…mit sich bringen und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abzugsfähig sind. Die Ifabo war solange sie bestand eine Publikumsmesse mit einer Vielzahl von Ausstellern, bei denen auch der eine oder andere Software für Steuerberater oder für Buchhalter angeboten…
…auf interessierte Teilnehmer aus der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen abgestellt seien, sodass sie jeglicher Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich Interessierter entbehren würden; Computermessen in Form von Publikumsmessen, mit einer Vielzahl von Ausstellern, seien jedoch aufgrund der universellen Einsetzbarkeit dieses Werkzeuges für nahezu…
…nur für Angehörige der Berufsgruppe des Abgabepflichtigen, sondern von allgemeinem Interesse, ist die Anerkennung als Werbungskosten zu versagen.").Publikumsmessen sind für nahezu jedermann von Interesse. Der Besuch der folgenden Messe führt daher beim Berufungswerber nicht zu Werbungskosten: Die am 18. März 2006 stattgefundene Internationale Handwerksmesse…
…mit sich bringen und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abzugsfähig sind. Die Systems 2001 (offizieller Titel: "Internationale Fachmesse für Informationstechnologie, Telekommunikation und Neue Medien") war eine Publikumsmesse (150.000 Besucher) mit, wie der Berufungswerber richtig erwähnt, vielen Ausstellern…
…als Hersteller unter anderem von selbst fahrenden Arbeitsmaschinen im Bauwesen allgemein bekannt. Bei einer telefonisch durchgeführten Erörterung der gegenständlichen Berufung mit Fachbeamten des Finanzamtes wurde gegen eine steuerliche Anerkennung der Aufwendungen für die beiden Messebesuche eingewandt, dass beide Messen als Publikumsmessen bzw. Publikumsausstellungen anzusehen seien…