…nach der hg. Judikatur dann, wenn im Vertrag zunächst ein Pauschalkaufpreis und im Anschluss lediglich die Aufbringung desselben durch Übernahme eines WBF-Darlehens sowie durch Bezahlung des Restkaufpreises vereinbart werde, eine Abzinsung der niederverzinslichen Schuld nicht zulässig sei. Mit Antrag vom 28. Jänner 2010 wurde…
…Dezember 2008 wurde ergänzend vorgebracht, es sei in der Sache selbst unbedeutend, ob ein bestimmter Kaufpreis X plus die Übernahme des WBF-Darlehens oder ob ein Pauschalkaufpreis vereinbart worden sei, der teils durch das übernommene Darlehen getilgt werde. In beiden Fällen stelle die vergünstigte Darlehensverzinsung…
…Dezember 2008 wurde ergänzend vorgebracht, es sei in der Sache selbst unbedeutend, ob ein bestimmter Kaufpreis X plus die Übernahme des WBF-Darlehens oder ob ein Pauschalkaufpreis vereinbart worden sei, der teils durch das übernommene Darlehen getilgt werde. In beiden Fällen stelle die vergünstigte Darlehensverzinsung…
…das Finanzamt trotz erstmals im Zuge des Berufungsverfahrens bloß aufgestellter und zur Gänze unerwiesener Behauptungen dahingehend, dass es sich entgegen der ausdrücklichen Vertragsvereinbarungen um einen Pauschalkaufpreis inklusive sämtlichen Inventars handle, wozu noch vom Bw eine gegenüber der Wertangabe des Verkäufers beinahe um das Doppelte übersteigende…
…nach der hg. Judikatur dann, wenn im Vertrag zunächst ein Pauschalkaufpreis und im Anschluss lediglich die Aufbringung desselben durch Übernahme eines WBF-Darlehens sowie durch Bezahlung des Restkaufpreises vereinbart werde, eine Abzinsung der niederverzinslichen Schuld nicht zulässig sei. Mit Antrag vom 28. Jänner 2010 wurde…
…nach der hg. Judikatur dann, wenn im Vertrag zunächst ein Pauschalkaufpreis und im Anschluss lediglich die Aufbringung desselben durch Übernahme eines WBF-Darlehens sowie durch Bezahlung des Restkaufpreises vereinbart werde, eine Abzinsung der niederverzinslichen Schuld nicht zulässig sei. Mit Antrag vom 28. Jänner 2010 wurde…
…nach der hg. Judikatur dann, wenn im Vertrag zunächst ein Pauschalkaufpreis und im Anschluss lediglich die Aufbringung desselben durch Übernahme eines WBF-Darlehens sowie durch Bezahlung des Restkaufpreises vereinbart werde, eine Abzinsung der niederverzinslichen Schuld nicht zulässig sei. Mit Antrag vom 28. Jänner 2010 wurde…
…bestimmte Betrag, der nicht weiter bewertet wird, da er eben durch die Vertragsteile nominell als Leistungsverpflichtung bestimmt wurde. Im gegenständlichen Kaufvertrag wurde nach seinem eindeutigen Wortlaut zunächst ein nomineller Kaufpreis ("Pauschalkaufpreis") für die Wohnungseigentumsanteile vereinbart. Dementsprechend hat der Bw auch in der Abgabenerklärung gemäß § 10…
…bestimmte Betrag, der nicht weiter bewertet wird, da er eben durch die Vertragsteile nominell als Leistungsverpflichtung bestimmt wurde. Im gegenständlichen Kaufvertrag wurde nach seinem eindeutigen Wortlaut zunächst ein nomineller Kaufpreis ("Pauschalkaufpreis") für die Wohnungseigentumsanteile vereinbart. Dementsprechend hat die Bw auch in der Abgabenerklärung gemäß § 10…
…2010 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut Kaufvertrag vom 6. November 2003 haben die Ehegatten K die Liegenschaft Gst1 in EZ1 zum Pauschalkaufpreis von € 25.435,49 "hiemit" an F (= Berufungswerber, Bw) veräußert…
…613 m² samt dem sich hierauf befindlichen Wohnhaus und einen ideellen 1/6 Anteil an der Liegenschaft EZ y. Der dafür zu entrichtende Pauschalkaufpreis wurde mit € 300.000 vereinbart. Gemäß Punkt 6 des Vertrages bedurfte der Vertrag keiner Genehmigung und wurde mit Unterfertigung rechtswirksam…
…613 m² samt dem sich hierauf befindlichen Wohnhaus und einen ideellen 1/6 Anteil an der Liegenschaft EZ y. Der dafür zu entrichtende Pauschalkaufpreis wurde mit € 300.000 vereinbart. Gemäß Punkt 6 des Vertrages bedurfte der Vertrag keiner Genehmigung und wurde mit Unterfertigung rechtswirksam…
…dem am 9. Mai 2007 abgeschlossenen Kaufvertrag hat S (= Berufungswerberin, Bw) von ihrem Onkel G dessen 1/3-Miteigentumsanteil an der Liegenschaft in EZ1 (Grundfläche 615 m² samt Wohnhaus) zum Pauschalkaufpreis von € 26.000 erworben. Die Übergabe erfolgte bereits zum 1. Jänner 2007…
…im Folgenden kurz Bw. genannt. Als Pauschalkaufpreis wurde ein Betrag von 1,194.750,00 S vereinbart, der 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auf ein vom Schriftenverfasser namhaft gemachtes Treuhandkonto zu überweisen war. Auf Grund einer Vereinbarung über eine Aufzahlung bei Umwidmung des Kaufobjektes in ein…
…betrage daher € 101.840,00 € (= 94.800 € + 7.040,00 €). Die abweisende Berufungsvorentscheidung begründete das Finanzamt mit dem Argument, es sei ein Pauschalkaufpreis mit Übernahme des WBF- Darlehens in Anrechnung auf den Kaufpreis vereinbart worden. Wenn die Ansicht vertreten werde…
…Übernahme des bestehenden Wohnbauförderungsdarlehens. Bei der Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Bei der Formulierung des Kaufpreises zunächst ausgehend von einem "Pauschalkaufpreis" meinten die Parteien, dass darin beinhaltet ist die Liegenschaft, Zubehör…
…dazu Übernahme des bestehenden Wohnbauförderungsdarlehens. Bei der Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Bei der Formulierung des Kaufpreises zunächst ausgehend von einem "Pauschalkaufpreis" meinten die Parteien, dass darin beinhaltet ist die Liegenschaft…
…dazu Übernahme des bestehenden Wohnbauförderungsdarlehens. Bei der Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Bei der Formulierung des Kaufpreises zunächst ausgehend von einem "Pauschalkaufpreis" meinten die Parteien, dass darin beinhaltet ist die Liegenschaft…
…dazu Übernahme des bestehenden Wohnbauförderungsdarlehens. Bei der Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Bei der Formulierung des Kaufpreises zunächst ausgehend von einem "Pauschalkaufpreis" meinten die Parteien, dass darin beinhaltet ist die Liegenschaft…
…dazu Übernahme des bestehenden Wohnbauförderungsdarlehens. Bei der Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Bei der Formulierung des Kaufpreises zunächst ausgehend von einem "Pauschalkaufpreis" meinten die Parteien, dass darin beinhaltet ist die Liegenschaft…