…Das zur Entscheidung über die Haftung zuständige Organ ist aber nicht gehalten, sich über das diesbezügliche Vorbringen im Haftungsverfahren hinaus mit der Frage auseinander zu setzen, ob ein Abgabenanspruch im Umfang der geltend gemachten Haftung besteht oder nicht. Die Ausführungen des Berufungswerbers lassen nicht erkennen…
…fünf Tagen einer Beschäftigung eines Arbeitnehmers sollte allerdings nach Ansicht des Berufungssenates ein solches Lohnkonto eingerichtet sein. Jedenfalls hat aber ein solches zu existieren, wenn Zahlungsvorgänge zu dokumentieren sind. Eine ähnliche Rechtslage hat im Ergebnis auch hinsichtlich der Anmeldung von Arbeitnehmern beim zuständigen Krankenversicherungsträger bestanden…
…an und erachtete die im Spruch angeführte Übertretung als erwiesen. Mit einem weiteren Straferkenntnis vom 15.11.2010 wurde über Herrn GF eine Strafe verhängt wegen Unterlassung der Anmeldung des Bw. als nach dem ASVG in der Krankenversicherung pflichtversicherte Person beim zuständigen Krankenversicherungsträger. Der Bw…
…ausgefallenes Organ gerichtet sei. Derartige Aufwendungen würden nach der Rechtsprechung typisierend als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt, ohne dass im Einzelfall die grundsätzlich nach dem EStG gebotene Prüfung der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach durchzuführen sei. Mit Sicherheit werde die dargestellte Rechtssprechung des…
…Patienten mit Cystischer Fibrose besonders günstig auswirke. Es wurde jedoch kein Antrag auf Kur oder Erholung gestellt, da der Krankenversicherungsträger des Bw. solche Kuraufenthalte wegen budgetären Engasses seit dem Jahr 2004 nicht mehr förderten. Da es keinen Kurantrag gibt, gibt es auch keine ärztliche Verordnung…
…festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen. Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Organe der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleich kommen. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die…
…00 (in Worten: Euro dreißigtausend) und die gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit auszusprechende Ersatzfreiheitsstrafe auf zwanzig Tage verringert werden. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates III als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz zur StrNr. 046/2005/00000-002 vom 29…
…des Sachverhaltes. Im vorliegenden Sachverhalt wird zu prüfen sein, ob die bescheidmäßige Festsetzung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten und der Umsatzsteuerzahllasten der Voranmeldungszeiträume Dezember 2000 bis Juni 2001 gegenüber der Primärschuldnerin erfolgt ist. Ist eine bescheidmäßige Festsetzung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht erfolgt, so hat das Organ des…
…Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Ingrid Schöberl und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der…
…als Organ der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz (§ 62 Abs. 2 lit. b FinStrG) beantragt, der im angefochtenen Erkenntnis bezeichneten Tat die Vorsätzlichkeit abzusprechen und das Verfahren gegen die Bw. einzustellen bzw., im Falle eines (dennoch erfolgenden) Schuldspruches, die verhängte Geldstrafe auf ein unter einem Zehntel des…
…265 Abs. 1p FinStrG) obliegt unter den in den lit. a und b näher bezeichneten Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses, soweit nicht gerichtliche Zuständigkeit gegeben ist, einem Spruchsenat als Organ der (zuständigen) Finanzstrafbehörde erster Instanz. § 65 Abs. 1 FinStrG…
…Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Direktor Herbert Frantsits und Ing. Wolfgang Pröglhöf als weitere Mitglieder des Senates in der…
…Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dipl.Ing. Christoph Bauer und Ing. Johannes Gruber als weitere Mitglieder des Senates in der…
…Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dipl.Ing. Christoph Bauer und Ing. Johannes Gruber als weitere Mitglieder des Senates in der…
…Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Ingrid Schopf und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache…
…Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schopf als weitere Mitglieder des Senates in der…
…Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schopf als weitere Mitglieder des Senates in der…
…Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates in der…
…Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Dr. Wolfgang Seitz als weitere Mitglieder des Senates in der…
…Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der…