…2001, 2000/16/0110 könnte "allenfalls" die vom Finanzamt vorgenommene Bewertung (Schätzung) des gemeinen Wertes der Anteile an der Fa. A.GmbH abstellend auf den Abtretungspreis unter der Prämisse als sachlich geeignet erachtet werden, wenn sich an Umständen des Einzelfalles in objektivierbarer Weise schlüssig ergibt…
…noch liegen zum Stichtag Bilanzen oder Vermögensaufstellungen vor. Daher ist die Schätzung des gemeinen Wertes im "Wiener Verfahren 1989" anhand der zum zeitlich nächstgelegenen Bilanzstichtag vorliegenden Unterlagen vorzunehmen; dabei handelt es sich um den Jahresabschluss 31 .Dezember 2004,welcher bereits im erstinstanzlichen Abgabenverfahren vorgelegt wurde…
…sich jedoch der gemeine Wert nicht aus Verkäufen ableiten, so wäre er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. Auf Grund des eindeutigen Gesetzeswortlautes, worin von Verkäufen gesprochen wird, genüge ein einzelner Verkauf für die Ableitung des gemeinen Wertes von Wertpapieren…
…2 % - igen Änderung des Liegenschaftszinssatzes seinen Niederschlag finden müssen, weil die Kaufpreise von Liegenschaften viel weniger gesunken sind als deren Erträge. Es wird daher ein Liegenschaftszinssatz von 5 % unterstellt." Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Ausführungen wurde folgende Wertermittlung durchgeführt und der gemeine Wert der Liegenschaft wie…
…sei vorgebracht worden, dass das Finanzamt bei der Schätzung des gemeinen Wertes das Gesamtvermögen und die Ertragsaussichten zu berücksichtigen habe. Die Schätzung über € 1,413.010,00 sei nach dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren durchgeführt worden und berücksichtige daher nicht das Gesamtvermögen. Weiters sei…
…sei vorgebracht worden, dass das Finanzamt bei der Schätzung des gemeinen Wertes das Gesamtvermögen und die Ertragsaussichten zu berücksichtigen habe. Die Schätzung über € 1,413.010,00 sei nach dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren durchgeführt worden und berücksichtige daher nicht das Gesamtvermögen. Weiters sei…
…sei vorgebracht worden, dass das Finanzamt bei der Schätzung des gemeinen Wertes das Gesamtvermögen und die Ertragsaussichten zu berücksichtigen habe. Die Schätzung über € 1,413.010,00 sei nach dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren durchgeführt worden und berücksichtige daher nicht das Gesamtvermögen. Weiters sei…
…sei, zumal der Steuertatbestand im Inland verwirklicht werde. Zur Schätzung des fiktiven Veräußerungserlöses werden nach herrschender Verwaltungspraxis die inländischen Eurotax-Notierungen als Grundlage für die Bestimmung des gemeinen Wertes herangezogen. Als gemeiner Wert gilt dabei der Mittelwert zwischen dem Händler-Einkaufspreis und dem Händler-Verkaufspreis…
…Ableiten aus Verkäufen nicht in einen rein mathematischen Nachvollziehen und Umrechnen bestehen, sondern bei der Ableitung sind alle wertbeeinflussenden Veränderungen im Vergleich zum Vergleichbetrag ebenfalls zu berücksichtigen. Die Schätzung des Wertes des Geschäftsanteils kann nach Ansicht des Finanzamts daher nur zu einer Bewertung, wie vorgenommen…
…Finanzamt vorgenommene Schätzung des gemeinen Wertes unter Berücksichtigung des Mittelwertes aus Vermögenswert und Ertragswert (dieser berechnet aus den Betriebsergebnissen der Jahre 2000, 2001 und 2002) im vorliegenden Fall ein sachlich zutreffendes Ergebnis zu erbringen vermag. Bei Verlustaussichten bildet vielmehr im Regelfall der Liquidationswert des Unternehmens…
…die Berechnung des Ertragswertes anhand der Daten für die Jahre 2003-2005 zu erfolgen hat. Die Schätzung des gemeinen Wertes von Gesellschaftsanteilen nach § 13 Abs. 2 BewG soll zu einem möglichst wirklichkeitsnahen Ergebnis führen. Die Bewertung erfolgt nach § 18 ErbStG auf den Zeitpunkt des Entstehens…
…Marktpreis unüblich hoch und bedingt einen Liebhaberpreis, welcher für die Ermittlung des gemeinen Wertes nicht geeignet ist. Abgesehen davon ist jeder Schätzung eine gewisse Ungenauigkeit immanent. Dem Berufungsbegehren war somit teilweise stattzugeben. Unstrittig ist die Höhe des NoVA-Prozentsatzes. Die Höhe der festzusetzenden NoVA ermittelt…
…dass der gemeine Wert - wie oben dargelegt - ein Wert darstellt, der von der Absatzseite her zu bestimmen ist, wird dieser wegen der im ersten Jahr eingetretenen stärksten Werteinbuße des Wirtschaftsgutes geringer und am Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer höher sein als der Buchwert bei linearer Abschreibung…
…" Die Schätzung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren 1996 ergab bezogen auf das Stammkapital der Gesellschaft einen gemeinen Wert der Anteile dieser Gesellschaft mbH von 15.029.567 S. Gegenüber C.H. (im Folgenden: Bw.) wurde ausgehend vom Wert des abgetretenen GmbH-Anteiles von…
…um eine Gebäudeneuwertversicherung handle. Die Versicherungspolizze stelle daher keinesfalls eine schlüssig begründete Schätzungsunterlage für die Ermittlung des gemeinen Wertes des Gebäudes dar. In der Berufung werde nicht begründet, in welchen konkreten Punkten die vom Prüfer vorgenommene Schätzung unrichtig sein solle. Der Bw. vertrete den Standpunkt…
…Nicht vorgesehen ist, dass die Abgabenbehörde bei Zweifeln an der Angemessenheit des Dreifachen des Einheitswertes eine Schätzung des gemeinen Wertes der übergebenen Grundstücke vornimmt und dieser gemeine Wert zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Schenkungssteuer herangezogen wird. Der am 21. Februar 2002 für die gegenständliche Liegenschaft…
…enthalten ist (Randnr. 79). Zur Schätzung des fiktiven Veräußerungserlöses werden nach herrschender Verwaltungspraxis die inländischen Eurotax-Notierungen als Grundlage für die Bestimmung des gemeinen Wertes herangezogen. Als gemeiner Wert gilt dabei der Mittelwert zwischen dem Händler-Einkaufspreis und dem Händler-Verkaufspreis. Eine Abweichung von diesem…
…Anteile an einer GmbH mit dem gemeinen Wert iSd § 10 BewG anzusetzen. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. Das Finanzamt nahm diese Schätzung nach dem Wiener Verfahren 1996…
…kurzen Zeiträumen) eine Preisfindung vornehmen lassen sollen. Hinsichtlich der zu bewertenden Anteile lag niemals ein Verkauf vor, weswegen die Schätzung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren 1996 zu erfolgen habe. Die in der Anlage zur Bescheidbegründung vorgenommene Kontrollrechnung entspreche nicht dem Sinn der Richtlinie…
…Oktober 1999 berufen. Eingewendet wurde, für die Ableitung des gemeinen Wertes aus Verkäufen müssten mindestens zwei Verkäufe vorliegen, ein einzelner Verkauf wie hier genüge nicht. Daher sei der gemeine Wert zu schätzen, wobei das "Wiener Verfahren" eine von der Verwaltungspraxis anerkannte Richtlinie sei. Mit Berufungsentscheidung…