…bezog. Er war dabei nach dem FSVG (Freiberuflersozialversicherungsgesetz) versicherungspflichtig. Die Rückerstattung erfolgte, weil der Bw. aufgrund zweier Dienstverhältnisse die Höchstbeitragsgrundlage überschritten hatte. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 25 Abs. 1 Z. 3 lit. d EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen…
…auf die Pflichtbeiträge nicht abgezogen, sondern es haben im Gegenteil die Sozialversicherungsbeiträge die "gesetzliche Steuer" vermindert, da die Sozialversicherungsbeiträge wie die übrigen Werbungskosten von den Bruttoeinkünften abzuziehen sind, sodass nur der nach Abzug der Werbungskosten verbleibende Betrag versteuert wird. Fallen nun durch die Rückerstattung nachträglich…
…Abs. 1 Z 3 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige - sofern im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind - zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2, 3, 5, 6, 7 oder 8 zugeflossen sind. Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen zählen daher zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit…
…die SVA der Bauern stehen in keinem Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis des Bw, sondern beruhen darauf, dass er Betriebsführer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist. Gemäß § 25 Abs. 1 Zi 3 lit. d sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gegeben, wenn Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen vorliegen,die…
…worden. Da die eingezahlten Pensionsversicherungsbeiträge für die Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden könnten, sei nicht nachvollziehbar, dass die zuviel einbezahlten Beiträge bei der Rückerstattung erneut versteuert würden. Die Berufung wurde vom Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung datiert vom 13…
…zur Gänze steuerpflichtige Rückzahlung von Pflichtbeiträgen nach § 25 Abs.1 Z.3 lit.d EStG vorliegt, die nach Maßgabe des § 41 Abs.4 letzter Satz EStG zu besteuern ist. Über die Berufung wurde erwogen: Nach dem Verfahrensergebnis war folgender Sachverhalt steuerlich zu beurteilen: Der Bw…
…Berufung bezeichnet) wiederholte die Bw ihr Begehren auf Rückerstattung von 10 % der bezahlten Sozialversicherung. In ihrem Fall seien zusätzlich zu den 6,38 € auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses vom 2.12.2002 bis 31.12.2002 bei der A 51,05 € als Negativsteuer rückzuerstatten…
…dass für den Fall der Rückerstattung von Pflichtbeiträgen an einen Arzt, der auf Grund seiner ärztlichen Tätigkeit ausschließlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt, zwar kein Lohnzettel auszustellen ist, die betreffenden Rückzahlungen jedoch sehr wohl im Jahr der Zahlung im Rahmen der selbständigen Einkünfte als Betriebseinnahmen…
…Pflichtbeiträge: ASVG-Beitragsgrundlage ATS 332.480,-- und ATS 56.860,-- ASVG-Sonderbeitragsgrundlage, GSVG-Beitragsgrundlage ATS 143.928,-- und BSVG-Beitragsgrundlage ATS 153.768,--. Da im Beitragszeitraum 1998 durch die Mehrfachversicherung des Bw. die Höchstbeitragsgrundlage von ATS 588.000,-- überschritten worden war, erstattete die Sozialversicherungsanstalt der…
…(Rückerstattung von Pflichtbeiträgen in Höhe von € 1.288,11 brutto) ausgestellt wurde. Am 31. Jänner 2008 brachte der Bw. einen Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 ein, und erließ das Finanzamt in weiterer Folge einen entsprechenden Sachescheid. Der beantragte Alleinverdienerabsetzbetrag blieb…
…ausländisches Dienstverhältnis zurückzuführen sei und die über seinen Antrag hin vom Sozialversicherungsträger rückgezahlten Pflichtbeiträge aus diesem Grunde in Österreich nicht steuerbar bzw. zur Gänze im Rahmen des Progressionsvorbehaltes (wie die ausländischen Einkünfte selbst) zu berücksichtigen seien. Demgegenüber vertritt das Finanzamt (in der Berufungsvorentscheidung) die Meinung…
…der ausgezahlten Bezüge als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 leg. cit. auszuweisen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Lohnzettels ist ein Zahlungsvorgang. Diese erstatteten Pflichtbeiträge stellen als rückgängig gemachte Werbungskosten steuerpflichtige Einkünfte dar. Zu steuerpflichtigen Einnahmen im Sinne des § 15 EStG führt auch eine Rückerstattung…
…Rückzahlung von Pflichtbeiträgen", und Tz 9; Doralt, EStG, 12. Lieferung, § 25 Tz 64/1; Sailer/Bernold/Mertens, Die Lohnsteuer in Frage und Antwort, Ausgabe 2008, Seite 819, Frage 69/12 "Rückerstattung der ALV-Beiträge für ältere Arbeitnehmer" mit Hinweis auf die Information der Sozialversicherung unter…
…der sieben in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten zu subsumieren sei, gebe es keine rechtliche Grundlage für eine Besteuerung. Von Anfang an seien von Betriebsrat C speziell die Finanzämter B und A darauf hingewiesen worden, dass es sich allenfalls um öffentlich-rechtliche Pflichtbeiträge…
…seien, nicht gefolgt werden. Auch der Berufungswerber selbst widerspricht dieser Ansicht in seinem Schreiben vom 20.6.2012, Punkt 4., wenn er ausführt, "diese Fondbeiträge wurden vom Bruttogehalt einbehalten, sind Pflichtbeiträge und wurden vor der Rückerstattung nicht besteuert". Wenn die Beiträge vom Bruttogehalt einbehalten wurden…
…der sieben in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten zu subsumieren sei, gebe es keine rechtliche Grundlage für eine Besteuerung. Von Anfang an seien von Betriebsrat B speziell die Finanzämter C und A darauf hingewiesen worden, dass es sich allenfalls um öffentlich-rechtliche Pflichtbeiträge…
…der sieben in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten zu subsumieren sei, gebe es keine rechtliche Grundlage für eine Besteuerung. Von Anfang an seien von Betriebsrat B speziell die Finanzämter C und A darauf hingewiesen worden, dass es sich allenfalls um öffentlich-rechtliche Pflichtbeiträge…
…der sieben in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten zu subsumieren sei, gebe es keine rechtliche Grundlage für eine Besteuerung. Von Anfang an seien von Betriebsrat B speziell die Finanzämter C und A darauf hingewiesen worden, dass es sich allenfalls um öffentlich-rechtliche Pflichtbeiträge…
…der sieben in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten zu subsumieren sei, gebe es keine rechtliche Grundlage für eine Besteuerung. Von Anfang an seien von Betriebsrat A speziell die Finanzämter B und C darauf hingewiesen worden, dass es sich allenfalls um öffentlich-rechtliche Pflichtbeiträge…
…der sieben in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten zu subsumieren sei, gebe es keine rechtliche Grundlage für eine Besteuerung. Von Anfang an seien von Betriebsrat C speziell die Finanzämter B und A darauf hingewiesen worden, dass es sich allenfalls um öffentlich-rechtliche Pflichtbeiträge…