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UFSW RV/1443-W/12Rechtskraftwirkung von Bescheiden, mit denen ein Antrag auf Familienbeihilfe abgewiesen wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2012

…Anmeldebescheinigung EU-Staatsbürger von der ganzen Familie bis zum 17.5.2011 vorzulegen. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Bw. jedoch lediglich Einreichbestätigungen der MA 35 vom 7.4.2011 vorlegen, weil die Anmeldebescheinigungen noch nicht ausgestellt waren. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 4.7…

UFSS RV/0369-S/04Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe, Zurückweisung wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

…Rechtskraft erstreckt sich auf den bescheidmäßigen Willensakt der Behörde, also auf den Spruch des Bescheides, als den Abspruch über die verwaltungsrechtliche Angelegenheit auf Grund des von der Behörde angenommenen Sachverhaltes und der im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides geltenden Rechtslage. Die Rechtskraftwirkung (damit das Wiederholungsverbot…

UFSW RV/0134-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2009

…verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden (siehe Bichler, "Ne bis in idem" - Das Problem der Rechtskraft im Abgabenverfahren, ÖStZ 1995, 233). Ist ein Bescheid formell rechtskräftig geworden, so…

UFSW RV/1866-W/07Res iudicata
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2007

…mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache…

UFSW RV/1634-W/12Zurückweisung von Anträgen wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache…

UFSL RV/0542-L/08Festsetzung von Erwerbsteuer nach Ausstellung einer Bescheinigung gemäß Art. 27 UStG 1994 bzw. § 13 NoVAG für die Zulassungsbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2011

…bereits rechtskräftig über die gegenständliche Sache entschieden worden wäre, eine weitere Entscheidung nicht in Betracht käme. Der Begriff "res iudicata" (entschiedene Sache) ist wie jener der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" ein Ausfluss des Grundsatzes "ne bis idem", einer der grundlegenden Säulen der österreichischen Verfahrensrechtsordnungen und somit…

UFSG RV/0309-G/08(vollinhaltliche) Stattgabe und Aufhebung mit zweiter BVE und danach neuerliche Erlassung von Festsetzungsbescheiden zum selben Gegenstand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2010

…1987, B 605/85, VwGH 30.1.1991, 90/13/0043) und ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Das Finanzamt hat aus den oben dargelegten Gründen die gegenständlich angefochtenen Bescheide in rechtswidriger Weise erlassen, weswegen spruchgemäß zu entscheiden war. Graz, am 25…

UFSW RV/0095-W/12Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2012

…verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden (siehe Bichler, "Ne bis in idem" - Das Problem der Rechtskraft im Abgabenverfahren, ÖStZ 1995, 233). Ist ein Bescheid formell rechtskräftig geworden, so…

UFSG RV/0912-G/07Stattgabe und Aufhebung mit zweiter BVE und danach neuerliche Erlassung von Abgabenbescheiden zum selben Gegenstand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2010

…30.1.1991, 90/13/0043) und ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Der Umstand, dass im Erstverfahren in den festgesetzten Bescheiden die Bemessungsgrundlage nicht angeführt wurde, hat keinen Einfluss darauf, dass der Gegenstand in beiden Bescheidausfertigungen ident war. Das lässt sich…

UFSW RV/3016-W/091. Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen 2. Forderungsverzicht und verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.09.2011

…Bescheides mittels Berufungsvorentscheidung handelt es sich um eine meritorische Entscheidung mit der Rechtsfolge, dass res iudicata (entschiedene Sache) vorliegt und in dieser Sache keine weitere Entscheidung mehr ergehen darf. Der Begriff "res iudicata" ist wie jener der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" ein Ausfluss des Grundsatzes "ne…

UFSW RV/3017-W/091. Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen 2. Forderungsverzicht und verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.09.2011

…Bescheides mittels Berufungsvorentscheidung handelt es sich um eine meritorische Entscheidung mit der Rechtsfolge, dass res iudicata (entschiedene Sache) vorliegt und in dieser Sache keine weitere Entscheidung mehr ergehen darf. Der Begriff "res iudicata" ist wie jener der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" ein Ausfluss des Grundsatzes "ne…

UFSK RV/0686-K/08Zulässigkeit einer im zweiten Rechtsgang erfolgten Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO im Spannungsfeld von "ne bis in idem" und "res iudicata"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2009Teil 1/2

…wird die von der Abgabenbehörde ex officio zu beachtende Bindungswirkung unter Missachtung des Grundsatzes "ne bis in idem" verletzt. Der Grundsatz "ne bis in idem" - dieser zählt zu den grundlegenden Säulen der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar…

UFSL RV/0510-L/06Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung, abgeschlossener Zeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2011

…den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung und ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…

UFSL RV/0892-L/11Familienbeihilfe - Zurückweisung eines Antrages; mündliche Anbringen und mündlicher Bescheid; Umdeutung eines Ansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2013

…verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden (siehe Bichler, "Ne bis in idem" -Das Problem der Rechtskraft im Abgabenverfahren, ÖstZ 1995,233). Ist ein Bescheid formell rechtskräftig geworden, so…

UFSW RV/4009-W/10Zurückweisung eines zweiten Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2013

…mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus) steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache…

UFSK RV/0162-K/08ne bis in idem
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2011

…Rechtskraft erstreckt sich auf den bescheidmäßigen Willensakt der Behörde, also auf den Spruch des Bescheides, als den Abspruch über die verwaltungsrechtliche Angelegenheit auf Grund des von der Behörde angenommenen Sachverhaltes und der im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides geltenden Rechtslage. Die Rechtskraftwirkung (damit das Wiederholungsverbot…

UFSW RV/2446-W/07Bw. bringt trotz entschiedener Berufung weitere Rechtsmittel ein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2008

…Haftungsbescheid vom 21. Dezember 2004. Diese nun eingereichte dritte Berufung gegen einen Haftungsbescheid, über den bereits rechtskräftig abgesprochen worden sei, sei wegen der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" genauso unzulässig wie die zweite Berufung vom 25. Mai 2007 gegen den Haftungsbescheid vom 21. Dezember 2004. Der Grundsatz…

UFSG RV/0733-G/06Zurückweisung einer Berufung wegen entschiedener Sache (res judicata)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2007

…erlassenen Bescheid eingebracht wurde, gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist u.a. dann unzulässig, wenn die Abgabenbehörde in ein und derselben Sache bereits einmal rechtskräftig entschieden hat. Die mit der Rechtskraftwirkung von Bescheiden verbundene…

UFSW RV/2046-W/11Erhöhte Familienbeihilfe - dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2011

…verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden (siehe Bichler, "Ne bis in idem" - Das Problem der Rechtskraft im Abgabenverfahren, ÖStZ 1995, 233). Ist ein Bescheid formell rechtskräftig geworden, so…

UFSW RV/2062-W/10Nichthervorkommen neuer Tatsachen kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011Teil 2/2

…Die Bescheidwirkungen treten unabhängig davon ein, ob die Bescheide richtig sind oder nicht (VwGH 19.12.1996, 96/16/0145). Der Grundsatz "ne bis in idem" - dieser zählt zu den grundlegenden Säulen der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden…