…gleichen Tag erfolgten, späteren Schritt wurde dann der Teilbetrieb "M-Werk" von der X-GmbH in die O-GmbH eingebracht. Die vom FA vermeintlich erblickte Rückwirkungsfiktion konnte in diesem Fall jedoch aus den oben dargelegten Gründen nicht zur Anwendung gelangen. Da am 27. November 1998…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Johann Hanel, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 1150 Wien, Goldschlagstraße 8, vom 20. Februar 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 6. Februar 2009 betreffend Anspruchszinsen 2003 und 2004 (§ 205 BAO) entschieden…
…€ 0,49 | 15.462,93 € | | 145.239,51 € Im Steuerrecht gilt der Grundsatz des Rückwirkungsverbotes soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung besteht. Bei einem Zusammenschluss nach Artikel IV UmgrStG gilt die Rückwirkungsfiktion für die Gewinnbeteiligung sowohl für die Zusammenschlusspartner…
…das eingebrachte Vermögen beziehen, und in weiterer Folge als solche Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 18 Abs. 3 UmgrStG zu qualifizieren, die von der Rückwirkungsfiktion des § 14 Abs. 2 UmgrStG ausgenommen sind. Dem Vorbringen, die Bezüge seien unter Hinweis auf die Ausführungen von Schwarzinger/ Wiesner, Umgründungssteuerleitfaden, Auflage 1994…
…März 2000 nur die berufungswerbende OEG, nicht nur aus handelsrechtlicher, sondern auch aus umsatzsteuerlicher Sicht. Da das Umsatzsteuerrecht keine Rückwirkungsfiktion vorsieht, kann folglich der Übergang der umsatzsteuerlichen Zurechnung der der OEG zurechenbaren Umsätze zur KG frühestens mit dem Tag erfolgen, an dem der Zusammenschlussvertrag abgeschlossen…
…UmgrStG bestimmt, dass Rechtsbeziehungen des Einbringenden zur übernehmenden Körperschaft im Zusammenhang mit einer Beschäftigung von der Rückwirkungsfiktion ausgenommen sind. Im Berufungsfall wurden den nunmehrigen Geschäftsführern für ihre Tätigkeit gewinnabhängige Vergütungen gewährt und zwar sowohl für die Zeit vor als auch nach Gründung der Gesellschaft. Diese…
… 9 Abs. 5 dritter Satz KStG 1988 hat zur Folge, dass die Rückwirkungsfiktionen des UmgrStG auch bei der Beurteilung des Zeitpunktes des Beteiligungserwerbs gelten und damit die finanzielle Verbindung im Sinne des § 9 Abs. 4 KStG 1988 rückwirkend durch Umgründungsmaßnahmen hergestellt werden kann (Hohenwarter/Staringer…
…beitragen. Für die Beurteilung der Tatbestandsvoraussetzung der Übertragung eines Betriebes nach dem Konditionalsatz des § 7 Abs. 1 Z. 1 UmgrStG kann die Rückwirkungsfiktion des § 8 Abs. 3 UmgrStG noch nicht greifen; diese Tatbestandsvoraussetzung muss daher zum Zeitpunkt des gesellschaftsrechtlichen Umwandlungs- und Übertragungsaktes real verwirklicht werden…
…genannten Höhe von 180.000,00 ATS, ebenso wie die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge in der richtig genannten Höhe von 93.763,71 ATS, von der Rückwirkungsfiktion ausgenommen. Diese Beträge sind demnach auch nicht den Einkünften der wesentlich beteiligten Gesellschafterin nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG…
…zwischen dem Bw. und der Z. GmbH bestehenden Pachtvertrages war aber nicht möglich, da dieses Pachtverhältnis außerhalb des Umgründungsvorganges lag und daher von der Rückwirkungsfiktion des UmgrStG nicht erfasst war. Eine Änderung bzw. Begründung der Bestandverhältnisse in der vom Bw. nunmehr dargestellten Form, nämlich Vermietung…
