…ausgesprochenen Verdachtslage ergibt sich aus der neben den verfahrensgegenständlichen Strafakt insbesondere auch die Akten zur StNr. yyy/zzzz bzw. ABNr. bbbbb/jj (Arbeitsbogen) umfassenden Aktenlage folgender relevanter Sachverhalt: Die Bf1. ist zumindest seit 2000 beim Finanzamt Innsbruck u.a. auch mit der Werbeabgabe steuerlich erfasst…
…Verdachtslage ergibt sich aus der neben den verfahrensgegenständlichen Strafakt insbesondere auch die Akten zur StNr. aaa/bbbb bzw. ABNr. zzzzzz/jj (Arbeitsbogen) umfassenden Aktenlage folgender relevanter Sachverhalt: Die X-GmbH ist zumindest seit 2000 beim Finanzamt Innsbruck u.a. auch mit der Werbeabgabe steuerlich erfasst…
…Der dort anwesende Bw händigte dem Erhebungsorgan handgeschriebene Umsatzaufzeichnungen aus. In der Folge führte das Finanzamt eine Umsatzsteuersonderprüfung durch und setzte mit Bescheiden vom 19. Mai 2003 (zugestellt an den inzwischen beauftragten und im Prüfungsverfahren mitbefassten steuerlichen Vertreter) die Umsatzsteuer und die Werbeabgabe für 2000…
…außerdem wäre es durch eine Wirtschaftstreuhandgesellschaft in steuerlicher Hinsicht vertreten worden. Die Umsatzsteuernachforderung wäre erst aus Anlass von Abstimmungsarbeiten für die Bilanzerstellung zum Vorschein gekommen, weshalb ihn kein Verschulden daran treffe, dass diesbezüglich ein Irrtum aufgetreten wäre. An der Nichtentrichtung der Werbeabgaben 2000 und 2001…
…VwGH vom 30. Jänner 2001, 2001/14/0109). Eine allfällige, jedoch nicht im Rahmen der Beschwerdeentscheidung zu treffende Beurteilung, ob der Bf. möglicherweise durch die (bisher nicht verfahrensgegenständliche) vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der für die einzelnen Monate entstandenen Abgabenschuldigkeiten iSd. §§ 3f WerbeAbgG eine Finanzordnungswidrigkeit nach…
…Im Zuge der steuerlichen Betriebsprüfung für die Jahre 2003 bis 2007 seien Anzeigen, welche die A -Betriebe Gesellschaft m.b.H. in einem Printmedium der A -Verlag Gesellschaft m.b.H. in dem oben erwähnten Zeitraum geschalten habe, ohne Rechtsgrund der Werbeabgabe unterzogen worden. Gemäß…
…weil diese nicht der Werbeabgabe unterliege, so ist ihr zu entgegnen, dass es dem werbenden Unternehmer gerade darauf ankommt, seine Werbebotschaften mit Hilfe einer bestimmten Zeitung oder Zeitschrift zu vermitteln, weil er sich durch diese gezielte Art der Verbreitung eine erhöhte Werbewirkung bei einem bestimmten…
…Einzelfall für Werbeleistung der streitgegenständlichen Art üblicherweise zu entrichten gewesen sei. Die steuerlicher Vertretung verwies in Entgegnung darauf auf die UFS Entscheidung vom 10.01.2013, RV/1500-W/09, derzufolge das Entgelt sehr wohl aufzuteilen sei, und zwar in einen der Werbeabgabe unterliegenden Teil…
…Evangelischer Krankenhausverein, ergibt, hat die Werbeabgabe vor allem aus zwei Gründen nicht den Charakter von Umsatzsteuern und widerspricht daher nicht Artikel 33 der 6. EG Mehrwertsteuerrichtlinie: 1. Die Werbeabgabe erfasst nur eine bestimmte Kategorie von Dienstleistungen (Werbeleistungen). Sie ist damit keine allgemeine Steuer, da sie…
…09.03.1990, 85/17/0015) Durch die vorliegende Berufungsentscheidung ergeben sich folgende Bemessungsgrundlagen: | Berechnung der Werbeabgabe | 2001 (€) | 2002 (€) | 2003 (§293b) (€) | Abgabepflichtige Erlöse ,netto' lt. Bp. Verminderung lt. BE Abgabepflichtige Erlöse ,netto' lt. BE | 1.103…
