… 23 Abs. 1 UStG 1994 gelten die nachfolgende Vorschriften für Reiseleistungen eines Unternehmers - die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind, - soweit der Unternehmer dabei gegenüber dem Leistungsempfänger in eigenem Namen auftritt und - Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. Abs. 2: Die Leistung des Unternehmers ist…
…mit Sitz in X. tätig. Für das Jahr 2004 beantragte sie die Vorsteuervergütung im Zusammenhang mit in Österreich angefallenen Kosten für Passagierbetreuung. Das Finanzamt wies den Antrag ab mit der Begründung, dass es sich laut vorgelegten Rechnungen um Reisevorleistungen gem. § 23 Abs. 8 UStG 1994…
…zweiter Instanz ein, begehrte die volle Stattgabe der Berufungen und führte im Wesentlichen begründend dazu aus: es sei nicht zutreffend, dass der BW eine Margenbesteuerung für Reiseleistungen vorgenommen habe. Nur dann sei aber eine Vorsteuervergütung für Reisevorleistungen ausgeschlossen (§ 25 Abs. 4 dUStG und § 23 Abs…
…BGBl.Nr. 279/1995 und die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges gemäß § 23 Abs. 8 UStG 1994 für Reisevorleistungen ausgeschlossen sei. Gegen diesen Bescheid erhob die Bw. innerhalb offener Frist Berufung und führte aus, sie sei eine juristische Person polnischen Rechtes und keinesfalls ein Reisebüro. Die durch…
…2001 im Betrag von 11.763,69 €. Mit Bescheid vom 30. Oktober 2002 setzte das Finanzamt den Erstattungsbetrag mit Null fest und führt zur Begründung aus, dass der Vorsteuerabzug für Reisevorleistungen gemäß § 23 Abs. 8 UStG 1994 ausgeschlossen sei. Dagegen wendet sich die Bw…
…auch bei einem Betriebsausflug die Sonderbestimmung für die Besteuerung von Reiseleistungen (§ 23 UStG 1994) zur Anwendung, nach dessen Absatz 8 ein Vorsteuerabzug für Reisevorleistungen nicht zulässig ist (bei Reiseleistungserbringung an einen Nichtunternehmer). 6. Nach ihrem Erscheinungsbild ist die Reise nicht als üblicher Betriebsausflug zu werten…
…Der Vertreter der Bw. sei darauf hingewiesen worden, dass es sich bei einem Weiterverkauf der Hotelleistungen an Private um Reisevorleistungen handle und ein Vorsteuerabzug nicht zustehe. Mit Bescheid vom 7. Juli 2002 wurde der Antrag auf Vorsteuererstattung abgewiesen mit der Begründung, dass wenn die Reisen…
…durch Mitarbeiter der Bw.. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab und führte aus, dass die Bw. Reiseleistungen an Privatpersonen im eigenen Namen erbracht habe und die Erstattung von Vorsteuern aus Reisevorleistungen gemäß § 23 Abs. 8 UStG 1994 nicht abzugsfähig seien. Weiters seien Vorsteuern…
…abgeschlossen habe. Reklamationen und Meinungsverschiedenheiten würden von der Bw., die in zivilgerichtlichen Verfahren auch als Beklagte in Erscheinung trete, bearbeitet werden. Da ausschließlich Jugendliche Leistungsempfänger wären, denen gegenüber sich die Bw. lt. Abrechnungsbeleg als Leistungserbringer ausweise und Reisevorleistungen - Unterbringung, Verpflegung, Freizeitgestaltung, Kegeln, Transfer, Mietwagen, Tennis…
… 23 Abs. 8 UStG 1994, wonach Vorsteuern aus Reisevorleistungen nicht abzugsfähig seien, abgelehnt. Die Berufungswerberin (Bw.) hat die dagegen eingebrachte Berufung folgendermaßen begründet: Ihr Gesellschaftszweck sei die Konzeption und Organisation von Eventaktivitäten sowie öffentlicher Veranstaltungen jeder Art. Zu ihren Kunden gehörten in Deutschland ansässige Unternehmen…
