…Besteuerungsnachweises gebeten. Hinsichtlich der von Ihnen aus den Niederlanden bezogenen Pension werden Sie ersucht anzugeben, um welche Art von Ruhegehalt es sich dabei konkret handelt. Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass sämtliche von Ihnen im Zuge der Vorhaltbeantwortung gemachten Angaben durch Vorlage geeigneter Unterlagen (ggf…
berücksichtigen. Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass - wie bereits ausgeführt - bei der Einstufung einer Tätigkeit als Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO II Anlaufverluste generell nicht anzuerkennen sind. In Bezug auf die seitens des Bw. in den Jahren 1996 und 1997 in Österreich…
…gemäß § 15 Abs. 1 Z 16 ErbStG greife. Nach dieser durch die ErbStG-Novelle 1967 eingefügten Bestimmung sind solche Ruhegehälter und ähnliche Zuwendungen steuerfrei, die Ehegatten oder Kinder auf Grund eines vom Erblasser mit seinem Dienstgeber geschlossenen Pensionsvertrages oder auf Grund eines Kollektivvertrages, auf Grund…
…Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Deutschland) regelt in seinem Artikel 18 die Zuständigkeit für die Besteuerung von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen. Danach dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten…
…fallen, sind unterschiedlich. Die österreichische Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass Pensionskassenleistungen den Verteilungsnormen für "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" zuzuordnen sind, also den Artikeln 18 und 19. Eine andere Meinung differenziert hingegen bei Leistungen von Pensionskassen danach, ob der Berechtigte die wirtschaftliche Last getragen hat, die…
…Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 30.11.2011 ab und begründete wie folgt: "Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein Artikel 19 dürfen Ruhegehälter die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaft unmittelbar gezahlt werden nur in diesem Staat besteuert werden." Dagegen erhob der Bw…
…in Österreich nicht steuerpflichtig gewesen. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab und erläuterte, Art. 18 des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz bestimme, dass Ruhegehälter und andere Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit bezahlt würden, nur in diesem Staat, dem Wohnsitzstaat…
…Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen lauten: Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 1 dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden (Art. 18). Vergütungen, einschließlich der Ruhegehälter…
…BGBl. III 182/2002 (DBA-Deutschland sieht in Artikel 18 für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen folgende Regelungen vor: 1) Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat, so dürfen diese Bezüge nur im erstgenannten Staat…
…Verhandlung vor dem UFS. Das Finanzamt hält in der Berufungsvorentscheidung betreffend ESt 2008 Folgendes fest: "Gemäß Art. 18 Abs. 1 Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland sind Ruhegehälter grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat zu besteuern. Nach Art. 2 DBA Ö-BRD (Anmerkung UFS: Wohl gemeint Art…
…durchaus "gleiche Verhältnisse" bestehen, die nicht unterschiedlich bewertet werden könnten. Die abweisende Berufungsvorentscheidung begründete das Finanzamt auszugsweise wie folgt: "Die Ansässigkeit ist maßgeblich für die Zuordnung der Besteuerung (zum Beispiel: Zinsen, Ruhegehälter), wobei Zinsen eindeutig im Ansässigkeitsstaat Österreich zu besteuern sind. Jedem Vertragsstaat steht es…
…18 Abs. 1 DBA-BRD dürfen, wenn eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat erhält, diese Bezüge nur im erstgenannten Staat besteuert werden. Bezüge, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des…
…Erblasserin eine Schweizer Rente und Zinseinkünfte aus einem Schweizer Bankkonto erhalten. Diese Ruhegehälter und die Einkünfte aus Kapitalvermögen seien entgegen dem zwischen der Schweiz und Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Schweiz) nicht in Österreich versteuert worden. Die Berufungen gegen die Anspruchszinsenbescheide wurden mit der Begründung abgewiesen…
…und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen dürfen, wenn eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat erhält, diese Bezüge nur im erstgenannten Staat besteuert werden…
…Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl 1985/125 (in weiterer Folge DBA Italien) auf Vergütungen und Ruhegehälter aus öffentlichen Funktionen beziehe, was im Falle der Bw…
…III Nr. 182/2002 (AÖFV 214/2002) zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (im Folgenden: DBA-BRD) steht das Besteuerungsrecht für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen aus einem Vertragsstaat…
…1 DBA-Liechtenstein dürfen Vergütungen, einschließlich der Ruhegehälter, die von einem Vertragstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft in Ausübung öffentlicher Funktionen erbrachten Dienste…
…eine Pension des öffentliche Dienst vor. Artikel 16 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich/Schweden lautet: "Artikel 16 (1) Bezieht eine Person mit Wohnsitz in einem der beiden Staaten Einkünfte aus Gehältern, Löhnen und ähnlichen Vergütungen oder aus Ruhegehältern, Witwen- und Waisenpensionen, die der andere Staat oder die…
…eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird." § 15 Abs. 1 Z 16 und Z 17 letzter Teilstrich ErbStG lauten: (1) Steuerfrei bleiben außerdem 16. Ruhegehälter, Pensionen und ähnliche Zuwendungen, die Ehegatten, Kinder oder Personen…
…in Österreich unterlägen, ein geringeres steuerpflichtiges Einkommen zu erwarten sei. Über die Berufung wurde erwogen: Das DBA Deutschland regelt in seinem Artikel 18 die Zuständigkeit für die Besteuerung von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen. Danach dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten, die eine in…