UFSW RV/0836-W/04Ein neu errichtetes Atelier ist kein Arbeitszimmer eines Wirtschaftsanwalts, wenn der Abgabepflichtige neben dem Atelier eine Kanzlei hat und stichhaltige Beweismittel für die Annahme, das Atelier wäre der Mittelpunkt der Rechtsanwaltstätigkeit in den Streitjahren gewesen, fehlen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.11.2008Teil 1/4 Berufungsentscheidung
Der Unabhängige
Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren
Mitglieder Dr. Wolfgang Aigner, Wilhelm Böhm und Felicitas Seebach
über die Berufungen des Dr. O. W., Rechtsanwalt, 0000 K., K-Gasse
08/15, vertreten durch Dr. Herbert Schuster als Vertreter der…
UFSW RV/0836-W/04Ein neu errichtetes Atelier ist kein Arbeitszimmer eines Wirtschaftsanwalts, wenn der Abgabepflichtige neben dem Atelier eine Kanzlei hat und stichhaltige Beweismittel für die Annahme, das Atelier wäre der Mittelpunkt der Rechtsanwaltstätigkeit in den Streitjahren gewesen, fehlen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.11.2008Teil 2/4 Versicherungswirtschaft, ein heikles Thema gewesen: Verschulden des
Hauseigentümers, Verschulden der Gebäudeverwaltung, Verschulden des
Architekten, Verschulden der Baupolizei oder Zufall im Sinn des § 1311
ABGB etc. Die Versicherungswirtschaft habe den Prozess mit besorgter
Aufmerksamkeit beobachtet. Ein Durchbruch auf diesem juristischen Grenzgebiet
"wäre" ein nachhaltiger und werbewirksamer…
UFSW RV/0836-W/04Ein neu errichtetes Atelier ist kein Arbeitszimmer eines Wirtschaftsanwalts, wenn der Abgabepflichtige neben dem Atelier eine Kanzlei hat und stichhaltige Beweismittel für die Annahme, das Atelier wäre der Mittelpunkt der Rechtsanwaltstätigkeit in den Streitjahren gewesen, fehlen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.11.2008Teil 3/4 …gegen die
Einkommensteuerbescheide 1998 bis 2000 im gegenständlichen strittigen
Berufungspunkt als unbegründet abzuweisen.
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4) Transportkosten
(Tz 20 PB)
Unter Tz 20 PB wurde festgestellt, dass es sich
bei dem in der Kanzlei befindlichen Samovar um ein antikes, religiöses
Relikt mit unbekannt hohem Wert handle…
UFSW RV/0836-W/04Ein neu errichtetes Atelier ist kein Arbeitszimmer eines Wirtschaftsanwalts, wenn der Abgabepflichtige neben dem Atelier eine Kanzlei hat und stichhaltige Beweismittel für die Annahme, das Atelier wäre der Mittelpunkt der Rechtsanwaltstätigkeit in den Streitjahren gewesen, fehlen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.11.2008Teil 4/4 …einer Tätigkeit des Bw. als Unternehmer im Sinn
des § 2 UStG 1994 in den in Rede stehenden Streitjahren nicht
festzustellen.
Was die in Tz 20 PB angeführten
Transportkosten des Samovars betrifft, hatten diese ihre Ursache in
persönlichen Gründen der Schwiegertochter des Bw.. Waren die
Transportkosten…