…darin, dass der auf EU-Mitgliedsstaaten gleichermaßen ausgeübte rechtliche Druck, diese langfristig zwingt, Begünstigungen anderer Mitgliedsstaaten in den eigenen Bereich zu übernehmen und so auf absehbare Zeit eine "natürliche Reziprozität" entsteht, die im Verhältnis zu Drittstaaten wegfällt. Hier ist es aber an den Mitgliedsstaaten gelegen…
…1 Z 6 GrEStG von der Entrichtung der Grunderwerbsteuer befreit sei. Eine Reziprozitätsbestätigung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten werde alsbald nachgereicht werden. Mit Schreiben vom 27. Februar 2002 legte die steuerliche Vertreterin dem Finanzamt ein Note der Botschaft der Republik X in der Republik Österreich…
…gemäß Art. 28 BMR eine verpflichtende Meldung binnen eines Monats normiert. Bei dieser Frist könne wohl von einer entsprechenden Reziprozität ausgegangen werden). Lasse ein Unternehmer im Geschäftsverkehr seine Sorgfaltspflichten nicht außer Acht und vergewissere er sich über die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers, könne…
…und steuerpolitische Erleichterungsvorschriften, wie Erleichterungen im Vor- und Nachlaufverkehr bis zu einem erhöhten Gesamtgewicht von 44 t sowie Ausnahmen von Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen und vom Ferienfahrverbot. Aus Gründen der Reziprozität mit andern EU-Staaten wie hier im Beispiel mit Deutschland angeführt, und aus…
…und steuerpolitische Erleichterungsvorschriften, wie Erleichterungen im Vor- und Nachlaufverkehr bis zu einem erhöhten Gesamtgewicht von 44 t sowie Ausnahmen von Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen und vom Ferienfahrverbot. Aus Gründen der Reziprozität mit andern EU-Staaten wie hier im Beispiel mit Deutschland angeführt, und aus…
…24 OECD-MA Fefar/Schnitger, in SWI 2/2002, 076). 4.1. Grundsatz der Reziprozität Lediglich der sich aus allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen ergebende Vorbehalt der Gegenseitigkeit könnte die Staatsangehörigkeitsdiskriminierung rechtfertigen. Auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Verpflichtungen muss eine dem § 1 Abs. 4 EStG ähnliche Bestimmung in den…
…Rz 1499 muss daher im Verhältnis zum Ausland solange aufrecht bleiben, als nicht auf Reziprozitätsbasis eine gegenteilige Rechtswirkung aus dem DBA mit den DBA-Partnerstaaten festgelegt wird. Sollte allerdings die österreichische GmbH im Ausland einer gewinnbringenden Tätigkeit nachgehen, die - ohne DBA - zu einer die MIKÖ…
…Rz 1499 muss daher im Verhältnis zum Ausland solange aufrecht bleiben, als nicht auf Reziprozitätsbasis eine gegenteilige Rechtswirkung aus dem DBA mit den DBA-Partnerstaaten festgelegt wird. Sollte allerdings die österreichische GmbH im Ausland einer gewinnbringenden Tätigkeit nachgehen, die - ohne DBA - zu einer die MIKÖ…
…Gleichbehandlung vereinbare abgaben-rechtliche Stellung insgesamt nicht vor, so besteht kein Anspruch auf Umsatzsteuervergütung; eine reziprozitätsbedingt bloß eingeschränkte Umsatzsteuervergütung erfolgt nicht." Aufgrund der obigen Ausführungen ersuchte der UFS den Bw. um Nachreichung einer detaillierten Begründung für die Annahme, die der Berufung zugrunde gelegene Vorschreibung der…
…der Gesetzesbestimmung. Wenn der Bw. diesbezüglich "Reziprozitätsgründe zum EU-Ausland" ins Treffen führt, so kann der Berufungssenat darin keine Begründung für eine Missachtung der gesetzlichen Normierung des Erfordernisses eines inländischen Ver- oder Entladebahnhofes erkennen. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 7. Dezember 2000…
…der Gesetzesbestimmung. Wenn die Bw. diesbezüglich "Reziprozitätsgründe zum EU-Ausland" ins Treffen führt, so kann der Berufungssenat darin keine Begründung für eine Missachtung der gesetzlichen Normierung des Erfordernisses eines inländischen Ver- oder Entladebahnhofes erkennen. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 7. Dezember 2000…
…nicht vor. Auch Loukota führt im vorstehend zit. Aufsatz auf Seite 421 weiters aus, dass es nicht möglich ist, außerhalb des Reziprozitätstatbestandes über das gesetzliche Erfordernis einer tatsächlichen Besteuerung im Ausland hinwegzusehen; die Anweisung des Gesetzgebers, § 48 BAO hier nur zur "Ausgleichung der in- und…
…nicht vor. Auch Loukota führt im vorstehend zit. Aufsatz auf Seite 421 weiters aus, dass es nicht möglich ist, außerhalb des Reziprozitätstatbestandes über das gesetzliche Erfordernis einer tatsächlichen Besteuerung im Ausland hinwegzusehen; die Anweisung des Gesetzgebers, § 48 BAO hier nur zur "Ausgleichung der in- und…