…1339-L/07). Die Entscheidung selbst kann schon deshalb nicht herangezogen werden, da es sich bei ihr um ein nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides neu entstandenes Faktum (novum productum) handelt. Die Tatsache sowie die Gründe der Falschadressierung des Feststellungsbescheides vom 10. Februar 1997 wurden vom…
…Die RÖ/H stellt daher wegen der bestehenden Steuerbefreiung des gegenständlichen Bewertungsgegenstandes den Antrag, den Einheitswert auf den Wert "Null" fortzuschreiben." Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. November 2005 wies das Finanzamt die Berufung - unter Hinweis auf § 252 BAO - als unbegründet ab. Darüber hinaus verwies es auf …
…wenn die Amtspartei davon ausgegangen ist, dass der Bw von diesem Brief erst am 5.7.2004 Kenntnis erlangt hat und dieser Brief tatsächlich ein novum repertum darstellt. Im Übrigen hat der Bw bislang noch keinen Nachweis erbracht, tatsächlich ein Medizinstudium - wie in diesem Brief…
…§21 Abs.4 BewG zum 1. Jänner 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Auf Grund des Beschlusses des Bezirksgerichtes L vom 9. November 2004, wonach hinsichtlich des Grundstückes EZ xy, bestehend aus Grundstück Nr. z und der…
…21.5.2008, RV/1339-L/07). Die Entscheidung selbst kann schon deshalb nicht herangezogen werden, da es sich bei ihr um ein nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides neu entstandenes Faktum (novum productum) handelt. Die Tatsache der Falschadressierung des Feststellungsbescheides vom 10. Februar 1997 sowie…
…21.5.2008, RV/1339-L/07). Die Entscheidung selbst kann schon deshalb nicht herangezogen werden, da es sich bei ihr um ein nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides neu entstandenes Faktum (novum productum) handelt. Die Tatsache der Falschadressierung des Feststellungsbescheides vom 10. Februar 1997 sowie…
…Entscheidung selbst kann schon deshalb nicht herangezogen werden, da es sich bei ihr um ein nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides neu entstandenes Faktum (novum productum) handelt. Die Tatsache sowie die Gründe der Falschadressierung des Feststellungsbescheides vom 10. Februar 1997 wurden vom Berufungswerber jedenfalls im Rahmen…
In der gegenständlichen Berufung brachte der Bw. vor, die Rechtsansicht der Behörde, dass ein "novum productum" vorliege, sei jedoch durch das Gesetz bzw. Rechtsprechung nicht gedeckt; es sei nämlich zu beachten, dass § 303 Abs. 1 lit. b BAO zwei sich eigenständige zu beurteilende, jeweils für…
…neu hervorgekommen seien. Die Bescheide seien also schon deshalb mangelhaft, als es ihnen an einer nachvollziehbaren und schlüssigen Begründung mangle. Die Anwendung der Opfertheorie stelle entgegen der Auffassung des Finanzamtes kein Novum dar, da zu den Erklärungen von Personengesellschaften 1998, 1999 und 2000, ebenso wie…
…Sie begründet dies damit, dass sich der Wert des Bewertungsgegenstandes in Folge des stark gestiegenen Straßenlärms in der Zwischenzeit verringert habe. Wie sich aus der zitierten Gesetzesstelle ergibt, kann im Zurechnungsfortschreibungsbescheid nur das Novum, nämlich die Feststellung über die steuerliche Zurechnung, nicht aber die aus…
…1. Mai 2005vereinbart), in der Folge unter Ausnützung des beim Kauf aufgenommenen Abstattungs-Kredites saniert (Baujahr 1924) und es mit Vertrag vom 24. November 2008 per 30. Juni 2009 an ihre Tochter und den Schwiegersohn um € 900.000,00 verkauft. Im Zeitraum 1. September…
…gescheiterter Sanierung (diese beauftragt 1999 und im Wesentlichen vollzogen bis Februar/ März 2002; Förderungen großteils ausbezahlt bis 5. November 2002 und mit allen Förderstellen endabgerechnet am 23. Mai 2003) an die ehemalige Mutter der Bw auf deren Verlangen zurückverkauft werden muss, wenn ihr Vor- bzw…
…Sämtliche Bescheide waren gemäß § 200 BAO endgültig ergangen. Beginnend mit 16. November 2011 veranstaltete das Finanzamt bei der Bw eine Außenprüfung für die Jahre 2005 - 2009. Im dazu erstatteten Bericht vom 23. April 2012 traf der Prüfer folgende Feststellungen: Tz 1 Liebhaberei Die Verluste hätten…
…berichtigte Lohnzettel ist kein neues Beweismittel iS leg. cit., denn er stellt zum einen ein novum productum dar und ist weiters das Ergebnis der Würdigung der neuen Tatsachen, jedoch nicht die neue Tatsache selbst. Zu bedenken ist, dass die von der Amtspartei in der Begründung…
…L/07). Die Entscheidung selbst kann schon deshalb nicht herangezogen werden, da es sich bei ihr um ein nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides neu entstandenes Faktum (novum productum) handelt. Die Tatsache sowie die Gründe der Falschadressierung des Feststellungsbescheides vom 10. Februar 1997 bzw. der Berufungsentscheidung…
…L/07). Die Entscheidung selbst kann schon deshalb nicht herangezogen werden, da es sich bei ihr um ein nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides neu entstandenes Faktum (novum productum) handelt. Die Tatsache sowie die Gründe der Falschadressierung des Feststellungsbescheides vom 10. Februar 1997 bzw. der Berufungsentscheidung…
…selbst kann schon deshalb nicht herangezogen werden, da es sich bei ihr um ein nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides neu entstandenes Faktum (novum productum) handelt. Die Tatsache sowie die Gründe der Falschadressierung des Feststellungsbescheides vom 10.2.1997 bzw. der Berufungsentscheidung vom 28.10.2002…
…nicht mehr tätig gewesen. Herr St. sei in der Gemeinde Werderberg SG wohnhaft und gemeldet. Dieser Herr St. hätte sich jedoch per 15. November 1998 nach Kanada abgemeldet. Laut Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 29. September 2003 sei Herr H. P. St. bereits im August…
…Wiederaufnahmsgrund, weil es sich dabei um ein erst nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides vom 5. September 2001 neu entstandenes Faktum (novum productum) handelt. Die Tatsache sowie Gründe der Falschadressierung des Feststellungsbescheides 1989 vom 10. Februar 1997 hat der Bw jedoch selbst bereits am 12. Dezember…
…Wiederaufnahmsgrund, weil es sich dabei um ein erst nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides vom 5. Juni 1997 neu entstandenes Faktum (novum productum) handelt. Die Tatsache sowie Gründe der Falschadressierung des Feststellungsbescheides 1989 vom 10. Februar 1997 hat der Bw jedoch selbst bereits am 12. Dezember…