…und auch immer wieder Rückzahlungen gegeben, wie dem aktenkundigen Ausdruck des Verrechnungskontos entnommen werden könne. Die BP setze die von der Judikatur entwickelten Merkmale des fehlenden Rückzahlungswillens bzw. der bereits eindeutigen Uneinbringlichkeit ausschließlich mit der Frage der Fremdüblichkeit gleich. Bei dieser Argumentation werde allerdings vergessen…
…durch das Anerkenntnis des Herrn A.B. zum Ausdruck kommenden Rückzahlungswillen sämtliche anderen Umstände gegen eine Darlehensgewährung und für eine sofortige Vermögensverminderung auf Ebene der GmbH im Zeitpunkt der Entnahmen. Der Masseverwalter leitet das Vorliegen eines Kredites daraus ab, dass die Entnahmen als Verbindlichkeiten gegenüber…
…Verzichts eine verdeckte Ausschüttung vor, für welche Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge abzuziehen ist. Der fehlende Rückzahlungswille des Schuldners alleine führt nicht zum Wegfall der Verbindlichkeit und daher auch nicht zu einer verdeckten Ausschüttung. Ebenso kann der Umstand, dass der Schuldner nachträglich in…
…d dargestellten Fremdunüblichkeiten und Nichterfüllung der Kriterien Publizität und Klarheit steuerlich als Darlehensgewährungen anerkannt, weil Rückzahlungswille und eine - für eine fremdübliche Darlehensgewährung hinreichende - Bonität des Gesellschafter-Geschäftsführers vorhanden waren. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse werden die streitgegenständlichen Vorgänge vom 29. Mai 2006 bis zum 24…
…sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Die Ursache ist aufgrund eines Fremdvergleiches zu ermitteln. Ob die Annahme, dass dem Gesellschafter der Rückzahlungswille hinsichtlich der ihm gegenüber von der Gesellschaft geleisteten Zahlungen fehle, berechtigt ist, hängt vom Gesamtbild der jeweils im Einzelfall gegebenen…
…Dies hätte zur Konsequenz, dass dann der Gesellschafter, dem seitens der Finanzverwaltung "mangelnder Rückzahlungswille" unterstellt wird, auch tatsächlich die Ausschüttung erhält für die ihm ja die KESt von der BP vorgeschrieben wird. Wenn nun aber, wie im gegenständlichen Fall kein (ausreichender) Bilanzgewinn vorliegt und trotzdem…
…angenommen werden, zumal auch der Verwaltungsgerichtshof klarstellte, dass ein lediglich fehlender Rückzahlungswille sowie mangelnde Rückzahlungsmöglichkeiten noch keine Berechtigung darstellen, eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen, wobei der Rückzahlungswille aber im gegenständlichen Fall ohnedies durch die Leistung der Einlage dokumentiert ist. Da die Kapitalertragsteuer gemäß § 97 Abs. 1…
…2008/15/0167 - ausgesprochen, dass sogar ein später erfolgter Wegfall des Rückzahlungswillens oder eine nachträgliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Gesellschafters bis zu einer möglichen Uneinbringlichkeit der Forderung für sich allein genommen, also ohne ausdrücklichen oder stillschweigenden Verzicht der Gesellschaft auf die Durchsetzung der Forderung…
…vom Gesellschafter an die Gesellschaft möglich und auch gewollt ist, steht außer Frage. Das bloße Aufgeben des Rückzahlungswillens bzw. auch aus einer nicht auf fremdübliche Weise erfolgten Darlehensprolongation lässt sich noch kein Verzicht auf die Einbringung ableiten, sodass noch keine verdeckte Ausschüttung angenommen werden kann …
…Ansicht der Gesellschaft einer tatsächlichen aufrechten Verbindlichkeit des Gesellschafters entspricht. Solange dies der Fall ist, führt auch der spätere Wegfall des Rückzahlungswillens des Gesellschafters oder die Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage - für sich genommen, d.h. ohne ausdrücklichen oder stillschweigenden Verzicht der Gesellschaft auf die Durchsetzung…
…auszugleichen. Dafür spricht, dass er eine mit einem Organ der Amtspartei sogenannte "Vereinbarung", die zwar per se noch keine rechtlichen Folgen auslöst, aber doch Indiz für einen aufrechten Rückzahlungswillen einer Forderung ist, nicht eingehalten hat. Wie bereits in der Berufungsentscheidung vom 4. Mai 2004 festgestellt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Masseverwalter Dr. Werner Stolarz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 19. Dezember 2003 betreffend Rückzahlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und die in der Umsatzsteuervoranmeldung für November 2003 in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 5. September 2003 betreffend Rückzahlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kittinger und die weiteren Mitglieder Helmut Hummel, KomzlR Gottfried Hochhauser und Herbert Biesenberger über die Berufung des Bw., vertreten durch den Sachwalter Mag. Michael Steininger, Rechtsanwalt, 3100 St. Pölten, Schießstattring 35, vom 8. Jänner 2004 gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, KommRat Heinz Grahammer und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn am 27.11.2003 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Martin Winkel,, gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, ADR, vertreten durch Mag. Hans Bruckberger, 1050 Wien, Mittersteig 10/5, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 12. Jänner 2007 zu ErfNr.xxx.xxx/2004 betreffend Abweisung eines Antrages gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Lennart Binder LL.M., Rechtsanwalt, 1030 Wien, Rochusgasse 2/12, vom 2. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 5. Mai 2009 betreffend Rückzahlung (§ 239 BAO) und…