… 2 Z 1 KVG). Der Rechtsvorgang wurde mit der Emission von Partizipationsscheinen beschrieben und der Wert der Gegenleistung mit 2.120.000,00 € beziffert. Mit Bescheid vom 30. November 2010 setzte das Finanzamt die Gesellschaftsteuer für diesen Rechtsvorgang mit 21.200,00 € (1…
… 23 Abs. 4 BWG durch den Bund, und nicht auch die Gesellschaftsteuer der im Rahmen der Gesamtemission für den von den Privatanlegern gezeichneten Teil der Partizipationsscheine umfasst. Mit Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs.1 Kapitalverkehrsteuergesetz vom 30.6.2009 zeigte die Bw. den Ersterwerb von Gesellschaftsrechten…
…sind oder - an Unternehmen, die sich mit dem Unternehmen des Arbeitgebers in einem Haftungsverbund gemäß § 30 Abs. 2 a BWG befinden. Beteiligungsformen sind Aktien, Partizipationsscheine, Substanzgenussrechte, Anteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Anteile an einer GmbH und echte stille Beteiligungen (Jakom, EStG, Kommentar, 1. Auflage 2008…
…in dessen Hand erstmals die betreffenden Rechte gesellschaftsteuerrechtlich als Gesellschaftsrechte an dieser bestimmten Gesellschaft gelten. Ein Ersterwerb von Gesellschaftsrechten liegt aber auch bei der Ausgabe von Genuss- oder Partizipationsscheinen vor. Nach § 7 Z 1 KVG wird die Gesellschaftsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsrechten vom Wert der…
…in dessen Hand erstmals die betreffenden Rechte gesellschaftsteuerrechtlich als Gesellschaftsrechte an dieser bestimmten Gesellschaft gelten. Ein Ersterwerb von Gesellschaftsrechten liegt aber auch bei der Ausgabe von Genuss- oder Partizipationsscheinen vor. Nach § 7 Z 1 KVG wird die Gesellschaftsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsrechten vom Wert der…
…Dividendenwert im Sinne des KVG anzusehen ist. Für die von der ...."Zeichnerin"....gezeichneten Partizipationsscheine im Nominale von 30,000.000,00 war deshalb die Gesellschaftsteuer festzusetzen." Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben und als Einwendungen das Vorbringen des Schreibens vom 9.2.2010 wiederholt. Die Bw…
…auch die Emission von Partizipationskapital nicht gesellschaftsteuerpflichtig sei. Beigelegt waren eine Gesellschaftsteuererklärung über die Begebung von Partizipationskapital in Höhe von 1,000.000,-- Euro, die veränderbare Sammelurkunde über 962.000,-- Euro Partizipationsschein-Emission 2006, die Emissionsbedingungen vom 30.6.2006, und ein Zeichnungsschein. Mit Bescheid…
…mit einer Substanzbeteiligung, dem Gewinnbeteiligungsrecht, der Nachrangigkeit und der Verlustteilnahme. Die Einordnung des Partizipationsscheins kann bei Betrachtung der rechtstechnischen Ausformung nur unter das Genussrecht nach § 174 Abs.3 und 4 AktG erfolgen. Es handelt sich durch die spezifische Ausformung um ein aktiengleiches Genussrecht. (van Husen…
…mit einer Substanzbeteiligung, dem Gewinnbeteiligungsrecht, der Nachrangigkeit und der Verlustteilnahme. Die Einordnung des Partizipationsscheins kann bei Betrachtung der rechtstechnischen Ausformung nur unter das Genussrecht nach § 174 Abs.3 und 4 AktG erfolgen. Es handelt sich durch die spezifische Ausformung um ein aktiengleiches Genussrecht. (van Husen…
…mit einer Substanzbeteiligung, dem Gewinnbeteiligungsrecht, der Nachrangigkeit und der Verlustteilnahme. Die Einordnung des Partizipationsscheins kann bei Betrachtung der rechtstechnischen Ausformung nur unter das Genussrecht nach § 174 Abs.3 und 4 AktG erfolgen. Es handelt sich durch die spezifische Ausformung um ein aktiengleiches Genussrecht. (van Husen…
…eine Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs. 1 KVG ein. Sie beschrieb den Rechtsvorgang als "Begebung von obligationsähnlichem Partizipationskapital in der Höhe von 750,000.000,00 Euro mit fixer Verzinsung in der Form von Partizipationsscheinen. Im Begleitschreiben wies die Bw. darauf hin, dass im gegenständlichen Fall…
…der Emittentin und damit einen allfälligen Dividendenanspruch der Partizipanten für ein Geschäftsjahr entscheidet (...) die ordentliche Generalversammlung. Die Partizipationsscheine verbriefen kein Stimmrecht in der Generalversammlung der Emittentin. 9. "Teilnahme am Verlust" Das Partizipationskapital nimmt vergleichbar mit Aktienkapital bis zur vollen Höhe am Verlust der Emittentin teil…
…den Gesellschaftern ähnliche Rechtsstellung begründen. Ein erster Erwerb von Gesellschaftsrechten liegt vor: bei Gründung einer Kapitalgesellschaft, bei einer Kapitalerhöhung, bei der Ausgabe von Genuß- oder Partizipationsscheinen oder bei jedem Erwerb von Forderungen, die eine Beteiligung am Gewinn der Kapitalgesellschaft einräumen. Der Wortlaut des § 5 Abs…
…der Erwerb neu geschaffener Gesellschaftsrechte an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber. Dies liegt bei Neugründung einer Kapitalgesellschaft, Kapitalerhöhung, Ausgabe von Genussrechten und Partizipationsscheinen, Ersterwerb von Kommanditanteilen an einer GmbH & Co KG etc. vor. Die auch als "Gründungssteuer" bezeichnete Gesellschaftsteuer will grundsätzlich jeden Ersterwerb…
…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…
…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…
…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…
…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…
…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…
…der Bw. kann der Partizipationskapitalberechtigte an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und er kann gemäß § 112 AktG Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Ausdrücklich ist festgehalten, dass die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte und insbesondere kein Stimmrecht gewähren. Gemäß § 112 AktG bzw. § 118 AktG idF BGBl. I…