…Anmeldebescheinigung EU-Staatsbürger von der ganzen Familie bis zum 17.5.2011 vorzulegen. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Bw. jedoch lediglich Einreichbestätigungen der MA 35 vom 7.4.2011 vorlegen, weil die Anmeldebescheinigungen noch nicht ausgestellt waren. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 4.7…
…Rechtskraft erstreckt sich auf den bescheidmäßigen Willensakt der Behörde, also auf den Spruch des Bescheides, als den Abspruch über die verwaltungsrechtliche Angelegenheit auf Grund des von der Behörde angenommenen Sachverhaltes und der im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides geltenden Rechtslage. Die Rechtskraftwirkung (damit das Wiederholungsverbot…
…verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden (siehe Bichler, "Ne bis in idem" - Das Problem der Rechtskraft im Abgabenverfahren, ÖStZ 1995, 233). Ist ein Bescheid formell rechtskräftig geworden, so…
…mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache…
…mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache…
…bereits rechtskräftig über die gegenständliche Sache entschieden worden wäre, eine weitere Entscheidung nicht in Betracht käme. Der Begriff "res iudicata" (entschiedene Sache) ist wie jener der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" ein Ausfluss des Grundsatzes "ne bis idem", einer der grundlegenden Säulen der österreichischen Verfahrensrechtsordnungen und somit…
…1987, B 605/85, VwGH 30.1.1991, 90/13/0043) und ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Das Finanzamt hat aus den oben dargelegten Gründen die gegenständlich angefochtenen Bescheide in rechtswidriger Weise erlassen, weswegen spruchgemäß zu entscheiden war. Graz, am 25…
…verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden (siehe Bichler, "Ne bis in idem" - Das Problem der Rechtskraft im Abgabenverfahren, ÖStZ 1995, 233). Ist ein Bescheid formell rechtskräftig geworden, so…
…30.1.1991, 90/13/0043) und ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Der Umstand, dass im Erstverfahren in den festgesetzten Bescheiden die Bemessungsgrundlage nicht angeführt wurde, hat keinen Einfluss darauf, dass der Gegenstand in beiden Bescheidausfertigungen ident war. Das lässt sich…
…Bescheides mittels Berufungsvorentscheidung handelt es sich um eine meritorische Entscheidung mit der Rechtsfolge, dass res iudicata (entschiedene Sache) vorliegt und in dieser Sache keine weitere Entscheidung mehr ergehen darf. Der Begriff "res iudicata" ist wie jener der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" ein Ausfluss des Grundsatzes "ne…
…Bescheides mittels Berufungsvorentscheidung handelt es sich um eine meritorische Entscheidung mit der Rechtsfolge, dass res iudicata (entschiedene Sache) vorliegt und in dieser Sache keine weitere Entscheidung mehr ergehen darf. Der Begriff "res iudicata" ist wie jener der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" ein Ausfluss des Grundsatzes "ne…
…wird die von der Abgabenbehörde ex officio zu beachtende Bindungswirkung unter Missachtung des Grundsatzes "ne bis in idem" verletzt. Der Grundsatz "ne bis in idem" - dieser zählt zu den grundlegenden Säulen der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar…
…den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung und ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…
…verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden (siehe Bichler, "Ne bis in idem" -Das Problem der Rechtskraft im Abgabenverfahren, ÖstZ 1995,233). Ist ein Bescheid formell rechtskräftig geworden, so…
…mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus) steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache…
…Rechtskraft erstreckt sich auf den bescheidmäßigen Willensakt der Behörde, also auf den Spruch des Bescheides, als den Abspruch über die verwaltungsrechtliche Angelegenheit auf Grund des von der Behörde angenommenen Sachverhaltes und der im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides geltenden Rechtslage. Die Rechtskraftwirkung (damit das Wiederholungsverbot…
…Haftungsbescheid vom 21. Dezember 2004. Diese nun eingereichte dritte Berufung gegen einen Haftungsbescheid, über den bereits rechtskräftig abgesprochen worden sei, sei wegen der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" genauso unzulässig wie die zweite Berufung vom 25. Mai 2007 gegen den Haftungsbescheid vom 21. Dezember 2004. Der Grundsatz…
…erlassenen Bescheid eingebracht wurde, gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist u.a. dann unzulässig, wenn die Abgabenbehörde in ein und derselben Sache bereits einmal rechtskräftig entschieden hat. Die mit der Rechtskraftwirkung von Bescheiden verbundene…
…verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden (siehe Bichler, "Ne bis in idem" - Das Problem der Rechtskraft im Abgabenverfahren, ÖStZ 1995, 233). Ist ein Bescheid formell rechtskräftig geworden, so…
…Die Bescheidwirkungen treten unabhängig davon ein, ob die Bescheide richtig sind oder nicht (VwGH 19.12.1996, 96/16/0145). Der Grundsatz "ne bis in idem" - dieser zählt zu den grundlegenden Säulen der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden…