BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 9. Juli 1999, GZ. 100/30794/03/99, betreffend Zollschuld entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG…
…aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung und damit Pflichteninhaber ist das drittländische Fuhrunternehmen und zwar selbst dann, wenn der Fahrer den Binnentransport eigenmächtig…
…Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Verfahrens- bzw. Pflichteninhabers sind erfüllt, wenn die in dem Verfahren befindlichen Waren und die dazugehörigen Dokumente entsprechend den Bestimmungen des betreffenden Verfahrens am Bestimmungsort der dortigen Zollstelle gestellt werden. Gem. Art. 356…
…Voraussetzungen durch den Entziehenden an (BFH v. 24.4.2001, VII R1/00, ZfZ 2001). Gleiches gilt für den Pflichteninhaber. Für dessen Zollschuldnerschaft kommt es weder auf ein Verschulden an, noch auf das Wissen oder Wissen müssen um das Entziehen. Ausreichend ist allein die Verfahrensinhaberschaft…
…einzuhalten habe, die sich aus der Inanspruchnahme des entsprechenden Zollverfahrens ergeben. Für diese Zollschuldnerschaft komme es weder auf ein Verschulden des Pflichteninhabers, noch auf das Wissen oder Wissenmüssen um das Entziehen an. Ausreichend sei alleine die Verfahrensinhaberschaft. Der Pflichteninhaber als Zollschuldner habe dafür einzustehen, wenn…
…zu unterscheidende Personen wendet, nämlich an Personen die eine entzogene Ware erworben, gekauft oder in Besitz genommen haben. Zur letzten Gruppe (vierter Anstrich) sind die Pflichteninhaber zu zählen. Nach Überführung in ein Zollverfahren wären dazu der Anmelder, bei indirekter Vertretung der Vertretene und Inhaber des…
…sich u.a. aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das die Ware überführt worden ist, ergeben. Für die Zollschuldnerschaft kommt es weder auf ein Verschulden des Pflichteninhabers an, noch auf das Wissen oder Wissenmüssen um das Entziehen. Ausreichend ist allein die Verfahrensinhaberschaft. Dadurch wird der…
…aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung und damit Pflichteninhaber ist das drittländische Fuhrunternehmen und zwar selbst dann, wenn der Fahrer den Binnentransport eigenmächtig…
…Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung und damit Pflichteninhaber ist das drittländische Fuhrunternehmen und zwar selbst dann, wenn der Fahrer den Binnentransport eigenmächtig durchgeführt hat (Witte/Henke, Zollkodex5…
…der Bf. Pflichtverletzungen - diesbezüglich siehe die Ausführungen unten - im Rahmen des Zolllagerverfahrens dahingehend zugeordnet, dass sie als Pflichteninhaberin eingelagerte Nichtgemeinschaftswaren jeweils über die zulässigen Lagerbehandlungen hinausgehenden Veredelungsbehandlungen unterzogen hat. Der jeweilige Zeitpunkt dieser Behandlungen ist den Beilagen 1 und 3 des Abgabenbescheides zu entnehmen. Dieser…
…Gem. Art. 203 Abs. 3 ZK erster und letzter Anstrich bewirkt sie eine Zollschuldentstehung für den Pflichteninhaber als jene Person, welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus dem betreffenden Zollverfahren ergeben. Der Zollkodex selbst definiert den Begriff des Entziehens nicht. Nach der Rechtsprechung des…
…1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Verfahrens- bzw. Pflichteninhabers sind erfüllt, wenn die in dem Verfahren befindlichen Waren und die dazugehörigen Dokumente entsprechend den Bestimmungen des betreffenden Verfahrens am Bestimmungsort der dortigen Zollstelle gestellt werden. Die Nichtgestellung stellt eine Zollzuwiderhandlung dar…
…gemäß Art. 203 Abs. 3 vierter Anstrich ZK bestehe kein Raum mehr, da eben die Heranziehung als Pflichteninhaber nur so lange möglich sei, als das externe Versandverfahren nicht beendigt und erledigt sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der Hauptverpflichtete ist gemäß Art. 96 Abs. 1…
…Dadurch, dass die Bf. die Waren übernommen habe, sei sie zur Pflichteninhaberin gemäß Artikel 96 Abs. 2 ZK und somit auch zur Zollschuldnerin geworden. Gegen diesen (Sammel-) Bescheid erhob die Bf. mit Schreiben vom 14. Februar 2007 fristgerecht den Rechtsbehelf der Berufung. Das Zollamt Flughafen…
…Heilung möglich ist, nicht gescheitert. Zur groben Fahrlässigkeit und zum Vorsatz des Beteiligten (zweite Voraussetzung): Grobe Fahrlässigkeit und erst Recht Vorsatz des Beteiligten schließen die Heilungsmöglichkeit ebenso aus. Sind mehrere Personen als Pflichteninhaber (hier der Hauptverpflichtet und der Warenführer) gemäß Art. 204 Abs. 3 ZK…
…1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Verfahrens- bzw. Pflichteninhabers sind erfüllt, wenn die in dem Verfahren befindlichen Waren und die dazugehörigen Dokumente entsprechend den Bestimmungen des betreffenden Verfahrens am Bestimmungsort der dortigen Zollstelle gestellt werden. Die Nichtgestellung stellt eine Zollzuwiderhandlung dar…
…Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung und damit Pflichteninhaber ist das drittländische Unternehmen. Den ordnungsgemäßen Aufzeichnungen kommt bei den Verfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung eine tragende Rolle zu. Mit…
…aufgehobenen Bescheid ersetzenden Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz entgegen; § 209a gilt sinngemäß. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung und damit Pflichteninhaber ist das drittländische Unternehmen. Dem Bf. ist zunächst Recht zu geben: Aus einer bloßen Wahrnehmung, dass sich die Pilotiermaschine in der H-Straße befindet…
…eines Automaten. Mangels an Beweisen müsse davon ausgegangen werden, dass sich das Fahrzeug noch immer im Zollgebiet der Gemeinschaft befinde. Der Pflichteninhaber dürfe infolge Löschung aus dem Firmenbuch nicht als Zollschuldner herangezogen werden. Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 25. Juni 2008. Die Bf. brachte…
…Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung und damit Pflichteninhaber ist im hier gegenständlichen Fall das drittländische Fuhrunternehmen und zwar selbst dann, wenn der Fahrer den…