…vom Finanzamt mitgeteilt, dass die Überprüfung der Ausgaben des Bw. ergeben habe, dass ein Teil der Aufwendungen sowohl als Betriebsausgaben als auch als Sonderausgaben (Versicherungen und Steuerberatungskosten) abgezogen worden sei. Eine weitere Überprüfung habe ergeben, dass dem Bw. der Alleinverdienerabsetzbetrag für das Jahr 2007 auf…
…611,94 € | Berechnung der Einkommensteuer: | Einkünfte aus selbständiger Arbeit | 12.671,94 € | Gesamtbetrag der Einkünfte | 12.671,94 € | Pauschbetrag für Sonderausgaben | - 60,00 € | Einkommen | 12.611,94 € | Die Einkommensteuer gem…
…der Berufungswerber zur Einkommensteuer für das Jahr 2006 veranlagt, wobei von der Erklärung insoweit abgewichen wurde, als der beantragte Pauschalbetrag für die auswärtige Berufsausbildung des Stiefsohnes NN nicht gewährt wurde. Zur Begründung des Bescheides wurde darauf verwiesen, dass nach der Aktenlage der Beihilfenstelle der Berufungswerber…
…und damit der Mehraufwand für die Diätverpflegung berücksichtigt, sodass hinsichtlich der Verpflegung keine weiteren Kosten anfielen. Daher sei die Berücksichtigung des Pauschbetrages für Diätverpflegung (Gallendiät) nicht möglich. Die Bw. stellte rechtzeitig einen Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz. Der Unabhängige Finanzsenat …
…aufgehoben. In seiner Einkommensteuererklärung für 2005 beantragte der Bw. die Berücksichtigung von Sonderausgaben (Renten und dauernde Lasten € 12.281,99; Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften € 100,00) sowie außergewöhnliche Belastungen (Pauschbeträge nach § 34 Abs. 8 EStG 1988). Im Zuge der Veranlagung…
…unvollständige Angaben zu ergänzen bzw. Zweifel zu beseitigen. Erfolgt keine Nachweisführung oder - in jenen Fällen, in denen eine solche nicht möglich ist - Glaubhaftmachung, können geltend gemachte Positionen nicht als Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG 1988 anerkannt bzw. berücksichtigt werden. Nachdem dem Finanzamt…
…nbsp; Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung iSd § 34 Abs. 8…
…8 EStG 1988 - Pauschbeträge für 1-12/2006 3) Abänderung der Werbungskosten/nichtselbständige Arbeit laut Berufungsentscheidung: Wie oben unter Punkt 1), b) ausgeführt, war von den EDV-Kosten mangels konkreten Nachweises ein Privatanteil von 40% auszuscheiden. Diese Vorgangsweise bei den Betriebsausgaben für den Zeitraum 4…
…194/1961) erstellten Berichtes wiedergegeben wird. Diese Textziffern lauten: "Tz.1 §32 EStG 1988 Nachträgliche Betriebsausgaben: Laut Aktenlage war der Berufungswerber Geschäftsführender Gesellschafter der Firma A GmbH (FN a)). Mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 18. Juni 2002 wurde der Antrag der A GmbH auf…
…31. März 2007 verstorbene Berufungswerber (Bw.) führte eine Apotheke. In den Einkommensteuererklärungen 2001 bis 2006 begehrte er die außergewöhnliche Belastung für die auswärtige Ausbildung seines Sohnes in Höhe des Pauschbetrages von S 18.000,00 (2001) bzw. je € 1.320,00 (2002 bis 2006)…
…EStG 1988 Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Diese außergewöhnliche Belastung würde durch Abzug eines Pauschbetrages von 110€ pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt werden. Nach § 34 Abs…
…EStG 1988 Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung würde durch Abzug eines Pauschbetrages von 110€ pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt werden. Nach § 34 Abs…
…Jahr 2004 beträgt: Die festgesetzte Einkommensteuer im Jahr 2004 beträgt: | 21.495,25 € 2.974,25 € | Berechnung der Einkommensteuer: | Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug: Sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag: |  …
…Geomantie und Radiästhesie. Strittig ist nun, ob die von ihr in der Einkommensteuererklärung 2003 geltend gemachten Aufwendungen für diese Ausbildung Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einer steuerlich relevanten Betätigung iSd EStG darstellen. Folgende Aufwendungen (Euro-Beträge) wurden von der Bw. geltend gemacht: | Arbeitsmittel | |…
…Folge geleistet wurde, hob das Finanzamt den Einkommenssteuerbescheid 2004 gemäß § 299 BAO auf und berücksichtigte im gleichzeitig neu erlassenen Einkommensteuerbescheid vom 29.4.2008 die genannten Provisionen nicht mehr sondern lediglich einen Pauschbetrag gemäß § 17 EStG 1988 in Höhe von 1.625,-- €. Dies wurde…
…anerkannt (Blatt 1 der Berufungsvorentscheidung). Diese Aufwendungen werden - wie oben bei den Betriebsausgaben unter der Position "Weiterbildung + Reisekosten" dargestellt - im Jahr der Verausgabung, 2008, als Betriebsausgaben anerkannt. Sonderausgaben (lt. BVE wurde der Pauschbetrag von € 60,00 abgesetzt) Sonderausgaben wurden wie folgt nachgewiesen: Bestätigung über…
…Bestätigung seitens des Bundessozialamtes wurde der diesbezüglich Pauschalbetrag als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt anerkannt. Im Zuge des Vorlageantrages wurde ein Sachverständigengutachten des Bundessozialamtes über eine 70%ige Behinderung ab 2009 und Zuckerkrankheit rückwirkend ab 2008 nachgereicht. Über die Berufung wurde erwogen: Der Sachverhalt ist folgender…
…wobei eine Internetabfrage ergeben habe, dass diese Studienrichtung auch an der Universität Wien angeboten werde, weshalb die Berücksichtigung des Pauschbetrages für die auswärtige Berufsausbildung für h nicht anzuerkennen gewesen sei. Mit Eingabe vom 17. Dezember 2009 beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung an die…
…| | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | | -83.248,00S | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 664.937,00 S | | Pauschbetrag für Werbungskosten | -1.800,00 S | | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | | 663.137,00 S | Einkünfte aus…
…Sozialversicherung... " Für Werbungskosten, die bei nicht selbständigen Einkünften erwachsen, ist zufolge § 16 Abs. 3 EStG 1988 ohne besonderen Nachweis ein Pauschbetrag von 1 800 S jährlich abzusetzen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn diese Einkünfte den Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs. 6 und § 57…