…übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid wurde als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005 vom 21. Juni 2006. Mit Schreiben vom 10. Juli…
… 295a BAO interpretiert werden, der eine Bescheidänderung über die Rechtskraft hinaus ermöglichen würde. Im gegenständlichen Fall wurde der genannte Optionsantrag vom 20. April 2007 am 23. April 2007 eingebracht und damit nach Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides vom 27. Juni 2006. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren (betreffend Einkommensteuerveranlagung für 1989) abschließenden Bescheides (vom 07.05.1997) eingebracht worden. Mit Schriftsatz vom 22. Oktober 2008 erhob der Bw gegen diesen Bescheid Berufung, beantragte zugleich die Erlassung eines gemäß § 295 BAO abgeleiteten Einkommensteuerbescheides für 1989 und…
…Gesetzen oder Verordnungen) normierten Rückwirkungstatbestand iSd § 295a BAO zu begründen vermag. Dies bedeutet, dass mit dem Eintritt der Rechtskraft des jeweiligen Einkommensteuerbescheides das Abgabenverfahren abgeschlossen ist und nur bei Vorliegen der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen (siehe Abschnitt 7 der BAO, "Rechtsschutz", dort insbesondere §§ 293 - 310) neu aufgerollt…
…EStG nicht mehr auf eine Einnahmen- Ausgabenrechnung übergegangen werden dürfe (Aktenvermerk vom 23.3.2002 im Einkommensteuerakt des Finanzamtes betreffend das Jahr 1999). Über die Berufung wurde erwogen: Der Antrag auf Betriebsausgabenpauschalierung gemäß § 17 Abs 1 EStG darf bis zur Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides zurückgenommen werden…
…Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides nachgereicht wurde, wies das Finanzamt diesen Antrag als verspätet zurück. Im Hinblick auf die obigen Ausführungen wäre für den Fall, dass das Finanzamt die Auffassung vertritt, dass der Antrag verspätet eingereicht wurde, die Selbstberechnung objektiv rechtswidrig und damit unrichtig im Sinne des…
…nur bis zum Eintritt der Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides zulässig sei (innerhalb der offenen Berufungsfrist gemäß § 245 BAO). Mit einem weiteren Bescheid vom 27.5.2011 wies das Finanzamt den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 28.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung…
…nur bis zum Eintritt der Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides zulässig sei (innerhalb der offenen Berufungsfrist gemäß § 245 BAO). Mit einem weiteren Bescheid vom 27.5.2011 wies das Finanzamt den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 22.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung…
…Fall wurde nicht bestritten, dass die formelle Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für 1989 vom 18. April 1997 bereits im Jahr 1997 eingetreten ist. Daraus ergibt sich, dass der nunmehr am 14. Juli 2008 eingebrachte Wiederaufnahmeantrag (vom 9. Juli 2008) nicht innerhalb der Fünfjahresfrist des § 304 lit…
…Fall wurde nicht bestritten, dass die formelle Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für 1989 vom 25. April 1997 bereits im Jahr 1997 eingetreten ist. Daraus ergibt sich, dass der nunmehr am 7. Juli 2008 eingebrachte Wiederaufnahmeantrag (vom 4. Juli 2008) nicht innerhalb der Fünfjahresfrist des § 304 lit…
…erlassen hätte. Als zwingendes Ergebnis des Rechtsmittelverfahrens gegen die nichtigen Bescheide wären somit neue abgeleitete Bescheide zu erlassen. Auch aus diesem Grund könne gemäß § 209a BAO keine Verjährung eingetreten sein, da der Einkommensteuerbescheid 1989 indirekt von der Erledigung der Berufung abhängig gewesen sei. Jede andere…
…Fall wurde nicht bestritten, dass die formelle Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für 1989 vom 18. April 1997 bereits im Jahr 1997 eingetreten ist. Daraus ergibt sich, dass der nunmehr am 14. Juli 2008 eingebrachte Wiederaufnahmeantrag (vom 9. Juli 2008) nicht innerhalb der Fünfjahresfrist des § 304 lit…
…Fall wurde nicht bestritten, dass die formelle Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für 1989 vom 22. Mai 1997 bereits im Jahr 1997 eingetreten ist. Daraus ergibt sich, dass der nunmehr am 14. Juli 2008 eingebrachte Wiederaufnahmeantrag (vom 11. Juli 2008) nicht innerhalb der Fünfjahresfrist des § 304 lit…
…Fall wurde nicht bestritten, dass die formelle Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für 1989 vom 8. August 1997 bereits im Jahr 1997 eingetreten ist. Daraus ergibt sich, dass der nunmehr am 12. August 2008 eingebrachte Wiederaufnahmeantrag (vom 11. August 2008) nicht innerhalb der Fünfjahresfrist des § 304 lit…
…begründen, jeder für sich mit Berufung bekämpfbar sind und unabhängig voneinander der Rechtskraft teilhaftig werden können. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies nun, dass insoweit in der vorliegenden Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid inhaltliche Rechtswidrigkeiten des mit dem gleichzeitig erlassenen Einkommensteuerbescheid festgesetzten Nachforderungsbetrages bekämpft werden, die…
…zu ergehen, ohne dass eine Abänderung des ursprünglichen - wirkungslos gewordenen - Zinsenbescheides zu erfolgen hat (VwGH 28.05.2009, 2006/15/0316). Daher erweist sich auch der Hinweis auf die mangelnde Rechtskraft des Stammabgabenbescheides als nicht zielführend. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 4…
…Im gegenständlichen Fall wurde nicht bestritten, dass die formelle Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides 1989 vom 29. April 1997 bereits im Jahr 1997 eingetreten ist. Daraus ergibt sich, dass der nunmehr am 9. August 2008 eingebrachte Wiederaufnahmeantrag nicht innerhalb der Fünfjahresfrist des § 304 lit b BAO eingebracht…
…BAO gestellte Wiederaufnahmeanträge). Im gegenständlichen Fall wurde nicht bestritten, dass die formelle Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides 1989 vom 14. Oktober 1997 bereits im Jahr 1997 eingetreten ist. Daraus ergibt sich, dass der nunmehr am 9. Juli 2008 eingebrachte Wiederaufnahmeantrag nicht innerhalb der Fünfjahresfrist des § 304 lit…
…BAO gestellte Wiederaufnahmeanträge). Im gegenständlichen Fall wurde nicht bestritten, dass die formelle Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides 1989 vom 15. Jänner 1999 bereits im Jahr 1999 eingetreten ist. Daraus ergibt sich, dass der nunmehr am 30. Juli 2008 eingebrachte Wiederaufnahmeantrag nicht innerhalb der Fünfjahresfrist des § 304 lit…
…BAO gestellte Wiederaufnahmeanträge). Im gegenständlichen Fall wurde nicht bestritten, dass die formelle Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides 1989 vom 23. April 1997 bereits im Jahr 1997 eingetreten ist. Daraus ergibt sich, dass der nunmehr am 15. Juli 2008 eingebrachte Wiederaufnahmeantrag nicht innerhalb der Fünfjahresfrist des § 304 lit…