…BGBl. I Nr. 97/2002, in das Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat eingegliedert. Aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung ist das Rechtsbehelfsverfahren aber nicht nur im Geltungsbereich des Zollrechtes anzuwenden, sondern gemäß § 85f ZollR-DG darüber hinaus auch in allen anderen Bereichen der sachlichen Zuständigkeit der Zollbehörden…
…BGBl. I Nr. 97/2002, in das Verfahren vor dem unabhängigen Finanzsenat eingegliedert. Aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung ist das Rechtsbehelfsverfahren aber nicht nur im Geltungsbereich des Zollrechtes anzuwenden, sondern gemäß § 85f ZollR-DG darüber hinaus auch in allen anderen Bereichen der sachlichen Zuständigkeit der Zollbehörden…
…BGBl. I Nr. 97/2002, in das Verfahren vor dem unabhängigen Finanzsenat eingegliedert. Aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung ist das Rechtsbehelfsverfahren aber nicht nur im Geltungsbereich des Zollrechtes anzuwenden, sondern gemäß § 85f ZollR-DG darüber hinaus auch in allen anderen Bereichen der sachlichen Zuständigkeit der Zollbehörden…
…I Nr. 97/2002, in das Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat eingegliedert. Aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung ist das Rechtsbehelfsverfahren aber nicht nur im Geltungsbereich des Zollrechtes anzuwenden, sondern gemäß § 85f ZollR-DG darüber hinaus auch in allen anderen Bereichen der sachlichen Zuständigkeit der Zollbehörden, so…
…BGBl. I Nr. 97/2002 in das Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat eingegliedert. (Aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung ist das Rechtsbehelfsverfahren im Übrigen nicht nur im Rahmen des Geltungsbereichs des § 2 Abs. 1 und 2 ZollR-DG (also auf die sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben und Nebenansprüche…
…wären eigenständig und nicht nach nationalem Recht auszulegen (Achatz, EuGH-Rechtsprechung und Umsatzsteuerpraxis, 43). Die gemeinschaftsrechtlichen Mehrwertsteuerregelungen würden das Ziel einer Rechtsvereinheitlichung innerhalb der Gemeinschaft verfolgen, sodass Begriffe und Vorschriften des Gemeinschaftsrechts in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten einheitlich auszulegen wären (Haunold, Mehrwertsteuer bei sonstigen Leistungen…
…die Teilnehmer mit der Rechtsordnung und Gerichtsorganisation Zyperns vertraut zu machen, Fragen der Rechtsvereinheitlichung und der Rechtsanwendung im Rahmen der Europäischen Union zu erörtern und Kontakte mit Vertretern der Justiz herzustellen. Vorgesehen sind der Besuch von Zivil- und Strafverhandlungen sowie Gespräche und Diskussionen mit zypriotischen…
…Umsatzsteuerpraxis, 43; Oppermann, Europarecht3, 208 mit Judikaturnachweisen). Die gemeinschaftsrechtlichen Mehrwertsteuerregelungen verfolgen das Ziel einer Rechtsvereinheitlichung innerhalb der Gemeinschaft, sodass Begriffe und Vorschriften des Gemeinschaftsrechts in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten einheitlich auszulegen sind (Haunold, Mehrwertsteuer bei sonstigen Leistungen, 46 f). In der Einleitung zur 6. EG…
…Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 und 2 tätig werden. Das Rechtsbehelfsverfahren ist aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung nicht nur im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 und 2 ZollR-DG (also auf die sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben und Nebenansprüche) anzuwenden (so § 85a Abs…