…Februar 2000 eindeutig Entgelt für eine Leistung dar. Daher wurden die Bemessungsgrundlagen um 666.666,67 S (Nettobetrag) erhöht und Vorsteuern des Streitzeitraumes infolge Zusammenhanges mit Reisevorleistungen um 100.000 S gekürzt (unstrittig). Der angefochtene Veranlagungsbescheid berücksichtigte diese Feststellungen nicht, da die von der Bw…
…wurden mit Bescheiden vom 24.6.2002 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommen. Unter anderem wurden die Vorsteuern für Reisevorleistungen im Jahr 1997 i.H. von ATS 536,36 und im Jahr 1999 i.H. ATS 824,82 nicht anerkannt. Es wurden auch Feststellungen getroffen…
…Campingreise (Zelt und Schlafsack stell jeder Teilnehmer selbst), Hilfe beim Transport von defekten Fahrzeugen. Die Berufungswerberin behandelte die Umsätze aus diesen Reiseleistungen zur Gänze steuerfrei, weil die gesamten Reisevorleistungen im Drittland bewirkt worden und gemäß § 23 Abs. 5 UStG 1994 steuerfrei seien. Diese steuerliche Behandlung…
…Rückzahlung des beantragten Guthabens. Das Finanzamt wies diesen Antrag ohne weitergehendes Ermittlungsverfahren ab mit der Begründung, dass die Bw. Reiseleistungen im eigenen Namen erbracht habe und die Erstattung von Vorsteuern aus Reisevorleistungen (das seien Leistungen, die den Reisenden selbst unmittelbar zugute kämen) gem. § 23 Abs…
…ein, keinerlei der vorgenannten Umsätze ausgeführt zu haben und beanspruche daher die Erstattung der Vorsteuern. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, weil es sich beim Weiterverkauf von Kombivouchers an Kurgäste um Reisevorleistungen gemäß § 23 Abs 3 (gemeint: Abs. 4) UStG 1994 handle…
…als andere sonstige Leistung der Generalklausel nach § 3a Abs. 12 UStG 1994. Wenn eine (einheitlich zu beurteilende) Leistung nicht auf die Besorgung (im vorliegenden Fall von Reisevorleistungen) beschränkt sei, sondern auch weitere Leistungen mit eigenem wirtschaftlichen Gewicht umfasse, dann könne insgesamt nicht mehr von einer…
…Wert der Karten über eine bloße Aufmerksamkeit hinausgeht. Die Finanzverwaltung geht bei einem Betriebsausflug von einem unternehmerischen Interesse aus, wenn die Aufwendungen (Reisevorleistungen) pro Jahr und pro Arbeitnehmer 100,00 € nicht übersteigen (vgl. Rz 2967 UStR 2000). Die Bemessungsgrundlage für die Entnahme stellt auf…
…kann allerdings nicht schon auf Grund der Erwägung bejaht werden, dass sie auf einem einheitlichen Vertrag beruht und gegen ein einheitliches Entgelt erfolgt. Erbringt ein Unternehmer als Reiseveranstalter eine Reise unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen im eigenen Namen an andere Unternehmer, liegt keine einheitliche Reiseleistung iSd …
…mit dem Unternehmen der Bw. in Deutschland zu hinterfragen. Eine entsprechende Kontrollmitteilung an das zuständige Finanzamt wird ergehen. 5. Bei den Rechnungen handelt es sich im Übrigen durchwegs um als Reisevorleistungen zu bewertende Leistungen (Gasthof- und Hotelrechnungen), welche nach § 23 Abs. 8 UStG 1994 nicht…
…dass die Bw. eine Reiseleistung an ihre Arbeitnehmer iSd § 23 UStG 1994 erbringt (Reiseleistung eines Unternehmers an einen Nichtunternehmer durch Auftreten im eigenen Namen unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen). Denn wird die Leistung einem Arbeitnehmer als Sachzuwendung überlassen, so bewirkt der Unternehmer damit eine Reiseleistung gem…