…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung…
…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung…
…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung…
…habe können, dass es sich um die Erklärungen der österreichischen Zweigniederlassung handle. Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag führt der Bw aus, dass nicht entscheidend sei, was man erkennen könne, sondern welcher Bescheidadressat im Bescheid angeführt sei. Im Bescheid sei nämlich die A-AG angeführt, welche nicht…
…sei nicht gerechtfertigt. Die rückständige Lohnsteuer sei im Konkursverfahren als Insolvenzforderung anzumelden. Abschließend stellte der Bw. den Antrag, den Haftungsbescheid ersatzlos aufzuheben. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 31. August 2011 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werde, sofern es…
…im angefochtenen Bescheid getroffen. In der Eingabe vom 27.2.2008 (Berufung gegen den Nichtbescheid) hatte der Berufungswerber selbst ausgeführt, dass nach Auskunft des Masseverwalters mit einer Quote von 9,776 % zu rechnen sei. Die Heranziehung des Berufungswerbers zur Haftung bereits vor Abschluss des Insolvenzverfahrens…
…I Nr. 161/2005 unterscheidet sich im Vergleich zur Stammfassung nur durch den nachfolgend zitierten Text des Absatz 3 | "(3) | Der Besteuerungszeitraum darf drei Jahre, in den Fällen der Abwicklung im Insolvenzverfahren fünf Jahre nicht übersteigen. Das Finanzamt kann diesen Zeitraum in berücksichtigungswürdigen…
…BAO § 273 Tz 24, § 276 Tz 26). Im vorliegenden Fall ist mangels Bekanntgabe an den richtigen Bescheidadressaten über die streitgegenständliche Berufung noch keine Berufungsvorentscheidung ergangen. Der Vorlageantrag vom 20. April 2012 war daher zurückzuweisen. Aus der von der Referentin eingeholten Firmenbuchabfrage ist auch zu entnehmen…
…weiterer Folge wird das Finanzamt zunächst die - mangels Vorliegen diesbezüglicher Bescheide - unrichtige Verbuchung am Abgabenkonto der Bw richtig zu stellen und ferner die nunmehr wiederum unerledigte Berufung gegen die vermeintlichen Haftungsbescheide/Kapitalertragsteuer 2006 und 2007 einer Erledigung (im vorstehenden Sinn) zuzuführen haben. Bemerkt wird schließlich…
…am 10.2.2005 im Faxweg fristgerecht den Rechtsbehelf der Beschwerde gemäß § 85c ZollR-DG ein. Die BVEen wurden ihrem gesamten Inhalt nach angefochten. Argumentiert wurde bezüglich der Materialien wie bisher sowie damit, dass die Einzelfirma A. statt der KG der richtige Bescheidadressat gewesen wäre…
…Abgabenanspruch gemäß § 4 Abs. 2 Z 1 BAO (richtig wohl: § 4 Abs. 2 lit. a Z 1 BAO) mit Beginn des jeweiligen Kalendervierteljahres. Danach richte sich auch die insolvenzrechtliche Beurteilung. Vorauszahlungen für Quartale, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begonnen hätten, stellten Konkursforderungen dar. Liege der…
…Schadenersatz erst am 31.12.1997 im Zuge der Bilanzumbuchungen eingebucht worden ist, konnte er die Bemessungsgrundlage für die Berechung der Verrechnungskontozinsen nicht vermindern. Die Zinsen waren daher von der U-GmbH in der richtigen Höhe ermittelt worden. Die im Rahmen der Betriebsprüfung erfolgte Erhöhung…
… 10 Abs. 2 EKEG erfüllt ist (Hochedlinger/Fuchs, Stille Gesellschaft [2007], Rz. 1/280f). Grundsätzlich ist der stille Gesellschafter im Insolvenzverfahren des Geschäftsinhabers einfacher Konkursgläubiger und kann als solcher gem. § 187 Abs. 1 UGB einen schuldrechtlichen Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben geltend machen. Auch das ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. A B, Rechtsanwalt, 1050 Wien, M-Straße, als Masseverwalter im Insolvenzverfahren des C D, 1100 Wien, I-Straße, vertreten durch Mag. E F Steuerberatungs GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 2340 Mödling, E-Straße, vom 24. Oktober 2011 gegen…
…dass diese Erledigung nicht zugestellt wurde, da sich der in der Berufungsvorentscheidung angegebene Bescheidadressat E-GmbH zum Zeitpunkt der Erledigung im Insolvenzverfahren befunden hat und somit unrichtig bezeichnet wurde.) Mit Beschluss des Landesgerichtes vom 3. September 2010 wurde über die E-GmbH zu Aktenzeichen 10…
…die Aufhebung des Haftungsbescheides gemäß § 299 BAO und führte aus, dass er im Zuge der Eröffnung des gegen ihn laufenden Insolvenzverfahrens von seinem jetzigen Steuerberater auf den Haftungsbescheid aufmerksam gemacht worden wäre. Er selbst hätte diesem Bescheid keine Bedeutung beigemessen, da für ihn das Kapitel…
…eine Insolvenzforderung im Sinne des § 38 InsO, die durch das Finanzamt zur Insolvenztabelle der GmbH angemeldet werden müsse. Eine Zahlungsverpflichtung in ihrer Eigenschaft als Insolvenzverwalterin scheide daher aus. Sie sei nicht der richtige Adressat für den belastenden Verwaltungsakt. Sie wies auf Masseunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren hin…
…sei. Dies sei grundsätzlich richtig, da aus Vereinfachungsgründen und um einen unnötigen Aufwand zu vermeiden, die Begleichung des Kaufpreises auf direktem Wege erfolgt sei. Dies könne jedoch nicht negativ ausgelegt werden, da die Begleichung eines Kaufpreises durch Scheckzahlung im Wirtschaftsleben eine übliche Zahlungsmodalität darstelle. In…
…sei. Dies sei grundsätzlich richtig, da aus Vereinfachungsgründen und um einen unnötigen Aufwand zu vermeiden, die Begleichung des Kaufpreises auf direktem Wege erfolgt sei. Dies könne jedoch nicht negativ ausgelegt werden, da die Begleichung eines Kaufpreises durch Scheckzahlung im Wirtschaftsleben eine übliche Zahlungsmodalität darstelle. In…
…Dies sei grundsätzlich richtig, da aus Vereinfachungsgründen und um einen unnötigen Aufwand zu vermeiden, die Begleichung des Kaufpreises auf direktem Wege erfolgt sei. Dies könne jedoch nicht negativ ausgelegt werden, da die Begleichung eines Kaufpreises durch Scheckzahlung im Wirtschaftsleben eine übliche Zahlungsmodalität darstelle. In der…