…Bescheid wirkungslos geblieben wäre. Als Folge dieser Feststellungen wäre im Berufungszurückweisungsbescheid auch die unverzügliche Bescheidzustellung an den Einschreiter verfügt worden. Für den nunmehr gegenständlichen Berufungsfall lasse sich aus dieser Entscheidungsbegründung und der darin dokumentierten Rechtsunwirksamkeit des Feststellungsbescheides 1995 gegenüber dem Bw. gewinnen, dass dem Einschreiter…
…Gewinnfeststellungsbescheid mit Berufungsvorentscheidung vom 13./19. Juni 2001 keine Folge gegeben worden war und er dagegen einen Vorlageantrag gestellt hatte, um Einhebungsaussetzung nach § 212a BAO wegen mittelbarer Abhängigkeit ihrer Höhe vom Ausgang des zweitinstanzlichen Berufungsverfahrens betreffend Feststellungsbescheid 1995. Auf Grund dieser Antragstellung war für die…
…nur dann zulässig, wenn der betreffende Bescheid von einem Grundlagenbescheid abzuleiten sei. Unbestritten sei nunmehr, dass der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid vom 13. März 2000 für das Streitjahr 1995 ins Leere gegangen sei. Damit habe jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der…
…dass infolge Rechtsunwirksamkeit der Grundlagenbescheide und damit nicht bestandener Bindungswirkung auch die davon abgeleiteten persönlichen Einkommensteuervorschreibungen rechtsunwirksam (gewesen) seien, so verkennt er hiermit die Rechtslage aus nachstehenden Gründen jedoch grundlegend. Insbesondere vermag er mit diesem Einwand aber auch für den bekämpften Zinsenbescheid eine Rechtswidrigkeit nicht…
…Eine gegen den Einkommensteuerbescheid gerichtete Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 20. November 2000 abgewiesen. Diese war an die Bw. als Erbin nach A.M. adressiert. Gemäß der vorliegenden Datenabfrage wurde die Einkommensteuernachforderung am 14. Februar 2001 gemäß § 212a BAO ausgesetzt. Die Berufung gegen die Feststellungsbescheide…
…März 2007) verwiesen, wonach klar zum Ausdruck komme, dass eine mittelbare Abhängigkeit für von einem Feststellungsbescheid abgeleiteten Einkommensteuerbescheid (Körperschaftsteuerbescheid) besteht: Der Spruch der am 16. Juli 2007 ergangenen Berufungsvorentscheidung lautet: "Berufungsvorentscheidung betreffend die Berufung vom 26. Juni 2007 von Bw vertreten durch Stb. gegen (Bescheidbezeichnung…
…nur dann zulässig, wenn der betreffende Bescheid von einem Grundlagenbescheid abzuleiten sei. Unbestritten sei nunmehr, dass der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid vom 13.03.2000 für das Streitjahr 1995 ins Leere gegangen sei. Damit habe jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der…
…Höhe der Einkommensteuer für die Jahre 1990 bis 1994 abhänge. Hierbei handle es sich um die Berufung gegen die neu erlassenen Grundlagenbescheide betreffend die Feststellung der Einkünfte 1990 bis 1994 für die Mitunternehmerschaft. Gegen diese Feststellungsbescheide sei eine Berufung mit 3. Jänner 2008 erhoben worden…
…Jahre 1987 bis 1992 vom 14. Februar 1996 die ursprünglichen (vor Wiederaufnahme) gültigen Feststellungsbescheide nämlich wieder Rechtswirksamkeit erlangen. Das Verfahren trete in die Lage zurück, in der es sich vor der Wiederaufnahme befunden hätte. Es bedürfe nicht der Erlassung eines Bescheides, der diesen Bescheidzustand förmlich …
…Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt wird, auch anfechtbar. Für den Berufungsfall bedeutet dies, dass die Erstbehörde die im Feststellungsbescheid für 1995 getroffenen Feststellungen mangels Rechtswirksamkeit dieser Bescheide der Einkommensbesteuerung des Bw. für das Jahr 1995 richtigerweise nicht zugrunde legen hätte dürfen. Wenn sie dies dennoch getan…
…Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt wird, auch anfechtbar. Für den Berufungsfall bedeutet dies, dass die Erstbehörde die im Feststellungsbescheid für 1995 getroffenen Feststellungen mangels Rechtswirksamkeit dieser Bescheide der Einkommensbesteuerung des Bw. für das Jahr 1995 richtigerweise nicht zugrunde legen hätte dürfen. Wenn sie dies dennoch getan…
…Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt wird, auch anfechtbar. Für den Berufungsfall bedeutet dies, dass die Erstbehörde die im Feststellungsbescheid für 1995 getroffenen Feststellungen mangels Rechtswirksamkeit dieser Bescheide der Einkommensbesteuerung des Bw. für das Jahr 1995 richtigerweise nicht zugrunde legen hätte dürfen. Wenn sie dies dennoch getan…
…Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt wird, auch anfechtbar. Für den Berufungsfall bedeutet dies, dass die Erstbehörde die in den Feststellungsbescheiden für 1991 getroffenen Feststellungen mangels Rechtswirksamkeit dieser Bescheide der Einkommensbesteuerung des Bw. für das Jahr 1991 richtigerweise nicht zugrunde legen hätte dürfen. Wenn sie dies dennoch…
…keine Finanzierungsverbindlichkeit sondern eine Beteiligung bestanden habe, sodass auch mit Auflösung der KG keine Verbindlichkeit habe wegfallen können. Die Berufung vor allem gegen die Verfügung der Wiederaufnahme bleibe aufrecht. Über die Berufung wurde erwogen: Zum Verjährungseinwand: Entgegen der Ansicht der Bw unterliegen Feststellungsbescheide und darauf…
…Rechtsunwirksamkeit der Bescheide aus dem Jahr 1997 unter Nennung auch des Bescheides über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1989 vom 10. Februar 1997 wegen Nennung eines unrichtigen Bescheidadressaten geltend: In der Beschwerde (S 28) wird darauf hingewiesen, dass ein Feststellungsbescheid…
…Rechtsunwirksamkeit der Bescheide aus dem Jahr 1997 unter Nennung auch des Bescheides über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1989 vom 10. Februar 1997 wegen Nennung eines unrichtigen Bescheidadressaten geltend: In der Beschwerde (S 28) wird darauf hingewiesen, dass ein Feststellungsbescheid…
…Rechtsunwirksamkeit der Bescheide aus dem Jahr 1997 unter Nennung auch des Bescheides über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1989 vom 10. Februar 1997 wegen Nennung eines unrichtigen Bescheidadressaten geltend: In der Beschwerde (S 28) wird darauf hingewiesen, dass ein Feststellungsbescheid…
…Rechtsunwirksamkeit der Bescheide aus dem Jahr 1997 unter Nennung auch des Bescheides über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1989 vom 10. Februar 1997 wegen Nennung eines unrichtigen Bescheidadressaten geltend: In der Beschwerde (S 29) wird darauf hingewiesen, dass ein Feststellungsbescheid…
…Vertreters auf die Rechtsunwirksamkeit der beschwerdegegenständlichen Bescheide wegen unkorrekter Benennung des Bescheidadressaten bereits hingewiesen wurde.). Der Verwaltungsgerichtshof habe mit Beschluss vom 27. Februar 2008 - eingelangt am 13. März 2008 - die Beschwerde zurückgewiesen. Mit Bescheiddatum vom 7. Mai 2008 habe die Finanzverwaltung einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung…
…ergeben sollten, nicht zugestellt worden, wird eine Rechtsunwirksamkeit des Feststellungsbescheides vom 6. Juli 1999 nicht aufgezeigt: Gemäß § 81 Abs. 1 BAO sind abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von…