…Evangelischer Krankenhausverein, ergibt, hat die Werbeabgabe vor allem aus zwei Gründen nicht den Charakter von Umsatzsteuern und widerspricht daher nicht Artikel 33 der 6. EG Mehrwertsteuerrichtlinie: 1. Die Werbeabgabe erfasst nur eine bestimmte Kategorie von Dienstleistungen (Werbeleistungen). Sie ist damit keine allgemeine Steuer, da sie…
…Die Berufungswerberin bekämpft die Vorschreibung der Werbeabgabe primär mit dem Argument, es liege kein Druckwerk im Sinne des Mediengesetzes vor. Nur Werbeeinschaltungen in solchen würden Werbeabgabepflicht auslösen. Gemäß § 1 Abs. 1 Z 4 Mediengesetz ist ein Druckwerk ein Medienwerk, durch das Mitteilungen ausschließlich in Schriftform…
…50% auf die Homepage entfallen. Unter Verweis auf die Beibehaltung der alten Terminologie zum Begriff Werbung bzw. Eigenwerbung durch die Höchstgerichte wäre lt. Ansicht des steuerlichen Vertreters im vorliegenden Fall jedenfalls weiterhin von Eigenwerbung auszugehen. Über die Berufung wurde erwogen: Mit der eingeführten Werbeabgabe bzw…
…diesen Katalogen würden die Produkte der Lieferfirmen dargestellt sowie mit einer kurzen Beschreibung die Vorzüge dem Kaufinteressenten näher gebracht. Mit dem jeweiligen Lieferanten würde ein Werbekostenzuschuss vereinbart und diesen sodann vorgeschrieben. Gemäß dem Durchführungserlass zur Werbeabgabe sei Steuergegenstand die Erbringung von Werbeleistungen durch einen Werbeleister…
…die er zur Erfüllung einer Aufgabe benötigt. Im vorliegenden Fall dient der "Webekostenzuschuss" zur teilweisen Abdeckung der Marketingkosten anlässlich der Einführung der Marke L. Eine bloße Zweckbestimmung durch den Zuschussgeber reicht dabei noch nicht aus, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Zuschuss und einer Leistung des…
…Entgelt der Bw. bezahlt wird, ist dieser Umstand steuerlich ohne Belang. Hinsichtlich der übrigen Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 2 Z 1 WerbeAbgG wird auf die rechtliche Würdigung wie unter 1) verwiesen. 4) Berechnung: Hinsichtlich der Berechnung wird dem Vorbringen stattgegeben, die Werbeabgabe sei in der…
…an den Kosten der Kataloge von B beteiligen, in denen ausschließlich "B-eigene Produkte" beworben worden seien. Auch die Intention des historischen Gesetzgebers zur "Werbeabgabe" sei gewesen, diejenigen zu besteuern, die Werbung für andere durchführen (vgl. im Detail Leithner, Kurzkommentar, 22). Erfasst sei somit die…
…nicht von der Werbeabgabe erfasste Sachverhalte. Der einzige Unterschied zwischen diesem Beispiel und den Ausstellungs- und Verkaufsstände in der W*****S***** ist, dass die Ausstellungs- und Verkaufsständen für einen kürzeren Zeitraum vermietet werden. In beiden Fällen werden Geschäftsräumlichkeiten vermietet, werden den vorbeiströmenden Menschen durch die…
…Verschulden des Abgabepflichtigen zurückzuführen sind (VwGH 25.6.1997, 97/15/0058), ist es nicht von Bedeutung, ob Mitarbeiter für die unrichtigen Eintragungen verantwortlich waren. Im Hinblick auf die vom Bw einbekannte Unrichtigkeit der Eintragungen ist es auch nicht notwendig, diesen Umstand durch eine Befragung…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch die Schönherr & Schönherr Steuerberatungs- und Unternehmensberatungs GmbH, vom 6. März 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 2. Februar 2006 betreffend Festsetzung der Werbeabgabe für die Jahre 2002 bis 2004 entschieden: Die…