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UFSL RV/0014-L/09Berichtigung von Rechenfehlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 16. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 17. November 2008 betreffend Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2006 gemäß § 293 BAO entschieden: Der Bescheid betreffend vom 17. November 2008 betreffend Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2006 gemäß…

UFSW RV/4007-W/10Anspruchszinsen; keine Berücksichtigung einer unter der Bagatellgrenze liegenden Gutschriftsverzinsung aus einem Vorbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2011

…zu Recht erfolgt. Wie die Anspruchszinsen zu rechnen seien, sei klar im § 205 BAO geregelt. Eine davon abweichende Rechenmethode sei nicht zulässig. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag vom 13. Dezember 2010 beantragte die Bw. die Gutschrift der zu viel berechneten Zinsen. Es werde darauf hingewiesen…

UFSL RV/1256-L/09Vergütung von Erdgasabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2010

…2 Erdgasabgabegesetz zu berechnen, da sie nicht gemessen werden könnten. Bestimmte Methoden seien dafür zulässig. Den Anforderungen an wissenschaftlich begründete Rechenmethoden würden nur die Brennstoffmehraufwandmethode, die CENELEC-Methode (Methode PG), die Methode des tatsächlichen Wirkungsgrades und die 44%-Methode entsprechen. Bereits in der Entscheidung vom…

UFSW RV/0674-W/08"Großmutterzuschuss" zur Vermeidung des Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2012Teil 1/2

…Berücksichtigung" des (faktisch nicht existenten) Substanzwertes, dass dieser nicht anzusetzen ist. Auch die im Unternehmensbewertungsverfahren übliche Methode "Ertragswert+Wert des nicht zur Ertragserwirtschaftung benötigten Vermögens" berücksichtigt den Substanzwert, aber eben mit einer anderen Rechenmethode, als das Wr. Verfahren. 4. Kommentarverweis Schwarzinger/Wiesner Das Finanzamt ignoriert…

UFSL RV/0612-L/04Bewertung von Grund und Boden einer Betriebsliegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2010Teil 2/3

…so muss doch der Finanz klar sein, dass bei der Anwendung des leges artis Ertragswertverfahren laut Rechenmethoden des Zweitgutachters ein noch wesentlich geringerer Ertragswert und in Folge ein noch geringerer Verkehrswert als Ereignis da steht. Da kann ich der Finanzargumentation überhaupt nicht mehr folgen. 5…

UFSW RV/0328-W/06Vernichtung von Grundaufzeichnungen wie Bonierungseingaben; Einsatz von statistischen Methoden zur Überprüfung der Plausibilität von Tageslosungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.03.2009Teil 4/7

…Lokale zusammen um den Faktor ca 2,5 höher als die errechneten Abweichungen für die einzelnen Lokale. Ungeachtet des Umstands, dass die Rechenmethode der Finanzverwaltung für Laien unverständlich und für namhafte Experten unangemessen ist, entpuppen sich die Ergebnisse als jeglicher Lebenserfahrung und Logik widersprechend. 11…

UFSF RV/0371-F/02Teilwertabschreibung von Wasserkraftwerken infolge der Strommarktliberalisierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2004Teil 1/2

…ermitteln würde, habe die Abgabenbehörde eine betriebswirtschaftlich ungeeignete statische Rechenmethode im Sinne einer "Kostenvergleichsmethode" gewählt und könne somit nur zu falschen Ergebnissen kommen. Wenn man den wirtschaftlichen Wert eines Wirtschaftsgutes aus den zukünftig erzielbaren Einnahmen (abzüglich Ausgaben) errechne und den bisherigen (fortgeschriebenen) Anschaffungs- und Herstellungskosten…

UFSL RV/0066-L/04Schätzung bei Aufzeichnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006Teil 4/4

gehabt. Im Falle einer Stattgabe hinsichtlich der landwirtschaftlichen Einkünfte sind die Einnahmen aus der Vermietung des Ackers an H. antragsgemäß den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen. In der Folge wurde der Bw. die Stellungnahme des Betriebsprüfers zur Vorhaltsbeantwortung zur Kenntnis gebracht und nahm diese…

UFSW RV/1665-W/06Das Kartenspiel Pai Gow Poker unterliegt wie das Kartenpokerspiel infolge seiner Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007Teil 4/5

10.4. Aufsatz über "Bluffen beim Pokerspiel" von Prof. Dr. W.A. Wagenaar, Reichsuniversität in Leiden, Niederlande "Bluffen beim Pokerspiel". In diesem Aufsatz wird der Schluss gezogen, "dass das Bluffen beim Poker unter manchen Umständen zum Gewinn führen kann, sofern dieses gekonnt durchgeführt wird. Die…