…Emeritierung bezogenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fließen ihm unabhängig davon zu, ob diese Aufwendungen getätigt werden oder nicht. Eine Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Ruhebezügen ist daher nicht möglich.Dies ergibt sich konsequenterweise auch daraus, dass die Einkünfte als solche aus einem früheren Dienstverhältnis behandelt…
…Ruhegenuss- bzw. Pensionsbezügen nicht der Fall. In diesem Sinne steht der Werbungskostenpauschalbetrag bei Einkünften die den Pensionistenabsetzbetrag begründen gemäß der Bestimmung des § 33 Abs 6 EStG 1988 nicht zu. Ruhebezüge oder Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit sind von der Pauschalierung nicht umfasst (vgl. Doralt, EStG6, …
…Ruhebezüge oder (nachträgliche) betriebliche Einkünfte aus einer ehemaligen aktiven Tätigkeit sind von der Pauschalierung nicht erfasst. Mit als Vorlageantrag zu wertendem Schreiben wird das Begehren nach Abzug pauschaler Ausgaben von der unter den Einkünften aus selbständiger Arbeit eingereihten Treueprämie wie folgt aufrechterhalten: "Im Einklang mit…
…abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Entscheidungsgründe Die BW bezog im Jahr 2001 gleichzeitig Aktivbezüge von der BAG (1.1.2001 bis 31.12.2001) und Ruhebezüge von einer Pensionsversicherungsanstalt (1.8.2001 bis 31.12.2001)…
…Bw. ist geweihter katholischer Priester und war vor seiner mit Zustimmung des Bischofs erfolgten Ruhestandsversetzung Pfarrer einer katholischen Pfarrgemeinde und Religionslehrer. Im Streitjahr bezog er ausschließlich und unstrittig Ruhebezüge. Trotz seiner Pensionierung wurde der Bw. im Jahr 2006 weiterhin seelsorgerisch tätig und übernahm Urlaubs- bzw…
…die aus einer im Veranlagungsjahr aktiv ausgeübten Betätigung herrührten. Ruhebezüge oder (nachträgliche) betriebliche Einkünfte aus einer ehemaligen aktiven Täigkeit seien von der Pauschalierung nicht erfasst. Für die beiden Folgejahre 2002 und 2003 wurde das jeweils geltend gemachte Pauschale vom Finanzamt ebenfalls nicht zum Abzug zugelassen…
…war durch das Finanzamt rückzuerstatten. Für das Jahr 2003 bleibt aufgrund des Erkenntnisses die Steuerpflicht bestehen, sodass die gemeinsame Versteuerung von Unfallrenten zusammen mit gesetzlichen Pensionen oder Ruhebezügen ab dem Monat Jänner 2003 entsprechend o.a. Ausführung weiterhin zu erfolgen hat. Ab dem Veranlagungszeitraum 2004…
…ergehen, zu einer Nachzahlung komme. Der Einwand, dass in den Einkommensteuererklärungen ausdrücklich darauf hingewiesen worden sei, dass zwei bestehende Ruhensbezüge zugeflossen seien, sei für die Beurteilung eines Anspruches von Anspruchszinsen ohne Bedeutung, da für die Vorschreibung lediglich maßgeblich sei, ob es zu einer Einkommensteuernachzahlung komme…
…in Liechtenstein ansässig iSd DBA ist. Er unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht in Liechtenstein und erfüllt die fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt. Das DBA regelt die Zuteilung des Besteuerungsrechtes für Ruhebezüge (teilweise abweichend von Art. 19 OECD-Musterabkommen) in den Artikeln 18 und 19: "Artikel…
…in Wiesner/Grabner/Wanke (Hrsg), Kommentar zum Einkommensteuergesetz12, § 2 Tz 62). Damit werden die Ruhebezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Inland zwar nicht versteuert, jedoch bei der Ermittlung des Steuersatzes als Bestandteil des Einkommens betrachtet (VwGH 7.7.1967, 0758/67). Dabei ist das (Gesamt-…
…kein Erlös. Ergänzend wurde vorgebracht, dass die Ehegatten Gr. zum heutigen Zeitpunkt über keinerlei Liegenschaftsvermögen mehr verfügen und lediglich ihre Ruhebezüge als Einkommen aufweisen. Auch der Sohn verfüge lediglich über sein Einkommen als Angestellter. Insgesamt wies der steuerliche Vertreter darauf hin, dass von der Bw…
…und 2006 vom 4. Juni 2007 und begründete dies wie folgt: Gemäß dem anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - USA seien Ruhegehälter aus der gesetzlichen Sozialversicherung in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerbefreit. Erklärung "unter Progressionsvorbehalt": Die ausländischen Ruhebezüge dürfen lediglich zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen werden, mit dem die…
…tätig werden könne und die vom Bw. bezogenen Einkünfte demnach grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen seien, können diese gepfändet werden. Ruhebezüge seien hingegen nur beschränkt pfändbar; ein unpfändbarer Freibetrag (Existenzminimum) sei zu berücksichtigen. Eine Zusammenrechung von mehreren bezugsauszahlenden Stellen, unabhängig davon ob es sich um eine…
…tätig werden könne und die vom Bw. bezogenen Einkünfte demnach grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen seien, können diese gepfändet werden. Ruhebezüge seien hingegen nur beschränkt pfändbar; ein unpfändbarer Freibetrag (Existenzminimum) sei zu berücksichtigen. Eine Zusammenrechung von mehreren bezugsauszahlenden Stellen, unabhängig davon ob es sich um eine…
…Aufenthaltsortes und Mittelpunktes der Lebensinteressen des Bw. geführt habe. Da im Hinblick auf die gesetzlich geregelten Ruhebezüge und den vertraglich geregelten Rentenanspruch keinerlei wirtschaftliche Bindungen zu Österreich bestünden, sei der Mittelpunkt der Lebensinteressen anhand der tatsächlichen Aufenthaltsdauer zu bestimmen. Im Streitzeitraum habe sich der Bw…
…Weiters dürften jene Ruhebezüge, die von Liechtenstein oder der Schweiz ausbezahlt würden, aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat (Österreich) besteuert werden (Artikel 18 DBA-Schweiz und Artikel 18 DBA-Liechtenstein). Eine Ausnahme bestehe bei Ruhebezügen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst…
…Weiters dürften jene Ruhebezüge, die von Liechtenstein oder der Schweiz ausbezahlt würden, aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat (Österreich) besteuert werden (Artikel 18 DBA-Schweiz und Artikel 18 DBA-Liechtenstein). Eine Ausnahme bestehe bei Ruhebezügen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst…
…Weiters dürften jene Ruhebezüge, die von Liechtenstein oder der Schweiz ausbezahlt würden, aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat (Österreich) besteuert werden (Artikel 18 DBA-Schweiz und Artikel 18 DBA-Liechtenstein). Eine Ausnahme bestehe bei Ruhebezügen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst…
…Weiters dürften jene Ruhebezüge, die von Liechtenstein oder der Schweiz ausbezahlt würden, aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat (Österreich) besteuert werden (Artikel 18 DBA-Schweiz und Artikel 18 DBA-Liechtenstein). Eine Ausnahme bestehe bei Ruhebezügen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst…
…Weiters dürften jene Ruhebezüge, die von Liechtenstein oder der Schweiz ausbezahlt würden, aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat (Österreich) besteuert werden (Artikel 18 DBA-Schweiz und Artikel 18 DBA-Liechtenstein). Eine Ausnahme bestehe bei Ruhebezügen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst…