RIS AI
966 Treffer1629 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2002-W/111. "Großes" oder "kleines" Pendlerpauschale bei 8 km Entfernung zum Bahnhof 2. Rhetorik-Akademie des WIFI Fortbildungskosten für eine Gemeindemitarbeiterin 3. Medizinisch nicht indizierte Enthaarungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2011

…nach der die Absolventinnen und Absolventen das WIFI-Diplom erhalten. In acht Modulen, die jeweils Freitag abend und am Samstag stattfinden, werden folgende Inhalte gemeinsam mit einem kompetenten Referententeam erarbeitet: Rednerische Selbstkompetenz und Selbstmanagement Charisma-Training Ganzheitliches Energie- und Entspannungstraining zur positiven Bewältigung von Stresssituationen…

UFSI RV/0161-I/08Grundlehrgang für KindergartenassistentInnen - Berufsausbildung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2009

…360 Stunden Praxis und 120 Stunden Supervisionspraxis. Im ersten und zweiten Semester fanden jeweils sieben Unterrichtsblöcke (Freitag 16:00 - 20:10 h, Samstag 8:00 - 18:10 h) statt. Über das dritte Semester legte der Berufungswerber keine Kursbesuchsbestätigung vor; über Rückfrage des Unabhängigen Finanzsenates wurde…

UFSG RV/0446-G/08Universitätslehrgang - Absolvierung nur an den Wochenenden stellt nicht die überwiegende Zeit dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2010

…wenn man bereit war, Freitag, Samstag und manchmal auch Sonntag Vormittag zur Vorlesungen und zu Workshops zu gehen und das Studium selbst bezahlt, in zwei Semester fertig zu werden. Die Stundenanzahl dieser Ausbildung war höher als die Stundenanzahl ihres Pflichtpraktikums! Dies hat sie auch gemacht…

UFSW RV/1287-W/04Nachsicht von Säumniszuschlägen, die durch behauptete zu lange Bearbeitungszeit von Überweisungsaufträgen durch die Bank entstanden sind?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2004

…zur Abgabenentrichtung. Der Gesetzgeber ist vielmehr davon ausgegangen, dass die Bearbeitung von Banküberweisungen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Im Fall einer Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten mittels Banküberweisung geht jedoch das Risiko einer mehr als drei Tage (unter Einrechnung von Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag und…

UFSW RV/1239-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2009

…voraus. So erstreckt sich der Vorlesungsbetrieb abschnittsweise bis 22 Uhr, die Anwesenheit bei Samstag-Sonntag-Kursbetrieb ist ebenfalls erforderlich, ein Wochenstundenplan verläuft durchschnittlich nur 6 Wochen gleich und fluktuiert anschließend sehr stark. Zusammengefasst heißt das: Um in kürzestmöglicher Zeit ein Maximum an Studienerfolg zu erreichen…

UFSW RV/3648-W/09Zurückweisung einer nicht fristgerecht eingebrachten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.11.2009

…eingebracht wurde. Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Beginn und Lauf einer Frist werden gemäß § 108 Abs. 3 BAO durch Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember…

UFSW RV/3549-W/09Zurückweisung als nicht fristgerecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.11.2009

…eingebracht wurde. Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Beginn und Lauf einer Frist werden gemäß § 108 Abs. 3 BAO durch Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember…

UFSW RV/2215-W/07Vorliegen eines ausnahmsweisen Säumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2007

…Der Zahlungseingang beim Finanzamt sei am 23. April 2007 erfolgt. Es bestehe somit eine Säumigkeit im Ausmaß von 5 Werktagen unter Nichteinrechnung des Samstages und des Sonntages. Gemäß § 217 Abs. 5 BAO bestehe die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht, soweit die Säumnis nicht mehr…

UFSW RV/2558-W/12Säumniszuschlag, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2013

…Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung (§ 213) mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet hat. In den Lauf der fünftägigen Frist sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen…

UFSW RV/1068-W/12Säumniszuschlag, Berufung vor Bescheiderlassung, Einwendungen gegen die Höhe der Abgabenschuldigkeiten, Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2013

…Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung (§ 213) mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet hat. In den Lauf der fünftägigen Frist sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen…

UFSW RV/2290-W/12Säumniszuschläge - Einwand der Nichtanmeldung im Insolvenzverfahren richtet sich nicht gegen die Rechtmäßigkeit der Festsetzung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2013

…Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung (§ 213) mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet hat. In den Lauf der fünftägigen Frist sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen…

UFSW RV/2734-W/12Rechtzeitigkeit einer Fristverlängerung mit Telefax eingebracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…Monates, der durch seine Benennung oder Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. Beginn und Lauf einer Frist werden gemäß § 108 Abs. 3 BAO durch Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag…

UFSW RV/2612-W/12Säumniszuschlag; Einwendungen gegen die Abgabenfestsetzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2013

…vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung gemäß § 213 mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet hat. In den Lauf der fünftägigen Frist sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen…

UFSW RV/0194-W/12Säumniszuschläge, wobei Einwendungen nur gegen die Abgabenfestsetzungen erhoben werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2012

…vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung gemäß § 213 mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet hat. In den Lauf der fünftägigen Frist sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen…

UFSG RV/0687-G/11Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2012

…oder des letzten Monates, der der durch seine Benennung oder Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. Beginn und Lauf einer Frist werden durch Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag…

UFSG RV/0403-G/08Verschulden an der Säumnis bei unpünktlichem Zahlungsverhalten in der Vergangenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2012

…Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung (§ 213) mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet hat. In den Lauf der fünftägigen Frist sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen…

UFSS RV/0675-S/09Nichtentrichtung einer Abgabe am Fälligkeitstag; Vorschreibung eines Säumniszuschlages;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…3 BAO sehen für bestimmte Entrichtungsformen eine Respirofrist von drei Tagen vor. Erfolgt die Gutschrift innerhalb dieser Frist, so bleibt die Verspätung für die Verwirkung von Säumniszuschlägen ohne Rechtsfolgen. In der Respirofrist sind Samstage, Sonntage, Feiertage, der Karfreitag und der 24.Dezember nicht einzurechnen. Die…

UFSK RV/0325-K/07Verspätete Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2012

…vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung gemäß § 213 mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet hat. In den Lauf der fünftägigen Frist sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen…

UFSW RV/1201-W/11Keine ausnahmsweise Säumnis, wenn der innerhalb der letzten sechs Monate festgesetzte Säumniszuschlag gemäß § 217 Abs. 7 BAO abgeschrieben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2012

…vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung gemäß § 213 mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet hat. In den Lauf der fünftägigen Frist sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen…

UFSW FSRV/0004-W/12Zurückweisung eines Einspruchs, Hinterlegung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.01.2012

…dem letzten Monat, so endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates. Nach § 108 Abs. 3 BAO werden Beginn und Lauf einer Frist durch Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder…