…des Rechtsmittels belastet werden darf. Nach der überwiegenden Rechtssprechung des VwGH sowie des UFS ist Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung dieses Aussetzungsantrages nicht…
… 212a BAO die Aussetzung der Einhebung von der Erledigung einer Berufung abhängig gemacht. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld . Aussetzungsanträge sind von der Einbringung der maßgeblichen Berufung bis zur Bekanntgabe der…
…Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld . Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung dieses Aussetzungsantrages…
…wurde sie durch das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern mit Bescheid gemäß § 103 BAO zu Recht festgesetzt. Diese Vorschreibung diente dem Rechtsschutzbedürfnis der Bw. im Abgabenverfahren und tat den in Art. 6 MRK aufgezeigten Rechtsschutzstandards Genüge. Auch die mit selbem Bescheid erfolgte Gebührenerhöhung besteht aus…
…einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung dieses Aussetzungsantrages nicht…
…Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld . Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung dieses Aussetzungsantrages…
…Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld . Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung dieses Aussetzungsantrages…
…einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung dieses Aussetzungsantrages nicht…
…Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren (sowohl nach Art.244 Zollkodex als auch nach § 212a BAO) ist allerdings, wie oben dargetan, ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer (noch) nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld (siehe dazu Summersberger, Grundzüge des Zollrechts, S.217: "...Art.244 Zollkodex bzw. …
…Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren (sowohl nach Art.244 Zollkodex als auch nach § 212a BAO) ist allerdings, wie oben dargetan, ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer (noch) nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld (siehe dazu Summersberger, Grundzüge des Zollrechts, S.217: "...Art.244 Zollkodex bzw. …
…des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Daraus sei abzuleiten, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag als eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers, und zwar in Form einer noch nicht erledigten Berufung gegen den Abgabenbescheid, gegeben sein müsse…
…einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung dieses Aussetzungsantrages nicht…
…(VwGH 27.3.1996, 93/15/0235) Nach der überwiegenden Rechtsprechung des VwGH sowie des UFS ist Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung des Aussetzungsantrages…
…gemäß § 212a Absatz 3 BAO zurückzuweisen war. Da wie oben ausgeführt im vorliegenden Fall auch nach den Bestimmungen des Artikels 244 ZK eine Aussetzung der Vollziehung nicht vorgesehen ist und beim Beschwerdeführer mangels Vorliegens einer vollziehbaren Entscheidung im Sinne der zitierten Norm kein Rechtsschutzbedürfnis besteht…
…einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung dieses Aussetzungsantrages nicht…
…vom 31. März 2011 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren sei ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Dieser Grundsatz finde in der Bestimmung des § 212a Abs. 5…
…vom 31. März 2011 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren sei ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Dieser Grundsatz finde in der Bestimmung des § 212a Abs. 5…
…vom 31. März 2011 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren sei ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Dieser Grundsatz finde in der Bestimmung des § 212a Abs. 5…
…vom 31. März 2011 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren sei ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Dieser Grundsatz finde in der Bestimmung des § 212a Abs. 5…
…ist, dass der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab…