…0020). Eine fehlende entgeltliche Geschäftsführung bei der ACGmbH wäre als Nutzungseinlage zu qualifizieren gewesen. Nutzungseinlagen seien steuerlich irrelevant (SWK 2000 S 526). Über die Berufung wurde erwogen: Feststellungen: Die Beteiligungsverhältnisse an dieser Gesellschaft stellten sich im Zeitraum 1994-1998 wie folgt dar (vgl. Firmenbuchsauszug der…
…des Bw. liege hier keine Nutzungseinlage in eine Körperschaft vor und es handle sich auch nicht um eine Einlage zwischen Großmutter und Enkelkörperschaften. Seit 1. Januar 2003 bestehe aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1 UmgrStG eine Darlehensbeziehung zwischen der HKB GmbH und der KCV KG. Es…
…des Anteilsinhabers kommt es zu keinem Ansatz von fiktiven Betriebseinnahmen. Nach den UStRL ist bei verdeckten Nutzungseinlagen mangels Entgeltlichkeit Unentgeltlichkeit zu unterstellen. 3. Leistender ist, wer im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet ist; - im konkreten Fall Herr N. zur Geschäftsführung an X.GmbH bzw. Herr Mag…
…etwa Doralt, Unentgeltliche Geschäftsführung keine Nutzungseinlage, RdW 2011/526, 493), welche vom Ergebnis her - wenn auch mit anderer Begründung - in der Tat zu den im gegenständlichen Berufungsfall bestehenden Verhältnissen wie auch zu einer Betriebsausgabe bei der GmbH, die in den Genuss der Nutzungen kommt, führen…
…§ 4 Rz 166). Eine untergeordnete Nutzung wird bei einer Nutzung von weniger als 20% in einem Bereich angenommen. Wird das Gebäude bei untergeordneter betrieblicher Nutzung zur Gänze dem Privatvermögen zugeordnet, liegt betreffend den betrieblichen Teil eine Nutzungseinlage in den Betrieb vor, sodass die angefallenen anteiligen…
…der GmbH eingeräumt hat, steuerrechtlich den Tatbestand der sog. Nutzungseinlage erfüllt. Bei Nutzungseinlagen überlässt der Gesellschafter sein Vermögen oder seine Arbeitskraft der Körperschaft aus gesellschaftsrechtlichen Gründen unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Nutzung, wodurch der Körperschaft in Höhe des nicht verrechneten Aufwandes ein Vorteil zukommt. Nach herrschender…
…sind hinsichtlich der Kapitalertragsteuer Pkt. III der folgenden Entscheidungsgründe und hinsichtlich der Körperschaftsteuer für das Jahr 2005 dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die berufungswerbende GmbH (in der Folge kurz: Bw) übt das Malerei-, Tapezierer- und Bodenlegergewerbe…
…Unternehmen, die sich in der Krise befänden. Die Einkommensteuerrichtlinien stellten unter Rz 2605 ausdrücklich darauf ab und klar, dass derartige Nutzungseinlagen beim Einlegenden keine fiktiven steuerpflichtigen Einnahmen auslösten. Der Bw. sei sowohl als Einzelunternehmer als auch - in Form der Nutzungseinlage - für die GmbH tätig gewesen…
…und im wirtschaftlichen Leben gebräuchlich angesehen werden. Im vorliegenden Fall hat der Bw. durch sein Verhalten dargelegt, dass die Mietzahlungen von Seiten der GmbH in deren Belieben gelegen sind. Die Fehlbeträge der Jahre 2005 und 2006 bzw. 2007 iHv. € -7.562,62 und je…
…Sowohl die Einlage von Vermögensgegenständen in eine Kapitalgesellschaft als auch deren Überlassung zur Nutzung (dadurch dass der Bw. bei Abtretung seines Anteiles diverse, zunächst an die GmbH "übertragene" Wirtschaftsgüter wieder mitnehmen durfte, kann hinsichtlich dieser Güter uU. auf das Vorliegen einer Nutzungseinlage geschlossen werden) führen…
…Juli 2000 vereinbarten fremdüblichen Mietzins, als Betriebsausgabe geltend gemachte Betrag in Form der variable Mietzinskomponente 30% vom EGT zur Gänze als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen. Diese zusätzlichen Zahlungen sind durch die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen bewirkt, die Kongregation ist 100% Gesellschafterin GmbH. Die auf Ebene der Privatklinik…
…bestanden. Die unentgeltliche Haftungsübernahme des Gesellschafters im August 2006 sei als Nutzungseinlage zu werten. Die Übernahme der Haftung durch die Bw im Juli 2007 sei zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Bw nicht mehr die Beteiligung an der P&P GmbH besessen habe, womit…
…wurde vorgebracht, dass die Dienstleistungen von Mitarbeitern der A. in Form einer Nutzungseinlage an die Bw. erfolgten und von dieser an die E.GmbH weiterverrechnet wurden. Es wurden bis auf ein dem UFS zur Rechnung vom 16.4.2008 vorgelegtes Leistungsverzeichnis, bei dem es sich…
…betriebliche Nutzung erfolgt (erstmalige Verwendung des Gebäudes durch die Gesellschafter im Jahre 2003), sind auch die anteiligen Vorsteuern aus der Errichtung, die noch von der GmbH in Anspruch genommen wurden, als Folge der Nutzungsänderung zu berichtigen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 12…
…verdeckte) Nutzungseinlage zu qualifizieren und einer steuerlichen Korrektur nicht zugänglich. Ein Verkauf bzw. eine Sacheinlage des gesamten Betriebes des Herrn Bw. an die GmbH hat nicht stattgefunden. Entsprechend ist auch kein Veräußerungs-bzw. Aufgabegewinn erklärt worden. Weshalb der frühere steuerliche Vertreter die in der Einnahmen…
…Ausübung der Geschäftsführerfunktion durch Herrn Mag. S. stellt eine Nutzungseinlage dar, welche im nationalen Bereich ertragsteuerlich unbeachtlich ist. Auf der Ebene der ABCDE. GmbH sind keine fiktiven Betriebsausgaben in Höhe der ersparten Aufwendungen zu berücksichtigen bzw liegen bei Herrn Mag. S. keine fiktiven Einnahmen vor …
…überwiegend unentgeltliche Tätigkeit als Geschäftsführer stelle eine steuerneutrale Nutzungseinlage dar, welche nicht begünstigungsschädlich sei. Es werde auf die Ausführungen von Univ.-Doz. OR Dr. Peter Quantschnigg und WP Mag. Dr. Karl E. Bruckner zur Halbsatzbegünstigung nach dem StruktAnpG 1996, erschienen in der Österreichischen Steuerzeitung Nr…
…in weiterer Folge bei der tatsächlich empfangenden AP GmbH als Nutzungseinlage des Gesellschafters wieder zur Betriebsausgabe werden kann. Die bw. Argumentation vermag nicht über die Tatsache hinwegzutäuschen, dass in Wahrheit ihr Gesellschafter für eine fremde Gesellschaft tätig geworden ist und sie die Tragung der Aufwendungen…
…in weiterer Folge bei der tatsächlich empfangenden AP GmbH als Nutzungseinlage des Gesellschafters wieder zur Betriebsausgabe werden kann. Die bw. Argumentation vermag nicht über die Tatsache hinwegzutäuschen, dass in Wahrheit ihr Gesellschafter für eine fremde Gesellschaft tätig geworden ist und sie die Tragung der Aufwendungen…
…bei der GmbH und als zusätzliche (fiktive) Einnahme beim Bw in Ansatz brachte, den Nutzen der unentgeltlichen bzw. teilentgeltlichen Dienstleistung als steuerwirksame (verdeckte) Einlage im Sinne des § 8 KStG behandelt. Zur Frage der steuerlichen Anerkennung von Nutzungseinlagen in Körperschaften vertritt der deutsche Bundesfinanzhof in ständiger…