…Vertriebs GesmbH aufgenommen hatte. Diese Darlehen wurde per 29.5.2000 an die XX International ... GesmbH & Co KG (geprüfte Unternehmen) überbunden. Die Kreditaufnahme fällt allerdings nicht unter die mit § 16 Abs 5 Z 1 UmgrStG verbundene Rückwirkungsfiktion, sondern unter die allgemeine Rückwirkung gem. § 25 Abs…
…Grundsätzlich wandeln sich laut Umgründungssteuerrecht Entnahmen, die nicht rückbezogen werden, auf Grund der Rückwirkungsfiktion in eine Kreditaufnahme des Einbringenden und damit in eine Verrechnungsforderung der übernehmenden Kapitalgesellschaft gegen den Einbringenden. Bis 31.12.2008 bestand die Möglichkeit für die NameBw. GmbH ein Darlehen an Mag…
…werde verwiesen. Dadurch gebe es keinen Übergang des Betriebes auf den Bw., keine Rückwirkungsfiktion und auch keine Gesamtrechtsnachfolge. Der Verlust des Jahres 2005 sei somit im Rahmen der B-GmbH erzielt worden. Die erklärten Einkünfte aus Gewerbebetrieb für 2005 würden daher um die Einkünfte aus…
…Für den Rückwirkungszeitraum 1. März 2001 bis 31. August 2001 wird die Werbeabgabe bei der B-AG festgestellt (Rückwirkungsfiktion). Die Verbindlichkeiten Werbeabgabe - Finanzamt werden passiviert. [Grafik] [Grafik] In der Folge erließ das Finanzamt ABC am 14. Juni 2005 einen Werbeabgabebescheid 2002 und setze die Werbeabgabe…
…Werbeabgabe für den Zeitraum 1. Juni 2000 bis 31. August 2001 (keine Rückwirkungsfiktion bei der Werbeabgabe im Rahmen der erfolgten Umgründungen) lt. nachfolgender Berechnung fest. Flugblätter: Das geprüfte Unternehmen lässt (wenn auch im geringen Ausmaß) Flugblätter über ausgewählte Produkte verteilen. Für die Schaltung ihrer Produkte…
…der Einbringende dadurch in der Hand, über die Zurechnung von bereits erwirtschafteten Einkünften im Rahmen des nach § 13 offenstehenden Gestaltungsspielraumes zu entscheiden. Im Bereich der Verkehrsteuern sowie im Zivilrecht fehlt es demgegenüber an einer vergleichbaren Rückwirkungsfiktion (Helbich/Wiesner/Bruckner, Handbuch der Umgründungen, Band B, Rz…
…1 UmgrStG die Möglichkeit, den Einbringungsvorgang mit ertragsteuerlicher Wirkung auf einen Stichtag vor Unterfertigung des Einbringungsvertrages zurückzubeziehen. Mit dieser Rückwirkungsfiktion wird eine Ausnahme vom Grundsatz der steuerrechtlichen Unbeachtlichkeit rückwirkender Vereinbarungen normiert. Die Rückwirkungsfiktion des § 13 Abs. 1 hat nur für den Bereich der Ertragsteuern Gültigkeit…
…der Einbringende dadurch in der Hand, über die Zurechnung von bereits erwirtschafteten Einkünften im Rahmen des nach § 13 offenstehenden Gestaltungsspielraumes zu entscheiden. Im Bereich der Verkehrsteuern sowie im Zivilrecht fehlt es demgegenüber an einer vergleichbaren Rückwirkungsfiktion (Helbich/Wiesner/Bruckner, Handbuch der Umgründungen, Band B, Rz…
…90% der Anteile an der KG nach Einbringung, ausgeschlossen ist. Die implizit durch die Rückwirkungsfiktion unterstellte Entnahme von begünstigt besteuerten "Vor-Einbringungsgewinnen" ist somit im konkreten Fall rein fiktiv und bar jeglicher wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und Grundlagen. Vielmehr ist die Rückführung des aufgenommenen Kredites nur über…
…Verjährung zu sehen, sondern eben in der Nachlasswirkung, die der Ausgleich und der Zwangsausgleich, im besonderen hier der Zahlungsplan mit sich bringen. Warum diese Wirkung durch die Rückwirkungsfiktion beseitigt werden soll, sei unerfindlich und nicht nachvollziehbar. Damit stehe eine klare gesetzliche Regelung, und zwar § 156…