…260 Rz 8 mwN). Abgesehen davon wäre eine Zurückweisung des Vorlageantrages auch bei richtiger Bescheidadressierung vorzunehmen gewesen, da - wie die belangte Behörde richtig argumentiert hat, im offenen Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit konkursverfangenen Ansprüchen einzig und allein die MV zur Einbringung eines Vorlageantrages legitimiert gewesen wäre…
…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung…
…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung…
…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung…
…habe können, dass es sich um die Erklärungen der österreichischen Zweigniederlassung handle. Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag führt der Bw aus, dass nicht entscheidend sei, was man erkennen könne, sondern welcher Bescheidadressat im Bescheid angeführt sei. Im Bescheid sei nämlich die A-AG angeführt, welche nicht…
…sei nicht gerechtfertigt. Die rückständige Lohnsteuer sei im Konkursverfahren als Insolvenzforderung anzumelden. Abschließend stellte der Bw. den Antrag, den Haftungsbescheid ersatzlos aufzuheben. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 31. August 2011 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werde, sofern es…
…8). Der Bescheidadressat muss im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erledigung rechtlich existent sein. Die als "Umsatzsteuerbescheid 2013" bezeichnete Erledigung der belangten vom 10.2.2015 sowie deren als "Beschwerdevorentscheidung" bezeichnete Erledigung vom 2.12.2015 sind an die ***1*** gerichtet. Die OG ist rechtsfähig (§ 105…
…im angefochtenen Bescheid getroffen. In der Eingabe vom 27.2.2008 (Berufung gegen den Nichtbescheid) hatte der Berufungswerber selbst ausgeführt, dass nach Auskunft des Masseverwalters mit einer Quote von 9,776 % zu rechnen sei. Die Heranziehung des Berufungswerbers zur Haftung bereits vor Abschluss des Insolvenzverfahrens…
…lediglich als richtige Bescheidbezeichnung "X als Masseverwalter (bzw. Insolvenzverwalter) im Konkurs (bzw. in der Insolvenz) über das Vermögen Y". Diese "Formstrenge" betreffend die Bezeichnung des Bescheidadressaten ist nach dem VwGH (VwGH vom 26.06.2014, 2013/15/0062) lediglich im Hinblick auf ausländische Insolvenzverfahren nicht…
…Einreichung bei der Abgabenbehörde nachweislich übermittelt. Nachdem der Bf. im Zeitraum des Insolvenzverfahrens nicht zur Vertretung der GmbH berechtigt gewesen sei, habe er seiner Verpflichtung nur durch Übermittlung der entsprechenden Steuererklärungen 2021 und 2022 an den Masseverwalter nachkommen können. Die Umsatzsteuererklärungen 2021 und 2022 hätten…
…Heilung des Zustellmangels ist im Beschwerdefall nicht möglich, weil der Adressat des Feststellungsbescheides auf den falschen Empfänger lautet. Empfänger des Feststellungsbescheides gem. § 8 SBBG hätte nur der Masseverwalter sein können und nicht die GmbH als Gemeinschuldnerin (zur richtigen Formulierung des Bescheidadressaten im Konkurs des Scheinunternehmens…
…I Nr. 161/2005 unterscheidet sich im Vergleich zur Stammfassung nur durch den nachfolgend zitierten Text des Absatz 3 | "(3) | Der Besteuerungszeitraum darf drei Jahre, in den Fällen der Abwicklung im Insolvenzverfahren fünf Jahre nicht übersteigen. Das Finanzamt kann diesen Zeitraum in berücksichtigungswürdigen…
…BAO § 273 Tz 24, § 276 Tz 26). Im vorliegenden Fall ist mangels Bekanntgabe an den richtigen Bescheidadressaten über die streitgegenständliche Berufung noch keine Berufungsvorentscheidung ergangen. Der Vorlageantrag vom 20. April 2012 war daher zurückzuweisen. Aus der von der Referentin eingeholten Firmenbuchabfrage ist auch zu entnehmen…
…weiterer Folge wird das Finanzamt zunächst die - mangels Vorliegen diesbezüglicher Bescheide - unrichtige Verbuchung am Abgabenkonto der Bw richtig zu stellen und ferner die nunmehr wiederum unerledigte Berufung gegen die vermeintlichen Haftungsbescheide/Kapitalertragsteuer 2006 und 2007 einer Erledigung (im vorstehenden Sinn) zuzuführen haben. Bemerkt wird schließlich…
…am 10.2.2005 im Faxweg fristgerecht den Rechtsbehelf der Beschwerde gemäß § 85c ZollR-DG ein. Die BVEen wurden ihrem gesamten Inhalt nach angefochten. Argumentiert wurde bezüglich der Materialien wie bisher sowie damit, dass die Einzelfirma A. statt der KG der richtige Bescheidadressat gewesen wäre…
…der Stadt Wien der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entsprochen, wonach ein nach Insolvenzeröffnung ergehender Bescheid nicht an den Schuldner, sondern an den im Insolvenzverfahren bestellten Insolvenzverwalter zu richten ist. Nach Konkurseröffnung an ***ML*** gerichtete Erledigungen wären ins Leere gegangen; sie hätten weder Wirkung für den Gemeinschuldner…
…RV/1518-W/05; BFG 19.4.2016, RV/7100194/2008; Kotschnigg , Der Bescheidadressat im Abgabenverfahren, ÖStZ 1994, 318). Nach dem Firmenbuch vertritt der frühere Geschäftsführer ****NAME**** seit 5.6.2009 selbständig. Der Konkurs wurde nach Schlussverteilung am 12.8.2014 aufgehoben, die Löschung erfolgte…
…dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine (ordentliche) Revision nicht zulässig, da es sich um keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt. Das Bundesfinanzgericht folgt der dargestellten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Adressierung von Bescheiden im Insolvenzverfahren. Wien, am 24. Februar 2020
…1 lit. a BAO). 2.2. Adressierung im Insolvenzverfahren – Beschwerdevorentscheidung Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Der Bescheidadressat, also…
…Bundesabgabenordnung - BAO bezeichneten Vertreter haften neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffende Gebrauchsabgabe insoweit, als diese Abgabe infolge schuldhafter Verletzung der ihnen auferlegten abgabenrechtlichen oder sonstigen Pflichten nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann, insbesondere im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. § 9 Abs…