…und Errichtungskosten der Straßenanlagen mit den Grundstücksveräußerungen ist demgemäß zu verneinen. Unmaßgeblich ist es bei dieser Betrachtung, ob eine öffentliche Widmung besteht oder eine Privatstraße vorliegt. Anders verhält es sich hinsichtlich der Errichtung der Wasserversorgungs- und der Abwasserbeseitigungsanlagen. Nutznießer dieser Anlagen ist nicht die Allgemeinheit…
Es trifft auch nicht zu, dass die hoheitlich vorzuschreibenden Verkehrsflächenbeiträge bzw. die auf eine vorhandene bzw. zu errichtende Straße entfallenden Aufschließungs- bzw. Erhaltungsbeiträge nach dem oö. Raumordnungsgesetz unzulässigerweise in einen privatwirtschaftlichen Mantel gehüllt worden sind. Besagte Beiträge werden ja nur deswegen erhoben, weil eine für…
…Zusammenhang mit diesen Grundstücksumsätzen wird vom Gemeindeverband dann nur die Aufschließungsleistung (Kosten der Straße, Masseausgleich etc) zzgl Umsatzsteuer an den Käufer erbracht. Zur Aufschließung des Betriebsbaugebietes war es erforderlich, eine Privatstraße zu errichten, welche in die Bundesstraße mündet. Letztere musste ebenfalls verbreitert und ausgebaut werden…
…Stromversorgung) wurden Vorsteuern geltend gemacht. In Erläuterung zur Umsatzsteuererklärung wies der Berufungswerber darauf hin, dass die Erschließung des Betriebsbaugebietes nur in Form der Errichtung einer Privatstraße möglich war. Diese bildet einen Anschluss an die vorbeiführende Landesstraße und wird nur für Zu- und Abfahrten zum Betriebsbaugebiet…
…Betriebsgelände eines Betriebes gewerblicher Art). Festzuhalten ist weiters, dass ohne die straßenbauliche Maßnahme ein Zufahren nicht in der einem Betriebsgrundstück entsprechenden Weise gegeben wäre. Die Errichtung der Privatstraße steht im besonderen Interesse des Verbandes, weil durch diese Maßnahme das Betriebsbaugebiet überhaupt erst aufgeschlossen und somit…
…Berufungswerbers ausgeführt, weil die Straße für den Gemeingebrauch (unentgeltlich) zugänglich ist. Unmaßgeblich ist, ob eine öffentliche Widmung besteht oder ob eine Privatstraße vorliegt. Abschließend merkte der Prüfer an, dass die Erschließungsentgelte zur Gänze mit 20% weiterverrechnet worden sind. Es bestünde zwar eine Berichtungsmöglichkeit, aus verwaltungsökonomischen…
…Vorschreibungen versenden, mit denen Grundsteuer eingehoben werde. Die Vorschreibung für die Grundsteuer der Privatstraße würde der Bw aufgrund des angefochtenen Bescheides mit Bindungswirkung für andere Gebietskörperschaften als vertretungsbefugte Person erhalten und für die Erfüllung der Abgabenpflicht verantwortlich zeichnen, was die Exekution der Abgabenschuld inkludiere. Zwei…
…Privatzufahrt. In einem Telefonat vom 18. Februar 2005 gab die Gattin des Bw. bekannt, dass die Kosten in Höhe von 4.816,82 € ausschließlich die Privatstraße betroffen hätten. Diese sei ca. 40m lang und ca. 2,5m breit. Die gesamte Sanierung sei auf einer…
…erhalte keine Berechtigung, die errichteten Straßen zu benützen, da es sich um öffentliche Straßen bzw. um Privatstraßen mit Öffentlichkeitsrecht handle, die ohnehin öffentlich nutzbar sind. Es handle sich nicht um einen umsatzsteuerrechtlich relevanten Leistungsaustausch, sodass der Vorsteuerabzug in Höhe von 21.402,82 € für…
