewöhnliche Belastungen/Katastrophenschäden! Beilagen: Rechnung über das Abtragen und Abtransportieren…
…Erdbeben, Felsstürzen, Steinschlägen, Flächenbränden oder Strahlungseinwirkungen, weiters aufgrund von Schneekatastrophen (LStR Rz 838 alt),Hagel, Blitz (Quantschnigg/Schuch § 34 Rz 21)... Derselbe weiters in Rz 60, Punkt lit c) Abzugsfähige Aufwendungen: Ein bloßer Vermögensschaden stellt noch keine außergewöhnliche Belastung dar. Es können erst die Aufwendungen…
…jedenfalls nicht umfasst. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen-, Schneekatastrophen und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht (vgl. VwGH 19.2.1992…
…Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen-, Schneekatastrophen- und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht. Da die Kosten der Sanierung des Kanals nicht als Katastrophenschaden anerkannt werden können, ist in weiterer Folge zu…
…vom Begriff des "Katastrophenschadens" jedenfalls nicht umfasst. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch, Vermurungs-, Lawinen-, Schneekatastrophen- und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht (vgl…