…Oktober 2008 hielt der Prüfer in Tz 1 fest, dass der Bw. im September 2004 ein Sattelfahrzeug bzw. im November 2004 einen Sattelanhänger samt Zubehör angeschafft habe. Diese Wirtschaftsgüter seien im März 2006 aus dem Betrieb ausgeschieden worden und hätten diesem somit nicht über einen…
…Einzelgenehmigung erlaubte Höchstausmaß von 40 Tonnen immer mit dem höchsten zulässigen Gesamtgewicht aus der Summe der Einzelteile (Zugfahrzeug und Sattelanhänger) laut Typenschein berechnet worden, wodurch sich eine Kraftfahrzeugsteuer für das Sattelfahrzeug von 44 und 48 Tonnen bzw. im einzelnen Fall für den Kraftwagenzug von 55 (…
…Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 14. April 2008 wurde ein in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zugelassenes Sattelfahrzeug der dort ansässigen Beschwerdeführerin (Bf.) bei der Einfahrt in das Zollgebiet der Union in das formlos nach Art. 505 Buchstabe b und 501 Abs…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Rahmen einer die Jahre 2002 bis 2004 umfassenden Betriebsprüfung wurde unter anderem festgestellt, dass der Berufungswerber im Jänner 2002 das gebrauchte Sattelfahrzeug der Marke Volvo BJ 1996 veräußerte. Die Lieferung sei in der Bilanz unter "Erlöse Anlagenverkauf Sachanl…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz den Berufungswerber (Bw.) nach § 36 Abs. 2 FinStrG schuldig, weil er am 12. März 2010 ein in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführtes Sattelfahrzeug, nämlich eine Sattelzugmaschine der Marke Volvo, Fahrgestellnummer XYZ, polizeiliches Kennzeichen XYZ1 (HR), und einen Sattelauflieger der Marke Krone…
…des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben. Das Zollamt begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Kraftfahrer H.K. mit dem gegenständlichen Sattelfahrzeug samt Sattelanhänger, das auf die Bf. zugelassen war, einen gewerblichen Gütertransport von Grieskirchen (Österreich) nach Schweden durchgeführt habe, ohne…
…der Spruchsenat auf die Feststellungen, dass J der Geschäftsführer der M GmbH in CH im strafrelevanten Zeitraum gewesen sei. Das verfahrensgegenständliche Sattelfahrzeug der Marke Scania mit dem Kennzeichen G sei auf diese Firma zugelassen. W sei in der Zeit vom 16. April 1997 bis Mitte…
…Betrachtungsweise falle jedoch auf, dass im Gesetzestext keine Unterscheidung in Sattelfahrzeuge und andere LKW vorgesehen sei. Würde die technische Zusammengehörigkeit nicht zu prüfen sein, sei auch die erst in den Richtlinien erwähnte getrennte Ermittlung hinsichtlich Sattelfahrzeugen und anderen ziehenden Kraftfahrzeugen nicht vorzunehmen. Gerade weil die…
…Anhänger bzw. Sattelauflieger desselben Steuerschuldners nicht der Steuer unterliegen, die die Anzahl der LKW bzw. der Sattelfahrzeuge übersteige und die niedrigste Bemessungsgrundlage aufweisen würden (überzählige Anhänger). Auf eine technische Zusammengehörigkeit komme es dabei nicht an. In den Jahren 1998 und 1999 sei die Befreiung gem. §…
…ersatzlose Aufhebung der in Berufung gezogenen Bescheide gestellt; inhaltlich wurde Folgendes ausgeführt: Die Bw. sei die Tochtergesellschaft eines Transportunternehmens mit Sitz in den Niederlanden. Die Bw. verfüge über 4 Sattelfahrzeuge, mit denen Auflieger, die der Muttergesellschaft gehören, gezogen werden. Um nun die Frage zu klären…