…erhalte keine Berechtigung, die errichteten Straßen zu benützen, da es sich um öffentliche Straßen bzw. um Privatstraßen mit öffentlichen Verkehr handle, die ohnehin öffentlich nutzbar sind. Es handle sich nicht um einen umsatzsteuerrechtlich relevanten Leistungsaustausch, sodass der Vorsteuerabzug zu versagen sei. In einem weiteren Bericht…
…erhalte keine Berechtigung, die errichteten Straßen zu benützen, da es sich um öffentliche Straßen bzw. um Privatstraßen mit öffentlichen Verkehr handle, die ohnehin öffentlich nutzbar seien. Es handle sich nicht um einen umsatzsteuerrechtlich relevanten Leistungsaustausch, sodass der Vorsteuerabzug zu versagen sei. In der Folge ergingen…
…erhalte keine Berechtigung, die errichteten Straßen zu benützen, da es sich um öffentliche Straßen bzw. um Privatstraßen mit öffentlichen Verkehr handle, die ohnehin öffentlich nutzbar sind. Es handle sich nicht um einen umsatzsteuerrechtlich relevanten Leistungsaustausch, sodass der Vorsteuerabzug zu versagen sei. In der Folge ergingen…
…Heizung, bröckelndes, Undichtes Mauerwerk etc.), sodass man Geld hineinstecken müsse. Weiters sei man verantwortlich für die Straße, da sie Privatstraße sei, z.B. auch für Schneeräumung etc. es gebe also Reallasten zu tragen. 4) Welche Begründung gebe der Staat, dass er den "dreifachen" Einheitswert bemisst…
…m. Das Grundstück sei rund 1,5 km nördlich von M etwa 500 m von der B Bundesstraße entfernt gelegen. Über eine sich im Eigenbesitz befindliche Privatstraße sei es ganzjährig mit allen Fahrzeugen erreichbar. Bahn- und Schiffstation (B ) liegen in 2,8 km Entfernung. Der…
…Dezember 2003 und 1. Juli 2004, wonach sich diese - für den Fall der Errichtung und Öffnung der Privatstraße für den öffentlichen Verkehr, insbesondere auf Grund des daraus resultierenden wirtschaftlichen Nutzens für die Stadt - zur Übernahme der Wartung, Reparatur und Instandhaltung der Straße und Brücken samt…
…weniger als 5% derselben. Der ebenfalls in der EZ X befindliche Weg j sei ein Privatweg mit Öffentlichkeitsrecht, der Weg n eine Privatstraße mit Öffentlichkeitsrecht, die schon vor mehr als 20 Jahren von GS an die Gemeinde L geschenkt worden sei, wobei zur Verbreiterung ein…
…zu benutzen. Dies deshalb, da es sich um öffentliche Straßen handeln würde bzw. um Privatstraßen mit öffentlichem Verkehr. Es werde daher nicht das Recht erworben, diese Straße zu benützen, da sie sowieso öffentlich nutzbar sei. Es handle sich daher nicht um einen Erwerb eines Wirtschaftsgutes…
…die von der Bw. als Erwerberin einer zum betreffenden Wirtschaftsgebiet gehörigen Liegenschaft übernommen wurde. Die von der XY-ErrichtungsGmbH . errichteten Verkehrsanlagen sind Privatstraßen, die dem öffentlichen Verkehr dienen. Die Straßengrundstücke - mit Ausnahme der Autobahnbrücke - befanden sich im privaten Eigentum Dritter und wurden in der Folge…
…Einzig die Grundstücke der Kreisverkehre blieben im Eigentum der Bw. Da die Straßen eine Einheit bildeten, können die Kreisverkehre nicht als Privatstraßen anzusehen sein. Im Übrigen seien sie als Straßen mit Öffentlichkeitsrecht gewidmet. Die Bw. befinde sich je zur Hälfte im Eigentum der Gemeinden E…
…jeder Art zu befahren. Weiters ist W auf Dauer des Bestandes der Leitung berechtigt die fertig gestellte Anlage zu betreiben, zu überprüfen und instand zu halten. Sofern von den Grabungsarbeiten öffentliche Straßen oder Privatstraßen bzw. -wege betroffen sind, kommen die Vertragspartner überein, diese Straßen ausschließlich…