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5 Treffer1520 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0342-G/05Studienwechsel unter Anrechnung von 3 Vorsemestern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau K. in XY., vom 29. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 18. Mai 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. März 2005 entschieden: Die Berufung wird als…

UFSL RV/1001-L/06Studienwechsel unter gänzlicher Anrechnung der Vorsemester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

  Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D., vom 11. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 11. August 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…

UFSW RV/2512-W/07Liegt (krankheitsbedingte) Studienbehinderung vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2007

…informieren. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob es sich bei (temporären) Zusatzausgaben von weniger als € 100/Monat um einen derartig bedeutsamen Betrag gehandelt hat, der ein Weiterstudieren unmöglich gemacht hätte. 2.2.2 Prüfungsanrechnung Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 17 Abs. 2 Z. 1…

UFSW RV/0968-W/08Keine Anrechnung der gesamten Vorstudienzeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2008

…wobei darauf hingewiesen wird, dass selbst für den Fall der Prüfungsanrechnung es nur zu einer Verkürzung der Wartezeit bezüglich des neuerlichen Zustehens von Familienbeihilfe gekommen wäre. Meiner Ansicht nach dürften Prüfungen im Ausmaß von rund 2 Semestern potentiell anrechenbar gewesen sein. Ehegatte: Unsere Tochter hat…

UFSW RV/0409-W/07Zeitpunkt des Studienabschlusses strittig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2007

…ergäbe die Hochrechnung des Einkommens des Sohnes, diesfalls einen Betrag von € 9.709,32, läge also ebenfalls über dem Grenzbetrag und einer Berufung wäre somit auch für den hypothetischen Fall einer "früheren" Prüfungsanrechnung durch die Universität, wenig Erfolg beschieden. Wien, am 10. Juli 2007