…Rücknahme ab dem Zeitpunkt, zu dem die zurückgenommene Entscheidung ergangen ist. Eine begünstigende Entscheidung liegt jedenfalls dann vor, wenn sie ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt. Art. 8 ZK legt dem Wirtschaftsbeteiligten, der eine Genehmigung beantragt, die Pflicht auf, der entscheidenden…
…Wien vom 9. Juli 2001, GZ. aa, betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…vom 25. September 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 24. August 2009, Zl. 520000/00000/2009, betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung gem. Art. 8 Abs. 1 Zollkodex (ZK) in nichtöffentlicher Sitzung am 29. Jänner 2010 entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die…
…jeweiligen Antragsteller belastet. Dass auch der Zollkodex vom begünstigenden Charakter der verbindlichen Auskünfte nach Artikel 12 ZK ausgeht, ist daran zu erkennen, dass in Absatz 4 leg.cit. auf die Bestimmungen des Artikels 8 ZK (Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung) verwiesen wird. Die Bf. hat in…
…zu verweisen, dass der Zollkodex in seinen Artikeln 8 und 9 die amtswegige Rücknahme und den Widerruf von begünstigenden Entscheidungen - ohne die Festlegung irgendwelcher Verjährungsfristen - regelt. Belastende Entscheidungen werden dagegen sonderbarerweise nicht erwähnt und ist ein Verweis zur Anwendung nationalen Rechts ebenfalls nicht gegeben. In…
…zu verweisen, dass der Zollkodex in seinen Artikeln 8 und 9 die amtswegige Rücknahme und den Widerruf von begünstigenden Entscheidungen - ohne die Festlegung irgendwelcher Verjährungsfristen - regelt. Belastende Entscheidungen werden dagegen sonderbarerweise nicht erwähnt und ist ein Verweis zur Anwendung nationalen Rechts ebenfalls nicht gegeben. In…
… 108 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der zwischen dem Tag der Entstehung der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung an Säumniszinsen ( § 80 ) angefallen wäre. Die Rücknahme der begünstigenden Entscheidung zur Überführung in das Zollverfahren der aktiven Veredelung im vereinfachten Verfahren…
…wird eine begünstigende Entscheidung zurückgenommen, wenn sie aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen ergangen ist und - dem Antragsteller die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Tatsachen bekannt war oder vernünftigerweise hätte bekannt sein müssen und - sie aufgrund der richtigen und vollständigen Tatsachen nicht hätte ergehen dürfen. Die Rücknahme…
… 87 Abs. 1 ZollR-DG in den dort näher angeführten Fällen mit gesonderter Entscheidung (§ 185 BAO). Gemäß Art. 8 Abs. 1 ZK wird eine begünstigende Entscheidung zurückgenommen, wenn sie auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen ergangen ist und dem Antragsteller die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der…
…zu Unrecht erlassenen/erstatteten Abgabenschuld erfolg(e) nach Art 220." Dem kann nicht gefolgt werden, da Art 242 ZK mit den Bestimmungen über die Rücknahme oder den Widerruf (begünstigender) Entscheidungen gem Art 8 oder 9 ZK vergleichbar ist, auf die zurückzugreifen aber nicht erforderlich sei…
…welchen ein zunächst vorliegender Grundlagenbescheid als begünstigende Entscheidung mit ex tunc-Wirkung gemäß Artikel 8 ZK zurückgenommen wird. Zollschuldbegründend im Sinne der genannten Norm kann wie oben ausgeführt vielmehr z.B. auch der Umstand sein, dass es zu einer fehlerhaften Überführung in den zollrechtlich freien…
…des Antrags auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 31…
…die Rechtsache zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückzuverweisen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 275 BAO hat die Abgabenbehörde dem Berufungswerber die Behebung inhaltlicher Mängel mit dem Hinweis aufzutragen, dass die Berufung nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessen Frist als…
…ausgeschlossen ist - bis zur Rechtskraft der diesbezüglichen Entscheidung von der Partei zurücknehmbar (etwa VwGH 28.5.1997, 94/13/0273). Die Zurücknahme kann auch noch im Berufungsverfahren erfolgen (Stoll, BAO, 2915). Wenn ein Bescheid über einen Antrag abspricht und eben dieser Antrag in der Folge…
…habe. Mit Bescheid vom 11. Jänner 2007 hob das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid 2004 gemäß § 299 BAO auf und erließ einen neuen Sachbescheid, in dem es die Einkommensteuer 2004 in der Höhe von € -229,41 festsetzte. Ebenfalls mit Bescheid vom 11. Jänner 2007 setzte das…
…des Antrags auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 14…
…2007 als unbegründet abgewiesen wurde, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 23. August 2010 stellte der Berufungsführer einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2007. Dieser Antrag wurde vom Finanzamt Bregenz mittels Bescheid vom 8. September 2010 als unbegründet…
…Umsatzsteuerbescheid fehlen gänzlich. Entspricht eine Berufung nicht den im § 250 Abs. 1 BAO umschriebenen Erfordernissen, so hat die Abgabenbehörde gemäß § 275 BAO dem Berufungswerber die Behebung der inhaltlichen Mängel mit dem Hinweis aufzutragen, dass die Berufung nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen Frist…
…auf Zurücknahme des Antrags auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 20…
…Sinne des Artikels 234 ZK, die unter Umständen zu einem Erlöschen der Zollschuld geführt haben könnten, vorgelegt hat. Abschließend wird der Einwand, durch die Verarbeitung der veredelten Erzeugnisse im Drittland wäre keine Zollschuld entstanden, widerlegt. Gegen diese Entscheidung brachte die Bf. mit Schreiben vom 22…