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UFSW RV/0450-W/06Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.06.2008

…Vollstreckungsverfahren als Vertreter des Herrn OK tätig, eine Vertretung der OK OHG - insbesondere in Steuersachen - ist durch Herrn Dr. K nicht erfolgt. Demzufolge kann schon mangels Vertretungsvollmacht eine Zurechnung bei der OK OHG in Abgabensachen nicht vorliegen, sodass über die Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages aus dieser…

UFSK RV/0038-K/09Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2009

…der Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des VwGH vom 2. März 2006, 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 30…

UFSL RV/0754-L/09Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 1989.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2009

…sein." Mit dem Anbringen vom 4. Juni 2009 wurde ein Vorlageantrag eingebracht und ausführlich auf die Ausführungen des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung repliziert. Zur Frage der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages führte der Bw. aus, die Aussage des Finanzamtes ist jedoch unrichtig. In dem zitierten VwGH-Erkenntnis…

UFSS RV/0046-S/09Wiederaufnahmsgrund Nichtbescheid im F-Verfahren Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages (§ 303 BAO) Rechtzeitigkeit im Hinblick auf die Dreimonatsfrist (§ 303 Abs. 2 BAO) Zulässigkeit einer Abgabenfestsetzung trotz Verjährungseintritts (§ 209a BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009

… 209 Abs. 3 BAO) begrenzt auch die Frist des § 304 lit. a BAO (vgl. Ritz, BAO, § 304 Tz. 5 unter Hinweis auf Ellinger ua., BAO, § 209 Anm. 20 und § 304 Anm. 2). Für den gegenständlichen Wiederaufnahmsantrag ist ausschlaggebend, dass dieser nicht vor Eintritt der absoluten…

UFSW FSRV/0125-W/07Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid20.05.2008

…ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss der Wiederaufnahmswerber schon im Antrag datumsmäßig (oder sonst genau) angeben, wann er von dem Vorhandensein des von ihm geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes Kenntnis erlangt habe, und die Beweis hierfür anbieten. Ein Fehlen dieser für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages maßgeblichen…

UFSS RV/0126-S/03Formelle Voraussetzungen für einen Wiederaufnahmsantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid26.04.2005

…der Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird, bereits im Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens dargelegt werden auf welche Umstände der Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren gestützt wird. Weiters muss der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahren Angaben enthalten, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrages…

UFSK RV/0042-K/09Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Wiederaufnahmsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2009

…der Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des VwGH vom 2. März 2006, 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 8…

UFSW RV/2149-W/12Zurücknahmeerklärung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2012

…hat daher ein Wiederaufnahmsantrag gemäß § 303a BAO ua. zu enthalten: lit. c) die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind und lit. d) bei einem auf § 303 Abs. 1 lit. b gestützten Antrag weiters Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens…

UFSK RV/0690-K/08Wiederaufnahme des Verfahrens (letztlich Nichtbescheid im Feststellungsverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2009

…Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. März 2006, Zl. 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtszeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 12…

UFSK RV/0689-K/08Wiederaufnahme des Verfahrens (letztlich Nichtbescheid im Feststellungsverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2009

…Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. März 2006, Zl. 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtszeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 14…

UFSK RV/0041-K/09Wiederaufnahme des Verfahrens (letztlich Nichtbescheid im Feststellungsverfahren)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2009

…Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. März 2006, Zl. 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtszeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 24…

UFSK RV/0030-K/09Wiederaufnahme des Verfahrens (letztlich Nichtbescheid im Feststellungsverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2009

…Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. März 2006, Zl. 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtszeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 13…

UFSK RV/0671-K/08Wiederaufnahme des Verfahrens (letztlich Nichtbescheid im Feststellungsverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2009

…Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. März 2006, Zl. 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtszeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 14…

UFSK RV/0664-K/08Wiederaufnahme des Verfahrens (letztlich Nichtbescheid im Feststellungsverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2009

…Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. März 2006, Zl. 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtszeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 11…

UFSK RV/0035-K/09Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens, wenn kein gültiger Grundlagenbescheid im Feststellungsverfahren vorliegt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2009

…der Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des VwGH vom 2. März 2006, 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 1…

UFSK RV/0039-K/09Abweisung oder Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.03.2009

…der Kognitionsbefugnis würde eine Unzuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach sich ziehen (Erkenntnis des VwGH vom 2. März 2006, 2005/15/0125). Aus diesem Grund musste es der Berufungsbehörde verwehrt bleiben, in der gegenständlichen Entscheidung - abgesehen von der Frage der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 30…

UFSW RV/2186-W/09Beantragung der Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens für 1989
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.12.2010

…Die absolute Verjährungsfrist (§ 209 Abs 3 BAO) begrenzt auch die Frist des § 304 lit a BAO (vgl Ritz, BAO³, § 304 Tz 5 unter Hinweis auf Ellinger ua, BAO³, § 209 Anm 20 und § 304 Anm 2). Für den gegenständlichen Wiederaufnahmsantrag ist ausschlaggebend, dass dieser nicht vor…

UFSW RV/0797-W/10Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach Schätzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2010

…Wiederaufnahmsantrag stützt. Die geltend gemachten Umstände (Einnahmen und Ausgaben diverser Kategorien) des Jahres 2008 sind solche, die der Bw selbst während des Jahres 2008 zur Kenntnis gelangt sein müssen. Damit fehlen auch nicht die Angaben, die gemäß § 303a lit c BAO zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit…

UFSW RV/3137-W/12Wiederaufnahmsantrag mehr als 10 Jahre nach Rechtskraft des Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2013

…sich, dass der nunmehr am 14. Juli 2008 eingebrachte Wiederaufnahmeantrag (vom 9. Juli 2008) nicht innerhalb der Fünfjahresfrist des § 304 lit. b BAO eingebracht wurde. Da somit mangels Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages die Bewilligung einer Wiederaufnahme des Verfahrens bereits zufolge § 304 BAO unzulässig ist, können Überlegungen…

UFSW RV/2634-W/09Wiederaufnahmsantrag mehr als 10 Jahre nach Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2010

…sich, dass der nunmehr am 14. Juli 2008 eingebrachte Wiederaufnahmeantrag (vom 11. Juli 2008) nicht innerhalb der Fünfjahresfrist des § 304 lit. b BAO eingebracht wurde. Da somit mangels Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages die Bewilligung einer Wiederaufnahme des Verfahrens bereits zufolge § 304 BAO unzulässig ist, können Überlegungen…