…seines (obgenannten) in der Türkei ansässigen Arbeitgebers, Herrn HN , mit dem in Rede stehenden Sattelfahrzeug von Triest den unmittelbar vorher per Schiff aus der Türkei kommenden, bereits dort mit Sammelgut beladenen und zollabgefertigten Sattelauflieger abgeholt habe. Es habe sich dabei aber um einen bilateralen Transport…
…der in der Türkei ansässigen Fa. Ü , am 27.1.2010 mit dem in Rede stehenden Sattelfahrzeug von Triest den unmittelbar vorher per Schiff aus der Türkei kommenden, bereits dort mit Sammelgut beladenen und zollabgefertigten Sattelauflieger abgeholt habe. Es habe sich dabei aber um einen…
…der in der Türkei ansässigen Fa. OT , am 3.2.2010 mit dem in Rede stehenden Sattelfahrzeug von Triest den unmittelbar vorher per Schiff aus der Türkei kommenden, bereits dort mit Sammelgut beladenen und zollabgefertigten Sattelauflieger abgeholt habe. Es habe sich dabei um einen bilateralen…
…vom 30. April 2010 bestätigte die Fa. C., "dass das Sattelfahrzeug mit dem Kennzeichen: WU 9... der (Bw.) bei uns im Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Strasse / Schiene 2008 und 2009 befrachtet wurde." Wie oben festgestellt, wurden der LKW und der Anhängewagen, jeweils mit…
…1998 einen Schwarzmüller Sattelanhänger, Fahrgestell Nr. 5678. Dieses Sattelfahrzeug war ursprünglich auf die Bw. mit dem behördlichen Kennzeichen X1 (Sattelzugfahrzeug) bzw. Y2 (Sattelanhänger) angemeldet. Am 18.8.1999 wurden beide Fahrzeuge (Zugmaschine und Auflieger) abgemeldet und unter den behördlichen Kennzeichen Z3 (Sattelzugmaschine) bzw. Z4 (Sattelzugfahrzeug…
…Arbeitgebers, der in der Türkei ansässigen Fa. OT am 3.2.2010 mit dem in Rede stehenden Sattelfahrzeug von Triest den unmittelbar vorher per Schiff aus der Türkei kommenden, bereits dort mit Sammelgut beladenen und zollabgefertigten Sattelauflieger mit dem türkischen Kennzeichen 567 abgeholt habe. Es…
…Großbritannien unterzogen, wobei die Filterzigaretten trotz Tarnung durch die Ladung Schweineohren von den englischen Zollbehörden entdeckt wurden. Der Transport wurde mit einem Sattelfahrzeug und Auflieger der T-GmbH durchgeführt. Im Zuge einer Hausdurchsuchung konnten Organe des Zollamtes X. als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 2. März…
…mit einem Fuhrpark von 15 Fahrzeugen. Unstrittig sei, dass HK für die Bf am 22.10.2007 mit einem in Liechtenstein zugelassenen Sattelfahrzeug einen gewerblichen Gütertransport mit geplantem Be- und Entladeort in Österreich durchgeführt habe, wobei er eine gültige, von der zuständigen Behörde des Fürstentums…
…Kran PK 54000 (laut Rechnung der Firma K vom 22. Mai 2002, Nr. 098573, Nettopreis: 76.000,00 €), ein Sattelfahrzeug Scania R164GA (laut Rechnung der Firma WRGmbH vom 29. Mai 2002, Nr. 210806, Nettopreis: 82.847,00 €), ein Sattelanhänger der Marke Noote Boom…
…aus dem Sachverhalt ersichtlich werde, dass der Bw. mit ihrem Sattelfahrzeug im Sondervertrag vom auftraggebenden Spediteur unmittelbar für Kunden mit dem Silotransportcontainern einen direkten kombinierten Nachlaufverkehr ab dem Terminal Villach nach Norditalien aus führe. Die Hinfahrt also der Nachlaufverkehr ab Villach, erfolge über den Grenzübertritt…