…die Umsätze nicht als steuerpflichtig behandeln wollte. Aufgrund der mehrfachen und eindeutig gegenteiligen Ausführungen des Bw. im Rahmen des Berufungsverfahrens zur Steuerfreiheit der Umsätze kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass er durch Verwendung seiner aus anderen Gründen erteilten UID Nummer schlüssig in die Steuerpflicht…
…1 Z 9 lit. a UStG 1994 sind die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 grundsätzlich steuerfrei. Durch Art. 13 C der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie (Optionen) können die Mitgliedstaaten ihren Steuerpflichtigen das Recht einräumen, für eine Besteuerung der Lieferungen von Gebäuden oder…
…auf Grund des Gemeinschaftsrechtes einen Anspruch auf den AVAB für den beschränkt steuerpflichtigen Ehegatten hat. Die Bw. erzielt zu mehr als 90% in Österreich steuerpflichtige Einkünfte. Eine Option in eine unbeschränkte Steuerpflicht im Sinne des § 1 Abs. 4 EStG ist aber ausgeschlossen, weil die Bw…
…3 KStG (sofern keine Option zur Steuerpflicht ausgeübt werde) - anders als Gewinne aus der Veräußerung von inländischen Gruppenmitgliedern - nicht im Inland besteuert würden und somit auch ein realisierter Firmenwert nicht der Besteuerung unterliege. Dieser Argumentation sei allerdings die Rechtsprechung des EuGH in der Rs Bosal …
…dass die Bw. bei Einreichen der Steuererklärung 2006 tatsächlich die Option zur Steuerpflicht ausüben wollte, was aber lediglich durch ein Versehen unterblieben ist. Hier liegt im Übrigen der Unterschied zu dem bereits erwähnten Fall (UFS 21.12.2011, RV/0518-L/11), in welchem nämlich…
…seien steuerpflichtige Einkünfte, soweit der Rentenbarwert überschritten werde. Dieser wurde bereits vor Jahren überschritten. Abfindungen von Rentenansprüchen seien hingegen keine Einkünfte, wenn der Rentenberechtigte gemäß § 124b Z 82 EStG 1988 von der Option in die alte Rechtslage Gebrauch gemacht habe. Der Rentenempfänger könne die Option…
…die ab 1. 1. 1994 gültige unechte Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 6 Z 18 UStG 1972 idF Steuerreformgesetz 1993 zur Anwendung gelangte, weil die GmbH die für die Steuerpflicht maßgebliche Umsatzgrenze von 300.000 S im ersten Geschäftsjahr nicht erreichte und keine Verzichtserklärung (Option in…
…als Option in die Steuerpflicht gemäß § 6 Abs 2 UStG zu werten. Es stehe somit der Vorsteuerabzug in Zusammenhang mit der Errichtung der Aufbahrungshalle zu. In dem dem VwGH-Erkenntnis vom 4.2.2009, Zl. 2006/15/0220, zu Grunde liegenden Fall habe die Gemeinde…
…Nicht befreit ist die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen der Eigenverbrauch (§ 6 Abs. 1 Z 16 erster Teilstrich leg.cit.). Die für steuerfreie Umsätze nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 sonst mögliche Option in die Steuerpflicht ist für den Eigenverbrauch ausgeschlossen…
…fußenden Erklärung (Option in die Steuerpflicht) absehen. Für Kleinunternehmer sieht § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 eine Steuerfreiheit unter Verlust des Vorsteuerabzugs vor (sog. unechte Befreiung). Wie obige Sachlage zeigt, kommt der Bw mangels entsprechenden Ausmaßes so gut wie nicht in den Genuss des…
…Nicht befreit ist die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen der Eigenverbrauch (§ 6 Abs. 1 Z 16 erster Teilstrich leg.cit.). Die für steuerfreie Umsätze nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 sonst mögliche Option in die Steuerpflicht ist für den Eigenverbrauch ausgeschlossen…
…Nicht befreit ist die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen der Eigenverbrauch (§ 6 Abs. 1 Z 16 erster Teilstrich leg.cit.). Die für steuerfreie Umsätze nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 sonst mögliche Option in die Steuerpflicht ist für den Eigenverbrauch ausgeschlossen…
…und eine Option in die Steuerpflicht nicht möglich sei. Gegen diese Bescheide erhob die Berufungswerberin mit Schreiben vom 24. September 2004 Berufung. Zur Begründung führte ihr steuerlicher Vertreter zusammengefasst aus, bereits zum Beitritt Österreichs zur Europäischen Union habe aufgrund der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen die Möglichkeit bestanden…
…ausgenommen der Eigenverbrauch." Demnach galt die unechte Steuerbefreiung für die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken ab 1. Jänner 1998 auch für den Eigenverbrauch. Die für steuerfreie Umsätze iSd. § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 sonst mögliche Option in die Steuerpflicht wurde für den Eigenverbrauch durch …
…unbeschränkten Steuerpflicht der Bw. in Österreich ausgegangen. Der UFS folgt dieser Rechtsansicht. Eine Option in eine unbeschränkte Steuerpflicht im Sinne des § 1 Abs. 4 EStG ist ausgeschlossen, weil die Bw. im Inland bereits gemäß § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Bw. hat in…
…Nicht befreit ist die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen der Eigenverbrauch (§ 6 Abs. 1 Z 16 erster Teilstrich leg.cit.). Die für steuerfreie Umsätze nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 sonst mögliche Option in die Steuerpflicht ist für den Eigenverbrauch ausgeschlossen…
…In historischer Interpretation ergebe sich, dass auch der Gesetzgeber der Auffassung sei, dass die (folgende) Nutzung für nichtunternehmerische Zwecke als Eigenverbrauch zu versteuern sei. Der Steuersatz sei an sich bei Wohnzwecken 10 %, sonst aber würde eine Steuerfreiheit gegeben sein bzw. bei Option zur Steuerpflicht 20…
…Abs. 3 UStG jedenfalls eine Vermietungstätigkeit und damit ein (fiktiver) Betrieb gewerblicher Art vor. Die Vermietungstätigkeit sei zunächst als unecht steuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG einzustufen. Da die Gemeinde die Umsätze steuerpflichtig behandelt habe, sei dies als Option in die Steuerpflicht gemäß …
…Abs 3 UStG jedenfalls eine Vermietungstätigkeit und damit ein (fiktiver) Betrieb gewerblicher Art vor. Die Vermietungstätigkeit ist zunächst als unecht steuerbefreit gemäß § 6 Abs 1 Z 16 UStG einzustufen. Da die Gemeinde die Umsätze steuerpflichtig behandelt hat, ist dies als Option in die Steuerpflicht gemäß …
…anzuwenden. Eine Option zur Steuerpflicht sei nicht möglich (zB etwa durch bewusstes Nichterbringen des Nachweises der Vergleichbarkeit mit einer öffentlichen Schule, USt Protokoll 2004). Spazierwege, Loipen und Radwege: Spazierwege, Radwege und Loipen stünden in Lech für die Benützung durch die Allgemeinheit unentgeltlich zur Verfügung. Für…