…zur Anwendung der streitgegenständlichen Gesetzesbestimmung des § 6a NoVAG verpflichtet sind. Die Einleitung eines Normprüfungsverfahrens beim VfGH durch den Unabhängigen Finanzsenat ist gesetzlich nicht vorgesehen, weshalb auf die vom rechtsfreundlichen Vertreter vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht weiter einzugehen ist. Es war sohin spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 14…
…zur Anwendung der streitgegenständlichen Gesetzesbestimmung des § 6a NoVAG verpflichtet sind. Die Einleitung eines Normprüfungsverfahrens beim VfGH durch den Unabhängigen Finanzsenat ist gesetzlich nicht vorgesehen, weshalb auf die vom rechtsfreundlichen Vertreter vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht weiter einzugehen ist. Es war sohin spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 31…
…Herr M.P., der Berufungswerber, hat für Herrn D.I. und die Firma H.G. am 17. Juli 2008 beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Einleitung eines Normprüfungsverfahrens gem. Art. 140 Abs. 1 B-VG eingebracht. Dieser Antrag langte beim Verfassungsgerichtshof am 17. Juli 2008 ein…
…und Förderung der Interessen der Mitglieder nicht gewährleistet werde. Die Verordnung wäre im Bezug auf die Einsetzung der Landwirtschaftskammer als autorisierte Behörde aufzuheben. Diesbezüglich sollte ein Normprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof angedacht werden. Andererseits könne bei Nichtvertretung bzw. Nichtwahrnehmung der Interessen des Berufungswerbers als Landwirt die Zwangsmitgliedschaft…
…direkten anwendbaren Gemeinschaftsrechts einerseits und dem österreichischen Verfassungsrecht. Verursacht wird dieser Widerspruch in den gegenständlichen Fällen insbesondere durch die Anwendung der "Anlassfallwirkung". Konkret verweise ich auf die Ausführungen von Michael Potacs (Die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für das verfassungsgerichtliche Normprüfungsverfahren, in: Das verfassungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen…
…direkten anwendbaren Gemeinschaftsrechts einerseits und dem österreichischen Verfassungsrecht. Verursacht wird dieser Widerspruch in den gegenständlichen Fällen insbesondere durch die Anwendung der "Anlassfallwirkung". Konkret verweise ich auf die Ausführungen von Michael Potacs (Die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für das verfassungsgerichtliche Normprüfungsverfahren, in: Das verfassungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen…
…auszusprechen, dass diese verfassungswidrig sind. Die belangte Behörde ist an den Spruch des VfGH in einem Normprüfungsverfahren gebunden und darf diese nur solche Akte setzen, die durch das Anerkenntnis des VfGH nicht beeinflusst werden können. Das gegenständliche Verfahren ist sohin zwingend zu unterbrechen. Der geleistete…
…vom 24.7.2009. In dieser führt der Bw. im Wesentlichen aus, dass die Vorschreibung sachlich nicht gerechtfertigt sei und demnach ein Normprüfungsverfahren beantragt werde. Im gegenständlichen Fall lebe der Bw. von der mit dem Kind lebenden Mutter getrennt. Dadurch komme es bei einer Rückforderung…
…Ablauf dieser Frist verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles anzuwenden. Als Anlassfall gelten nur jene Fälle, die entweder tatsächlich Anlass für die Einleitung des Normprüfungsverfahrens gewesen sind, oder die im Zeitpunkt des Beginns der mündlichen Verhandlung oder bei Beginn der nicht öffentlichen Beratung des VfGH…
…Ablauf dieser Frist verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles anzuwenden. Als Anlassfall gelten nur jene Fälle, die entweder tatsächlich Anlass für die Einleitung des Normprüfungsverfahrens gewesen sind, oder die im Zeitpunkt des Beginns der mündlichen Verhandlung oder bei Beginn der nicht öffentlichen Beratung des VfGH…
…Ablauf dieser Frist verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles anzuwenden. Als Anlassfall gelten nur jene Fälle, die entweder tatsächlich Anlass für die Einleitung des Normprüfungsverfahrens gewesen sind, oder die im Zeitpunkt des Beginns der mündlichen Verhandlung oder bei Beginn der nicht öffentlichen Beratung des VfGH…
…Ablauf dieser Frist verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles anzuwenden. Als Anlassfall gelten nur jene Fälle, die entweder tatsächlich Anlass für die Einleitung des Normprüfungsverfahrens gewesen sind, oder die im Zeitpunkt des Beginns der mündlichen Verhandlung oder bei Beginn der nicht öffentlichen Beratung des VfGH…
…auf Verfassungskonformität obliegt jedoch ausschließlich dem Verfassungsgerichtshof, wobei dem UFS nach den Art. 139 und 139a B-VG keine Vorlageberechtigung für ein Normprüfungsverfahren zukommt. Lediglich der Vollständigkeit halber wird in diesem Zusammenhang auch auf die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes hingewiesen, in der das Höchstgericht wiederholt ausgesprochen…
…Verfassungskonformität obliegt demnach ausschließlich dem VfGH, wobei dem UFS nach den Art. 139 und 139a B-VG keine Vorlageberechtigung für ein Normprüfungsverfahren zukommt. Lediglich der Vollständigkeit halber ist in diesem Zusammenhang auch auf die ständige Rechtsprechung des VfGH zu verweisen, worin das Höchstgericht bereits wiederholt…
…in seiner Rechtsprechung dahingehend, dass zu den Anlassfällen auch jene Beschwerden zählen, welche zum Zeitpunkt des Beginns der mündlichen Verhandlung oder - bei Entfall der mündlichen Verhandlung - zu Beginn der nichtöffentlichen Beratung im Normprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren (VfSlg. 10.616/1985, 11.711/1988…
…die tatsächlich "Anlass" für die Einleitung des Normprüfungsverfahrens war und die Fälle, die im Zeitpunkt des Beginns der mündlichen Verhandlung oder wenn eine solche unterbleibt, bei Beginn der nichtöffentlichen Beratung des VfGH im Normprüfungsverfahren beim Gerichtshof anhängig gemacht wurden. Die materiellrechtliche Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte…
…direkten anwendbaren Gemeinschaftsrechts einerseits und dem österreichischen Verfassungsrecht. Verursacht wird dieser Widerspruch in den gegenständlichen Fällen insbesondere durch die Anwendung der "Anlassfallwirkung". Konkret verweise ich auf die Ausführungen von Michael Potacs (Die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für das verfassungsgerichtliche Normprüfungsverfahren, in: Das verfassungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen…
…direkten anwendbaren Gemeinschaftsrechts einerseits und dem österreichischen Verfassungsrecht. Verursacht wird dieser Widerspruch in den gegenständlichen Fällen insbesondere durch die Anwendung der "Anlassfallwirkung". Konkret verweise ich auf die Ausführungen von Michael Potacs (Die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für das verfassungsgerichtliche Normprüfungsverfahren, in: Das verfassungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen…
…erlassen. Eine etwaige Prüfung von Gesetzesbestimmungen auf Verfassungskonformität obliegt jedoch ausschließlich dem Verfassungsgerichtshof, wobei dem UFS nach den Art. 139 und 139a B-VG keine Vorlageberechtigung für ein Normprüfungsverfahren zukommt. Das Vorbringen - offenbar unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des § 16 KBGG - dass der Bw. niemals…
…Bescheid zu erlassen. Eine etwaige Prüfung von Gesetzesbestimmungen auf Verfassungskonformität obliegt jedoch ausschließlich dem Verfassungsgerichtshof, wobei dem UFS nach den Art. 139 und 139a B-VG keine Vorlageberechtigung für ein Normprüfungsverfahren zukommt. Der Einwand des Bw. - offenbar unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des § 16 KBGG…